Ersteller dieses Themas Mitglied seit: 18. 04. 2008 nhe Nordhorn Deutschland 704 Beiträge Dieser Beitrag wurde 1 mal gelobt (positiv) und 0 mal kritisiert (negativ) Details anzeigen Mitglied: seit 2005 Hallo Neob18, schau mal hier (klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "KFZ Kaufvertrag / Checklisten Vordrucke"! Gru hnliche Beitrge Die folgenden Beitrge knnten Dich ebenfalls interessieren: total klasse! Bitte in das nice2know ich wollt das mal loben wie der angry, aber dat geht irgendwie nich, ich seh da dieses plus/minus nich??? Käufer droht mit Rückgaberecht -> Brauchen Hilfe.. Auto - Kauf und Verkauf. Kein Ende in Sicht Zitat: ich wollt das mal loben wie der angry, aber dat geht irgendwie nich, ich seh da dieses plus/minus nich??? (Zitat von: mohni) In bestimmten Foren knnen nur wir Mods das aso, das wusst i nich erstmal danke ich hab mir jetzt mal ein paar Checkisten genauer durchgelesen und muss sagen, das die vom ADAC am besten ist, vorallem fr Laien, es ist alles sehr schn beschrieben und auch mit einfachen Worten, also keine Fachsprache was kaum einer versteht.
Falls man ADAC-Mitglied ist, die helfen auch in solchen Angelegenheiten. # 10 Antwort vom 11. 2009 | 15:10 Von Status: Schüler (339 Beiträge, 130x hilfreich) Auch meiner Ansicht nach kann Ihnen der Käufer kaum etwas anhaben. Sie haben auf den Mangel des Geräusches aus dem Motorraum (Radlager? ) ausdrücklich hingewiesen. Somit kann Ihnen keine Arglist unterstellt werden. Diese würde den offenbar wirksam geschlossenen Gewährleistungsausschluß ausser Kraft setzen. Weisen Sie den Käufer nochmals auf den Gewährleistungsausschluß hin und weisen alle Ansprüche der Gegenseite zurück. " " # 11 Antwort vom 11. 2009 | 15:33 Achja... Der Käufer hat das Rückgaberecht auch damit begründet, dass er erst wenige hundert km mit dem Auto gefahren sei... # 12 Antwort vom 11. 2009 | 16:37 Von Status: Student (2858 Beiträge, 1114x hilfreich) Und? Offenbar hat der K von nichts eine Ahnung und muß wohl erst mal von seinem Anwalt ein paar Nachhilfestunden bekommen. # 13 Antwort vom 11. Kfz kaufvertrag carstart 7. 2009 | 18:12 Damit will wohl der Käufer andeuten, dass er erst ein paar hundert km gefahren ist und dass das Problem schon da war, als er es gekauft hat.. das sollte aber keine rolle spielen oder?
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# 5 Antwort vom 10. 2009 | 19:08 Dann sieht es gut aus. Meine Glaskugel meinte dazu, das der K. sich auf folgende Rechte berufen könnte: a) Fernabsatzrecht - was hier kaum ziehen dürfte, u. a. da der Vertragsabschluß nach Besichtigung zustande kam b) Gewährleistung bzw. "Wandlung", die immer noch in den Köpfen rumgeistert. Mit Sachmängelausschluß ist das dann auch hinfällig. # 6 Antwort vom 10. 2009 | 19:42 Von Status: Unbeschreiblich (100014 Beiträge, 37010x hilfreich) quote: Da wir Privatleute sind, müssen wir doch keine Gewährleistungsausschlüße vereinbaren oder? Nein, müsst ihr nicht. Dann müsst ihr jedoch, grob gesagt, 2 Jahre für alle Mängel (und durch die Mängelbeseitigung entstandenen Kosten) geradestehen, die bei Übergabe schon vorhanden waren. quote: Im unserem Kaufvertarg steht unteranderem: Da habt ihr ja noch mal richtig Glück gehabt. Kfz kaufvertrag carstart 21. Der Käufer hat nach dem vorligenen Sachverhalt keine Ansprüche gegen euch. Weder ein Rückgaberecht noch irgendein 'Wandlungsrecht'. quote: Er beruft hierbei auf ein 2 wöchiges Rückgaberecht.