44 aus der Sockenschublade holen. Allerdings muss sich der Angegriffene auch nicht auf Risiken einlassen und sich selbst in Gefahr bringen. Leider verrät das Gesetz nicht, wie man bei Nacht in einer dunklen Wohnung solche Fragen in Sekundenbruchteilen beantworten soll. Wann ist Notwehr geboten? Das Gesetz verlangt auch, dass eine Notwehr geboten sein muss. Dies ist generell nicht der Fall, wenn es ein extremes Missverhältnis zwischen dem bedrohten und dem geschützten Rechtsgut gibt. Beispielsweise ist ein körperlicher Angriff nicht gerechtfertigt, nur weil man im Straßenverkehr von einem anderen Verkehrsteilnehmer beleidigt oder behindert wurde. Ebenso ist eine Notwehr mit einer tödlichen Waffe zur Verteidigung von geringwertigen Gütern nicht geboten. Nicht geboten ist eine Notwehr zum Beispiel auch dann, wenn man erkennen kann, dass der Angreifer ein Kind ist oder sich wegen eines hohen Alkoholpegels kaum noch auf den Beinen halten kann. In unserem Artikelbild wäre die Notwehr mit dem Schwert geboten, weil der Einbrecher bereits mit zum Schlag erhobenem Hammer in der Terrassentür steht.
Frage vom 24. 2. 2016 | 20:12 Von Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich) Wann ist ein Angriff nicht mehr gegenwärtig bzw. zu befürchten? Hallo, ich habe eine Frage zu folgendem fiktiven Fall zum Thema Notwehr bzw. dem Notwehrexzess und würde mich über ein paar Einschätzungen freuen. Wir nehmen an, A und B sind alkoholisiert, der Vorfall wurde durch eine Videoüberwachung dokumentiert. A wird im vorbeigehen von einer Ihm unbekannten Person beschimpft, auf eine pure Nachfrage - die nicht von einer aggressiven Ausstrahlung begleitet war- was denn los sei, erfolgte ein körperlicher Angriff (an Kehle fassen und würgen) von B auf A. A versuchte B wegzustoßen, was Ihm nicht gelang. A schaffte es jedoch nach wenigen Sekunden B auf etwa eine Armlänge Abstand zu halten, befürchtete aber während der Rangelei im Treppenhaus eventuell die Treppe direkt hinter Ihm herunter zu fallen. Als Freunde von A und B gerade dazwischen gehen, führt A einen Faustschlag Richtung B aus und konnte sich damit aus der direkten Konfrontation befreien.
Ein bewaffneter Mann hatte am Sonntagnachmittag in der Kirche in Laguna Woods südlich von Los Angeles einen Menschen getötet und fünf weitere mit Schüssen verletzt, vier von ihnen schwer. Gemeindemitglieder der Kirche überwältigten den mutmaßlichen Täter. Im Gottesdienst waren vor allem Taiwanesen, insgesamt rund 50 Menschen, wie es hieß. Verdächtiger handelte alleine Barnes sagte, man gehe davon aus, dass der Verdächtige alleine gehandelt habe und keine direkte Verbindung zu der Kirche oder einem Mitglied der Kirche habe. Offenbar verhinderten die Gemeindemitglieder noch Schlimmeres: Barnes sagte, der Verdächtige habe die Türen der Kirche von innen gesichert, bevor er begonnen habe zu schießen. Er habe auch eine Tasche mit Molotow-Cocktails und eine Tasche mit zusätzlicher Munition dabei gehabt. Die Staatsanwaltschaft erwägt, den Verdächtigen am Dienstag wegen Mordes in einem Fall und wegen versuchten Mordes in fünf Fällen anzuklagen. China betrachtet das demokratische Taiwan als eigenes Territorium und droht mit einer Eroberung.
Angriffe auf Rechtsgüter Dritter können jedoch Nothilfe begründen. Für sie gelten die Grundsätze der Notwehr. Unter Nothilfe versteht man, somit wenn eine andere Person angegriffen wird und ich dieser Person zu Hilfe komme und sie gegen einen rechtswidrigen Angriff verteidige. Notwehrhandlung: Die Abwehr des rechtswidrigen Angriffs muss sich auf die notwendige Verteidigung beschränken. Es sind nur jene Handlungen gedeckt, die den Angriff sofort und endgültig abwehren und von den verfügbaren Mitteln das schonendste darstellten. Ein Risiko braucht der Angegriffene allerdings nicht einzugehen, das bedeutet es ist großzügig auszulegen, welches Mittel das schonendste ist. Es besteht auch keine Ausweichpflicht des Angegriffenen, das bedeutet der Angegriffene muss nicht von einem Angreifer davonlaufen, selbst wenn er dadurch dem Angriff entgehen könnte. Geht jedoch der Angriff von Kindern oder Geisteskranken aus oder wurde die Gefahr selbst aufgesucht, besteht eine Ausweichpflicht. Die Gesundheit des Angreifers darf nur insoweit beeinträchtigt werden, als es zur Abwehr des Angriffes unbedingt notwendig ist.
Greift der Spaziergänger jedoch mit einem Messer an und fürchtet der Jäger um seine Gesundheit oder sein Leben, könnte das Abfeuern des Gewehrs hingegen durchaus als erforderliche Notwehr gewertet werden. Für den Einsatz von Schusswaffen bei Notwehrhandlungen stellt die Rechtsprechung allerdings auch hohe Anforderungen. Man spricht hier von gestuftem Notwehrrecht. Sofern es die Situation erlaubt, müsste der Jäger aus dem Beispiel zunächst (1) androhen, von der Schusswaffe Gebrauch zu machen. Lässt der Angreifer sich davon nicht abschrecken, wäre der Jäger gehalten, (2) Warnschüsse abzugeben. Bringt auch das nichts, wäre (3) ein Arm- oder Beinschuss und als Ultima Ratio sogar (4) ein womöglich tödlicher Körperschuss als Notwehr zu rechtfertigen. Gebotenheit der Notwehrhandlung Damit die Notwehrhandlung gerechtfertigt ist, muss sie nach § 32 StGB auch geboten sein. Die Gebotenheit beschränkt das – grundsätzlich umfassend geltende – Notwehrrecht in bestimmten Situationen auf das mildeste Mittel oder lässt erst nacheinander die Schutz- und dann die Trutzwehr zu.
Dabei müssen die Art und Intensität des Angriffes, die Gefährlichkeit des Angreifers und die zur Abwehr zur Verfügung stehenden Mittel berücksichtigt werden. Die Notwehrhandlung muss die letzte Möglichkeit zur Verteidigung darstellen. Der durch die Verteidigung zu erwartende Schaden darf nicht außer Verhältnis zu dem durch den Angriff drohenden Schaden stehen. Dies gilt insbesondere in Fällen in denen dem Opfer nur ein geringer Schaden droht. Dann muss die Verteidigungshandlung angemessen sein. Beispielsweise darf ein Opfer einen Taschendieb nicht mit einem Hammer verprügeln. Nicht auf Notwehr kann sich übrigens derjenige berufen, der die Konfrontation mit dem anderen selbst herbeigeführt hat, diesen provoziert oder selbst zuerst angegriffen hat. Grenzen der Notwehr: Notwehrüberschreitung (Notwehrexzess): Eine Notwehrüberschreitung liegt vor, wenn der Angriff mit unverhältnismäßigen Mitteln abgewehrt wurde. In diesem Fall kann man sich selbst strafbar machen. Dies, obwohl man vorher selbst angegriffen wurde.