Was ist das Bildungspaket? Seit dem 1. April 2011 haben Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien einen verbesserten Anspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Zu diesem Zweck können Sie bei den zuständigen Stellen zusätzliche Leistungen beantragen. Einen Überblick über die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (Bildungspaket) finden Sie auf dieser Seite. Weitergehende Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (u. a. ) Wer hat Anspruch? Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter bzw. bei voller Erwerbsminderung) Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Antrag auf leistungen für bildung und teilhabe thüringen die. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen im Bereich Kultur, Sport und Freizeit, die bis zur Vollendung des 18.
Anspruchsberechtigte Ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe besteht grundsätzlich für Bezieher einer der folgenden Leistungen: Grundsicherung für Arbeitsuchende (Leistungen nach dem SGB II) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfen zum Lebensunterhalt (Leistungen nach dem SGB XII) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen nach dem Wohngeldgesetz oder Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz in Form des Kinderzuschlages. Bedarfe für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Weimar - Bildungs- und Teilhabepaket . Gleiches gilt für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Vom Begriff der "Kindertageseinrichtung" sind sowohl Kindergärten als auch die Kinderbetreuung bei Tagesmüttern umfasst. Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Nr. 6) erhalten Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, also jünger als 18 Jahre sind.
2020) • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII), • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG), • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) • oder Leistungen nach §§ 2 oder 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. Das Bildungspaket gilt in der Regel für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren. Benötigte Unterlagen Dem Antrag aller Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket ist eine Kopie Ihres aktuellen Bewilligungsbescheides über den Bezug von Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt), WoGG (Wohngeld), BKGG (Kinderzuschlag) oder AsylbLG (Asylleistungen) beizufügen. -Für die Beantragung der Leistungen der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ist außerdem die Mitgliedbescheinigung des Vereins/ Anbieters der gewünschten Aktivität erforderlich. BMAS - Anlaufstellen. -Für ein- und mehrtägige Ausflüge ist die Bestätigung der Schule bzw. Kindertageseinrichtung über Art und Zeitpunkt des Ausflugs vorzulegen.
Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II Kinder haben einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, wenn ihre Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommen. Die Antragsstellung erfolgt für SGB II-Leistungen grundsätzlich mit dem Antrag zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Antrag auf leistungen für bildung und teilhabe thüringen full. Für die Nachweisführung der Kosten für SGB II-Leistungsberechtigte sind die entsprechenden Anlagen ausgefüllt an das Jobcenter zu übermitteln. Für die Rechtskreise Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen nach dem SGB XII ist zur Beantragung der Leistungen ein Antrag erforderlich. Für die Nachweisführung der Kosten bitten wir ebenfalls, die entsprechende Anlage auszufüllen und an das Jobcenter zu übermitteln. Lernförderung ist grundsätzlich zu beantragen. Leistungen gibt es für: Ausflüge und Klassenfahrten Schulbedarf Lernförderung Schülerbeförderung Gemeinschaftliches Mittagessen Kultur, Sport, Freizeit Anträge werden in den Städte- und Gemeindeverwaltungen, in den Schulen des Landkreises, im Sozialamt, in der Wohngeldstelle und im Jobcenter entgegengenommen.