Es gibt für bestimmte Personen einen bestimmten Schutz – diese fallen unter die Sonderschutzbestimmungen, das können gesundheitliche oder soziale Gründe sein. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Darin wird die gesundheitliche Entwicklung von jugendlichen Beschäftigten geschützt. Beinhaltet und geregelt sind die Arbeitszeitregelung und die Schichtzeit sowie die ununterbrochenen Ruhepausen, Arbeiten an Samstagen oder Sonntagen und die Nachtarbeit. Weiters regelt das JArbSchG die Berufsschulzeit und eine eventuelle tempoabhängige Zeit (Jugendliche dürfen nicht Akkord arbeiten). Bevor ein Jugendlicher zu arbeiten anfängt, findet eine gesetzliche geregelte Erstuntersuchung statt, einmal jährlich eine bescheinigte Nachuntersuchung. Ebenso wird der Urlaubsanspruch der Jugendlichen geregelt. Grundlagen des arbeitsrechts 6. Der Mutterschutz, das Erziehungsgeld, Elterngeld und die Elternzeit Nach dem Mutterschutzgesetz, MuSchG, werden alle in einem Arbeitsverhältnis stehenden, werdenden Mütter und Wöchnerinnen geschützt. Sie müssen dazu ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitgeteilt haben.
Die Vorschriften zum Unfall- und Gesundheitsschutz findet man unter anderen in der Arbeitsstättenverordnung, der Gewerbeordnung, den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und dem Gesetz der Betriebsärzte oder anderen Fachkräften für Betriebssicherheit. In der Arbeitsstättenverordnung legt der Bundesminister für Arbeit und Soziales die Richtlinien fest. Grundlagen des arbeitsrechts en. Darin sind die wichtigsten hygienischen, arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Regeln, die allgemein anerkannt sind, enthalten. Mit der Gewerbeordnung wird ein Betrieb, und somit der Arbeitgeber, dazu angehalten, die Arbeitsplätze, Arbeitsräume, Geräte, Maschinen und Betriebsvorrichtungen sicher für den Arbeitnehmer zu gestalten. Unterstützung gibt es für den Arbeitgeber seitens der Sicherheitsbeauftragten der Reichsversicherungsordnung, RVO. Seit 1996 gibt es aufgrund einer EU-Rahmenrichtlinie ein neues Arbeitsschutzgesetz, welches besagt, dass Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten alle Arbeitsbedingungen dokumentieren müssen.