519 Personen nach. In der Dekade von 2007 bis 2017 ist der Anteil der Vollzeitbeschäftigten am gesamten Pflegeheimpersonal von rund 35 Prozent auf 29 Prozent gesunken. Umsetzung des Pflegestellenförderprogrammes im Bereich der Langzeitpflege - Bundesgesundheitsministerium. Mit der wachsenden Zahl der Pflegeeinrichtungen in Verbindung mit einer verbesserten Personalausstattung der Pflegeheime (bessere Personalschlüssel) steigt auch der Bedarf an zusätzlichem Personal weiter an. Besonders groß ist die Nachfrage nach examinierten Fachkräften und Fachaltenpflegekräften mit Zusatzausbildungen, beispielsweise für klinische Geriatrie, Rehabilitation, Palliativversorgung und Onkologie. Wie auch andere Branchen, ist die Altenpflege vom Fachkräftemangel betroffen. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist angespannt: 2018 blieben gemeldete Stellen für examinierte Altenpflegefachkräfte und Fachaltenpflegekräfte im Bundesdurchschnitt 183 Tage unbesetzt – das sind 12 Tage mehr als im Vorjahr (Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktsituation im Pflegebereich, Mai 2019). Zudem standen 100 gemeldeten Stellen lediglich 19 arbeitslose Altenpflegefachkräfte gegenüber.
Die Spannweite der Landesbasisfallwerte wird weiter angenähert, wodurch in vielen Ländern die Landesbasisfallwerte angehoben werden. Für die Kalkulation der Entgeltsysteme im Krankenhausbereich ist zukünftig eine repräsentative Grundlage zu entwickeln. Um Fehlanreize zu verhindern, sollen Übervergütungen bei sinkenden Sachkosten abgebaut werden. Dies kommt insbesondere der Vergütung personalintensiver Leistungen zu gute. Die Mengensteuerung in der stationären Versorgung wird in zwei Stufen neu ausgerichtet. In einer ersten Stufe werden die mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz beschlossenen Regelungen zur Einholung von Zweitmeinungen bei mengenanfälligen planbaren Eingriffen eingeführt. Zudem ist durch die Vertragsparteien auf Bundesebene die Bewertung bei Leistungen mit wirtschaftlich begründeten Fallzahlsteigerungen abzusenken oder abzustufen. Pflegestellen förderprogramm 2014 edition. In einer zweiten Stufe wird die Mengensteuerung von der Landes- auf die Krankenhausebene verlagert. Kostenvorteile, die bei der Erbringung zusätzlicher Leistungen entstehen, werden dann nicht mehr mindernd auf Landesebene berücksichtigt.
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