Neue Bodenreform in Ungarn ab 2014 Die am dieses Jahres neu in Kraft getretene, und länderübergreifend vielfach diskutierte Bodenreform betrifft hauptsächlich und in erster Linie ausländische Spekulanten auf ungarischen Boden. Anders erklärt: im Grunde soll nur derjenige landwirtschaftliche Fläche in Ungarn erwerben können, der a) Landwirt und b) auch vor Ort ansässig ist. Zudem besteht ein Vorkaufsrecht für heimische Landwirte ggb. ungarischen und ausländischen EU-Bürgern, die nicht Landwirte sind. Das Procedere zum Erwerb von Agrarboden wurde entsprechend verschärft. Was bedeutet das für mich als Interessent? Da die Grundstücksparzellen hier in der Baranya i. d. R. Landwirtschaft: Enteignungen in Ungarn waren illegal | DiePresse.com. zumeist weniger als 1 ha aufweisen, hat das neue Bodengesetz für Sie als Privatperson und einfachen Immobilienkäufer bei normalen Objekten zunächst keine Auswirkungen. Und um den Panikverbreitenden Gerüchten im Internet mal klar entgegenzuwirken: Ausländische Bürger müssen auch nicht die Enteignung Ihres Eigentums in Ungarn befürchten!
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Auf einen Blick Der EuGH verurteilt Teile des strittigen Bodengesetzes in Ungarn. 2014 hatte die Regierung ausländische Grundbesitzer teils per Enteignung aus dem Land gedrängt. All jene, die über sogenannte Nießbrauchsverträge ungarisches Land gepachtet hatten, können nun hoffen. Die Aufhebung dieser Verträge wurde vom EuGH für nichtig erklärt. Nach Schätzungen des Landwirtschaftsministeriums sind rund 150 Österreicher davon betroffen. Sie sollen sich bei der österreichischen Botschaft in Budapest melden, wo jeder Fall geprüft werde. ("Die Presse", Print-Ausgabe, 07. 03. 2018)