Gibt Dir die Behörde nur teilweise Recht, gibt sie Deinem Einwand nur in Teilen statt. Diese Entscheidung kannst Du akzeptieren. Stimmst Du nicht zu, wird das Verfahren fortgeführt. Kommt die Ausgangsbehörde zu dem Ergebnis, dass Dein Einwand unbegründet ist und der Bescheid in der erlassenen Form aufrechterhalten werden soll, beginnt der zweite Abschnitt des Vorverfahrens. Nun wird nämlich die übergeordnete Widerspruchsbehörde eingeschaltet. Die Ausgangsbehörde gibt die gesamten Akten und Deinen Einspruch hierhin weiter. Nach Durchsicht aller Unterlagen kann die Widerspruchsstelle einen Termin anberaumen. Zu diesem Termin werden alle Beteiligten eingeladen, um die Sachlage mündlich zu erörtern. Säumniszuschläge / 3 Verzicht und Erlass/Teilerlass | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Eine Anwesenheitspflicht besteht aber nicht. Die Entscheidung wird also auch ohne Dich oder einen Vertreter der Ausgangsbehörde getroffen. Eine mündliche Verhandlung ist aber nicht immer notwendig. Die Widerspruchsbehörde kann nämlich auch ein rein schriftliches Verfahren durchführen oder entscheiden, ohne die Beteiligten vorher noch einmal anzuhören.
Ich bitte daher um den Erlass der entstandenen Säumniszuschläge. Mit Verweis auf die diversen Urteile, die zu Säumniszuschlägen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gesprochen wurden (u. a. BFH, Urteil v. 22. 4. 1975 – VII R 54/72, BStBl II 1975, 727; BFH, Urteil v. 02. 07. 1998 - IV R 60/97; BFH, Urteil v. 09. 2003 - V R 57/02), beantrage ich den Erlass der Säumniszuschläge. Ich bitte daher, den Sachverhalt zu prüfen. Sollten Sie zu einem anderen Ergebnis gelangen als ich, erbitte ich den Erlass eines rechtsmittelfähigen Bescheids. Erlass des Säumniszuschlages | Vorlage zum Download. Email Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden. Wie hoch sind die Säumniszuschläge? Für jeden angefangenen Monat ab der Fälligkeit wird als Säumniszuschlag 1% des offenen Steuerbetrags erhoben. Der Steuerbetrag muss dabei jeweils auf den nächsten Betrag, der durch 50 teilbar ist, abgerundet werden. Die Monatsfrist wiederum beginnt einen Tag nach der Fälligkeit. War die Steuerzahlung also beispielsweise am 15. Juli fällig, beginnt der erste Säumnismonat am 16. Juli.
V. m. § 108 Abs. 3 AO). Beispiele: Die Einkommensteuer-Vorauszahlung wird grundsätzlich fällig am 10., das ist ein Fälligkeit hinausgeschobene Fälligkeit Ende der Schonfrist hinausgeschobenes Ende der Schonfrist a) Freitag 10. - Montag, der 13. b) Sonntag Montag, der 11. Donnerstag, der 14. c) Mittwoch Montag, der 15. Das Finanzamt kann Säumniszuschläge (teilweise) erlassen, wenn die Erhebung "unbillig" wäre (§ 227 AO). Dies kann z. der Fall sein, wenn wegen einer plötzlichen Erkrankung eine pünktliche Zahlung nicht möglich war oder bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Billigkeitsgründe beim Finanzamt: Definition und Beispiele. wirtschaftlichen Engpässen. Ein Erlass von Säumniszuschlägen kommt aber auch in Betracht, wenn dem Fristversäumnis ein offenbares Versehen zugrunde liegt und der Steuerpflichtige ansonsten ein "pünktlicher" Steuerzahler ist. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass ein Steuerzahler, der die oben genannte 3-tägige Schonfrist "laufend" ausnutzt, nicht als pünktlicher Zahler im Sinne dieser Regelung gilt. [2] Bei Zahlung nach dem Fälligkeitstermin, aber innerhalb der Schonfrist werden somit zwar keine Säumniszuschläge festgesetzt; allerdings kann jedes Ausnutzen der Schonfrist die Erlasswürdigkeit des Steuerzahlers – auch im Fall eines nur einmaligen Überschreitens der Frist – mindern.
Der Antrag auf Erlass der Beiträge (Hauptforderung) erfasst auch die Säumniszuschläge Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Personal Office Platin 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Selbst wenn das Finanzamt Deinen Scheck also innerhalb der Schonfrist erhält, musst Du Säumniszuschläge bezahlen, weil die Zahlung erst drei Tage später verbucht wird. Was kann ich gegen Säumniszuschläge unternehmen? Am besten ist natürlich, wenn Du Säumniszuschläge erst gar nicht entstehen lässt. Kannst Du eine Zahlung nicht pünktlich leisten, solltest Du Dich frühzeitig ans Finanzamt wenden. Dort kannst Du dann eine Steuerstundung beantragen. Dabei kannst Du entweder um eine längere Zahlungsfrist bitten oder eine Ratenzahlung vereinbaren. In beiden Fällen entstehen keine Säumniszuschläge. Du musst dann zwar Stundungszinsen bezahlen. Diese sind mit 0, 5% aber nur halb so hoch wie die Säumniszuschläge. Zudem vermeidest Du auf diese Weise weitere Schritte wie beispielsweise eine Kontopfändung. Bist Du der Meinung, dass die Säumniszuschläge zu Unrecht erhoben wurden, kannst Du Widerspruch einlegen. Aber Achtung: Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Die Säumniszuschläge musst also trotzdem bezahlen.
Werden Steuerzahlungen (z. B. für die Festsetzung bzw. Vorauszahlung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer) nicht fristgemäß entrichtet, entstehen "automatisch" – allein aufgrund des Zeitablaufs – Säumniszuschläge; diese betragen grundsätzlich 1% des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags für jeden angefangenen Monat. Erfolgt die Zahlung des Steuerbetrags durch Überweisung, werden Säumniszuschläge nicht erhoben, wenn der Fälligkeitstag (bei Vorauszahlungen in der Regel der 10. eines Monats) lediglich um bis zu 3 Tage überschritten wird (sog. Schonfrist); entscheidend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzverwaltung. Eine Besonderheit gilt bei Fälligkeitssteuern (z. Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteueranmeldung): Hier werden Säumniszuschläge nicht vor Abgabe der Anmeldung festgesetzt. [1] Fallen Fälligkeitstag oder das Ende der 3-tägigen Schonfrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, verschieben sich die jeweils betroffenen Termine auf den folgenden Werktag (§ 240 i.