"Ordnung auf dem Arbeitsmarkt": Das will die Koalition mit ihrer Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen erreichen, die der Bundestag am Freitag, 21. Oktober 2016, mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedet hat. Die Opposition spricht dagegen von "Etikettenschwindel". Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ( 18/9232) in zweiter und dritter Lesung zugestimmt und folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales ( 18/10064). Damit sollen ab April 2017 Leiharbeiter nach neun Monaten den gleichen Lohn wie Stammbelegschaften bekommen. Zugleich wird die Höchstverleihdauer auf 18 Monate begrenzt. In beiden Fällen sind jedoch Ausnahmen möglich, wenn Tarifverträge etwas anderes regeln. Nahles entschärft Gesetz zu Zeitarbeit und Werkverträgen. Regierung: Auf dem Arbeitsmarkt wird Ordnung geschaffen Für die Parlamentarische Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit und Soziales Anette Kramme (SPD) wird damit "Ordnung auf dem Arbeitsmarkt" geschaffen.
Diese Branchenzuschlagstarifverträge müssen jedoch soziale Voraussetzungen erfüllen: Erstens müssen die Zuschläge spätestens nach sechs Wochen einsetzen. Und zweitens muss nach spätestens 15 Monaten ein Lohn erreicht werden, der von den Tarifvertragsparteien der Zeitarbeitsbranche als gleichwertig mit dem tarifvertraglichen Lohn der Einsatzbranche festgelegt wird. Durch die stufenweise Erhöhung profitieren insbesondere Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer mit einer kürzeren Einsatzdauer. Diese Regelung bildet einen Anreiz zum Abschluss sowie zur Weiterentwicklung von Tarifverträgen. Zeitarbeit gesetze 2016 version tracker. Zweiter wichtiger Baustein ist die Einführung einer Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich 18 Monaten. Damit müssen Leiharbeiternehmerinnen und Leiharbeitnehmer nach 18 Monaten, wenn sie weiterhin im gleichen Entleihbetrieb arbeiten sollen, von diesem übernommen werden. Soll dies nicht geschehen, so müssen sie vom Verleiher aus diesem Entleihbetrieb abgezogen werden. Tarifpartner in den einzelnen Einsatzbranchen können sich durch einen Tarifvertrag auf eine längere Überlassung einigen.
(BZA) und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB (IG BCE/NGG/ IG Metall/GEW/ Bau/Transnet/GdP) abgeschlossenen Tarifverträge. (…) Soweit die Regelungen dieses Vertrages den vorstehend genannten Tarifverträgen widersprechen sollten, gelten vorrangig die tariflichen Regelungen.... Urteile Bundesarbeitsgericht 5 AZR 483/12.. 2009 zugrunde, in dem es ua.
Im Extremfall erledigen dann Arbeitnehmer in einer Fabrik gleiche Aufgaben, sind aber zum Teil bei fremden Arbeitgebern mit niedrigeren Löhnen angestellt. Bisher nur tarifliche Regelungen, aber keine gesetzliche Vorschrift Zeitarbeiter sollen deswegen künftig im Regelfall nur noch höchstens 18 Monate am Stück in einem Betrieb eingesetzt werden dürfen, damit sie kein Stammpersonal verdrängen; auch sollen Zeitarbeiter nach 9 Monaten denselben Lohn erhalten wie vergleichbare Stammkräfte. Bisher gibt es dazu zwar eine Reihe tariflicher Regelungen, aber keine gesetzliche Vorschrift. BMAS entschärft Entwurf zu Zeitarbeit und Werkverträgen - Zeitarbeit | News | Arbeit und Arbeitsrecht - Personal | Praxis | Recht. Bereits der erste Gesetzentwurf sah vor, dass die neuen Vorgaben für die Zeitarbeit weiterhin durch Tarifverträge gelockert werden können, also jeweils mit Zustimmung einer Gewerkschaft. Doch hatte es dann einen Streit darüber gegeben, inwieweit auch solche Betriebe diese Gesetzesklausel nutzen dürfen, für die sonst kein Tarifvertrag gilt. Die Neufassung sieht nun auch an dieser Stelle Entschärfungen gegenüber dem ersten Entwurf vor.