Einen Schutzcharakter haben Bettgitter auch, wenn ein Betroffener selbst seine Zustimmung zum Hochziehen des Bettgitters gibt. Es muss dann kein Antrag beim Gericht gestellt werden. Der Betroffene muss dafür einwilligungsfähig sein - d. h. Freiheitsbeschränkende Maßnahmen / Bettgitter - Institut für Betreuungsrecht. die Person muss in der Lage sein, seinen Willen zu erklären und die Bedeutung der Maßnahme zu verstehen. Was ist bei einer freiheitsentziehenden Maßnahme zu bedenken? Der Betreuer oder der Bevollmächtigte darf eine freiheitsentziehende Maßnahme beim Betreuungsgericht beantragen - das Heim muss den Betreuer / Bevollmächtigten ggfs. um einen solchen Antrag bitten.
zwei Wochen" erzählt, aber in der Schule bekamen wir früher schon viel erzählt Dein Mann muss mit seiner Vollmacht zum Amtsgericht gehen, da wird ihm das dann ausgestellt. In der Regel dauert das 1-2 Tage. Du wirst da leider, ohne Vollmacht, nicht viel übernehmen können. Wie lange es genau dauert kann ich dir (leider) nicht sagen - bzw. zwei Wochen" erzählt, aber in der Schule bekamen wir früher schon viel erzählt OT: Christiane, was für eine Ausbildung machst du jetzt, wenn ich fragen darf? Wie lange es genau dauert kann ich dir (leider) nicht sagen - bzw. zwei Wochen" erzählt, aber in der Schule bekamen wir früher schon viel erzählt Wohl war! Naja, die Pflegerin am telefon sagte nur, das sie das Gitter sonst erstmal abmachen würden, weil es sonst Freiheitsberaubung wäre und sie ihre WÜnsche ja nicht mehr äussern könnte! Mein Mann hat dann nur erwiedert, das doch davon auszugehehn, das sie selbst auch in der Zeit bis zur amtlichen Genehmigung nicht aus dem Bett fallen möchte Dein Mann muss mit seiner Vollmacht zum Amtsgericht gehen, da wird ihm das dann ausgestellt.
Wie gesagt, uns hat bisher keiner gefragt, sie hat sich das laut Pflegeheim selbst gewünscht, damals.., und da sie eh nicht mehr aufstehen konnte und kann, und keiner von uns will und wollte das sie aus dem Bett fällt, war das für uns auch okay! Haben da nie nachgefragt! Weisst du denn wie lange so etwas dauert? Bzw. wie das abläuft? Mein mann ist im Moment fast soviel arbeiten und auf Fortbildungen, und meine Svhwägerin hat ja grad erst entbunden! Ich würd versuchen soviel wie möglich davon zu erledigen, habe aber halt gar keine Ahnung! Ja, das Pflegeheim braucht die Bescheinigung. Bei meinem Opa wars ä Mama ist seine Betreuerin und weil er auch sturzgefährdet ist, wollte das Pflegeheim eben ein Bettgitter ranmachen. Musste aber auch erst beim Amtsgericht beantragt werden, wegen Freiheitsberaubung. Wenn ich es richtig in Erinnerung hab, ging das aber recht unkompliziert. Wie lange es genau dauert kann ich dir (leider) nicht sagen - bzw. wovon es abhängig ist. In der Schule wurde uns etwas von "in wenigen Tagen bis zu max.