Obstbau 36 (2), 75-79. SCHEER, C. Schorfstrategien im deutschen Bodenseeraum. Besseres Obst (3), 8-12. SCHEER, C. Umfangreiche Versuchsaktivitäten im Pflanzenschutz. Obstbau 36 (12), 650-651. TRAUTMANN, M., WETZLER, H. Auf der Mauer auf der Lauer saß'ne kleine Wanze. Obstbau 36 (4), 225 - 227. TRAUTMANN, M. (2011) Blattläuse bekämpfen – Rückstandsdiskussion engt Abwehr ein. POMA, Februar 2011; S. 18-19, Eugen-Ulmer-Verlag SCHEER, C. (2010). Lehren aus dem Schorfjahr. POMA, Februar 2010, Eugen-Ulmer-Verlag SCHEER, C. Aktuelle Versuche zum Pflanzenschutz präsentiert. Obstbau 35 (12), 638-639. SCHEER, C., LEÓN, D. Regulierung von Lagerkrankheiten bei Äpfeln. Obstbau 35 (9), 474-478. TRAUTMANN, M. Die Ahornschmierlaus Phenacoccus aceris. Obstbau 35 (5), 258-261. TRAUTMANN, M., WETZLER, H. Die Baumwanze Pentatoma rufipes (L. ), ein Fruchtschädling in älteren Birnenanlagen. Öko-Obstbau, Februar 2010, 29 – 31 TRAUTMANN, M., WETZLER, H. Publikationen - Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee. ), ein Fruchtschädling in Birnenanlagen des Bodenseegebietes.
Zu diesen Verfahren zählen: vorbeugende Maßnahmen, zum Beispiel der Anbau von resistenten oder toleranten Sorten oder eine ausgewogene Düngung physikalisch-mechanische Verfahren, zum Beispiel die Verwendung von Insekten- und Kulturschutznetzen oder thermische Verfahren (Abflammen von Unkräutern auf befestigten Flächen) biologischer Pflanzenschutz, zum Beispiel der Nützlingseinsatz biotechnische Verfahren, zum Beispiel das Aufstellen von Fallen (Geld- oder Blautafeln, Fraßlockstoffe, Pheromon-Fallen). Vor der Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln ist eine gründliche Diagnose der Schadursache und eine sorgfältige Abwägung der Notwendigkeit der Maßnahmen notwendig. Es werden praktische Hinweise zur Anwendung der Pflanzenschutzmittel und zum Anwenderschutz gegeben. Hier geht es zur Startseite - demo-ips.julius-kuehn.de. Im Haus- und Kleingarten wird zwischen beruflichen und nichtberuflichen Anwendern unterschieden. Nichtberufliche Anwender besitzen keinen Sachkundenachweis und dürfen nur Pflanzenschutzmittel anwenden, die den Aufdruck tragen "Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig".
Chemische Maßnahmen umfassen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit chemischen Wirkstoffen. Dies können unter anderem anorganische Substanzen wie Schwefel- oder Kupferverbindungen sein. NAP-Pflanzenschutz::Pflanzenschutzmaßnahmen. Die meisten Pflanzenschutzmittel enthalten synthetisierte organische Verbindungen (= chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel). Pflanzenschutzmittel können aber nicht nur chemische Wirkstoffe enthalten. Auch biologische Präparate auf der Basis von Mikroorganismen oder Naturstoffen zählen zu den Pflanzenschutzmitteln. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln umfasst deshalb nicht nur die chemischen sondern in Teilen auch die biologischen Maßnahmen im integrierten Pflanzenschutz. Weitere Informationen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Die situationsbezogene Abwägung und Priorisierung der verschiedenen Maßnahmen lässt sich vereinfacht in einer Maßnahmenpyramide darstellen:
Chlorpyriphos-ethyl (z. Dursban 75 WG): Aufgrund des seit 10. August 2016 gültigen zulässigen Rückstandhöchstgehaltes von 0, 01 mg/kg dürfen Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff im AGRIOS-Programm 2017 nicht mehr eingesetzt werden. Auch das Aufbrauchen von eventuell noch im Pflanzenschutzmittellager vorhandenen Restbeständen ist im integrierten Obstbau nicht erlaubt. Integrierter pflanzenschutz 2017. Etofenprox (z. Trebon up): Der Wirkstoff ist jetzt im AGRIOS-Programm auch nach der Blüte und auch gegen Zikaden, Mittelmeerfruchtfliege und Marmorierte Baumwanze zugelassen. Maximal 2 Behandlungen pro Jahr sind erlaubt, wobei laut der neuen Etikette maximal 1 Behandlung in der Vorblüte zugelassen ist. Imidacloprid (z. Confidor 200 SL): Der Wirkstoff ist jetzt im AGRIOS-Programm auch gegen Grüne Apfelblattlaus zugelassen. Phosmet (z. Imidan 23, 5 WDG): Der Wirkstoff ist jetzt im AGRIOS-Programm auch gegen Mittelmeerfruchtfliege und Marmorierte Baumwanze zugelassen, weiterhin sind maximal 2 Behandlungen pro Jahr erlaubt.
Mängel bei der äußeren Qualität sind leichter hinnehmbar, da der Anbau im heimischen Garten unabhängig von Vermarktungsvorschriften ist. Auf Höchsterträge kann verzichtet werden. Akteure im Haus- und Kleingartenbereich werden aufgeführt: Ziergarten (Schönheit und Erholungswert) Nutzgarten (Selbstversorgung) Kleingarten (Kleingartenanlagen; Nutz-, Zier- und Erholungsgarten) Stadtgarten Balkon- und Indoorgarten (grüne Erweiterung des Wohnraums) Das oberste Ziel im Haus- und Kleingarten ist das naturgemäße Gärtnern. Deswegen wird in der Leitlinie darauf hingewiesen, dass kulturtechnischen, biologischen, biotechnischen und physikalischen Maßnahmen und der Anwendung von Pflege- und Pflanzenstärkungsmitteln Vorzug zu geben ist. In der Leitlinie werden verschiedene Voraussetzungen für den Anbau und die Pflege dargestellt, unter anderem die Standortwahl, Bodenpflege und Bodengesundheit, verschiedene Kulturmaßnahmen, Düngung und Bewässerung. Integrierter pflanzenschutz 2014 edition. Auch werden verschiedene Verfahren zur Förderung der Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmaßnahmen vorgestellt.