01. 12. 2004 · Fachbeitrag · Osteuropa | Am 19. 11. 04 wurden in Warschau die Ratifikationsurkunden des neuen DBA Deutschland-Polen ausgetauscht. Der Vertrag wird am 19. 04 in Kraft treten und ist ab 1. 1. 05 anzuwenden. Durch die politischen, wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Entwicklungen ist das geltende DBA aus den Jahren 1972 bzw. 1979 überholt. Dba deutschland polen e. Der Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Verteilungsnormen und deren praktische Auswirkungen. | Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen? Kostenloses PIStB Probeabo 0, 00 €* Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar * Danach ab 19, 40 € mtl. Tagespass einmalig 12 € 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte Endet automatisch; keine Kündigung notwendig Ich bin bereits Abonnent Eine kluge Entscheidung! Bitte loggen Sie sich ein. Facebook Werden Sie jetzt Fan der PIStB-Facebookseite und erhalten aktuelle Meldungen aus der Redaktion.
26. 2019, 14:43 Experten-Antwort 26. 2019, 20:12 Zitiert von: Experte/in Hallo Wulff, der Antwort von "Q-Tip" kann ich grundsätzlich zustimmen. Weitere Infos zum Thema erhalten Sie übrigens auch in der folgenden Broschüre:. pdf? __blob=publicationFile&v=1 Ergänzend: Spontaner Gedanke: Erlöschen der Versicherungspflicht bei EU -Auslandsvollrente bei versicherungspflichtiger (Weiter)Beschäftigung in D + kein weiterer Rentenzuwachs aus der Beschäftigung in D.. Option/Wahlrecht auf weiterhin Versicherungspflicht/Rentenzuwachs in D. Da können entscheidende Vor-/Nachteile für die Rentenansprüche in D dranhängen. Gruß w. Dba deutschland pôle nord. PS: steht vielleicht sogar in der vom Experten genannten Broschüre/kein Lust, das jetzt Nachzulesen;-) Interessante Themen Altersvorsorge Für wen sich eine Photovoltaik-Anlage lohnt Solarstrom selbst erzeugen und ins Netz einspeisen, dafür gibt's 20 Jahre lang eine feste Vergütung – ein möglicher Baustein für die Altersvorsorge....
Auch das BZSt verlangt von den ausländischen Unternehmen die Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde (§ 50d Abs. 4 EStG). Weitere Informationen zum Entlastungsverfahren bei Lizenzgebühren und ähnlichen Vergütungen, insbesondere zu den für einzelne Berufsgruppen geltenden Besonderheiten, finden Sie in dem Merkblatt des BZSt zur Entlastung von deutscher Abzugsteuer gem. 4 EStG sowie dem Merkblatt des BZSt zum Freistellungs- und/oder Erstattungsantrag von deutscher Abzugsteuer gem. Steuerliche Abwicklung nach Hausverkauf in Polen - frag-einen-anwalt.de. § 50d EStG. Hinweis: Zum Internetauftritt des BzSt zum Thema Abzugssteuerentlastung gelangen Sie hier. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK. Welche IHK für Ihr Unternehmen zuständig ist, erfahren Sie über den IHK-Finder. Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt. Stand: August 2018
Ebenfalls werden Dividenden, die nicht im Rahmen einer Schachtelbeteiligung anfallen, Zinsen, Vergütungen für Aufsichtsratsmitglieder, Lizenzen und die Einkünfte von Künstlern und Sportlern mit der Anrechnungsmethode behandelt. Die Freistellungsmethode wird im Normalfall auch für in Polen ansässige Personen angewendet. Bei Zinsen, Dividenden und Lizenzen wird die Doppelbesteuerung jedoch nach der Anrechnungsmethode vermieden. Dba deutschland polen in english. Die Zusammenfassung der Änderungen Die Regelungen des neuen Abkommens wurden besonders an den Text des aktuellen OECD-MA (Musterabkommens) angepasst.
Nämlich dann, wenn nach den Regelungen des DBA der beiden Staaten das Überschreiten einer bestimmten Anzahl an Tagen, an denen der eigentliche Tätigkeitsstaat nicht aufgesucht wird, zu einem teilweisen Wechsel des Besteuerungsrechts führt. Bitte beachten Sie, dass dieses Lexikonstichwort die normalen Regelungen enthält. Weitere Informationen zu aktuellen Sonderregelungen für Grenzgänger enthält der Beitrag Corona-Pandemie: Lohnsteuerrechtliche Auswirkungen.
Um aber eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, legt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Polen in Art. 13 Abs. 1 des DBA fest, dass Gewinne aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen im Belegenheitsstaat besteuert werden, also in Polen. Nach Art 24 Abs. 1 lit. a des DBA werden die Einkünfte aus Polen von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer ausgenommen, die in der Republik Polen besteuert werden können. Zusammengefassend ist festzustellen, dass ein Veräußerungsgewinn nach polnischem Steuerrecht zu versteuern ist. Deutschland stellt den Gewinn von der Steuer frei. Ich hoffe, dass ich Ihnen in Ihrer Angelegenheit weiterhelfen konnte. Bei Unklarheiten verweise ich auf die kostenlose Nachfrageoption. Osteuropa | Das neue DBA Deutschland-Polen. Mit freundlichen Grüßen Manfred A. Binder Rechtsanwalt Ich darf schließlich noch auf Folgendes hinweisen: Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.