Hierbei entstand eine erhebliche Rauchentwicklung. Der Rauch zog unter anderem durch das Treppenhaus in das Obergeschoss, in dem sich eine vermietete und eine mietfrei überlassene Wohnung befanden. Durch den Rauch wurden die Wände beider Wohnungen stark verrußt. Die Bewohner konnten nicht mehr in ihre Wohnräume zurückkehren. Diese Räume waren wegen den starken Verschmutzungen renovierungsbedürftig. Sie konnten daher für eine nicht nur unerhebliche Zeit nicht mehr ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch dienen. Fraglich war, ob die mittelbaren Brandfolgen im Zuge der Verrußung der Wohnungen geeignet waren, diese zu zerstören. Rechtsprechung: NStZ 2010, 452 - dejure.org. Der BGH führte angesichts dessen aus, dass die Taterfolgsvariante des teilweisen Zerstörens bei einem gemischt genutzten Gebäude vorliegt, wenn ein zum selbstständigen Gebrauch bestimmter, dem Wohnen dienender Teil des Gebäudes nach den allgemeinen an die teilweise Zerstörung zu stellenden Anforderungen durch die Brandlegung zum Wohnen unbrauchbar geworden ist. Sie ist auch dann gegeben, wenn die Unbrauchbarkeit zu Wohnzwecken mittelbar auf die Brandlegung zurückzuführen ist, etwa auf eine erhebliche Verrußung.
Durch dieses Feuer wurde die Wohnung so sehr zerstört, dass sie saniert werden musste. Das Landgericht Krefeld verurteilte ihn im Hinblick auf das erste Feuer wegen fahrlässiger Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, sprach ihn im Übrigen frei und ordnete seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Für die zweite Tat gingen die Krefelder Richter von einer schweren Brandstiftung aus. Der Brandstifter wehrte sich vor dem Bundesgerichtshof - ohne Erfolg. Auch eine unbewohnbare Wohnung ist eine Wohnung Die Wohnung, die durch die erste fahrlässige Brandstiftung bereits unbrauchbar geworden war, kann dem BGH zufolge nach wie vor ein taugliches Objekt einer schweren Brandstiftung nach § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB sein. Die Wohnung könne - wie hier - in ihrer Sachsubstanz noch weiter zerstört werden, wenn sie nicht bereits vollständig niedergebrannt war. Außerdem seien mit der erneuten Brandlegung noch einmal Personen und Sachen erheblich gefährdet worden. BGH: Zur Vollendung bei gemischt genutzten Gebäuden - ra.de.. Auch trotz des Verbots der Baubehörde habe die Gefahr bestanden, dass sich Menschen im Gebäude aufhalten.
Ein vollendetes Inbrandsetzen liegt somit bereits dann vor, wenn nur der gewerbliche Teil des Gebäudes selbstständig Feuer gefangen hat, aber die abstrakte Gefahr vorliegt, dass das Feuer auf den Wohnteil übergreife. Besteht der bewirkte Erfolg jedoch in der teilweisen oder ganzen Zerstörung der gewerblichen Räume durch eine Brandlegung, so ist § 306a Abs. 1 StGB abzulehnen, wenn die abstrakte Gefahr bestand, dass das Feuer auf den Wohnzwecken dienenden Teil des Gebäudes übergreift. Gerade Einwirkungen wie die Rußentwicklung oder die Einwirkungen von Löschmitteln sind nicht typischerweise mit einer Gefährdung der Personen verbunden, die sich in dem zu Wohnzwecken genutzten Gebäudeteils aufhalten. Brandstiftung gemischt genutzte gebäude. Im Einzelnen hierzu der BGH: BGH 3 StR – Beschluss vom 26. 1. 2010 442/09 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer am 26. Januar 2010 gemäß § 349 Abs. 4 StPO einstimmig beschlossen: Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 8. Juni 2009 mit den Feststellungen aufgehoben.
Brandstiftung ist ein schweres Delikt im StGB. (Letzte Aktualisierung: 13. 04. 2022) Gerade in früheren Zeiten war die Feuergefahr in den Städten enorm. Darum wurde die Brandstiftung mit erheblichen Strafen bedroht. Schwere Brandstiftung, § 306a I StGB | Jura Online. Auch heute noch sind Brände gerade in Wohnhäuser für Menschen äußerst gefährlich. Das StGB erklärt die Brandstiftung daher – im Gegensatz zu einer sonstigen Sachbeschädigung – zu einem Verbrechen. Auch die fahrlässige Brandstiftung ist strafbar und zieht einen relativ hohen Strafrahmen nach sich. Allgemeines Ist eine Sachbeschädigung durch Feuer immer gleich Brandstiftung? Nein, Brandstiftung ist ein Verbrechen, daher sind nur bestimmte Brandlegungen strafbar, die diese hohe Mindeststrafe auch rechtfertigen. Konkret ist dies nur der Fall, wenn der Täter fremde Gebäude oder Hütten, Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen, Warenlager oder -vorräte, Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, Wälder, Heiden oder Moore oder land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse anzündet.
Auch Retter werden als typische Folge einer Brandstiftung besodners gefährdet, egal, ob sie zur Hilfe verpflichtet sind oder nicht. Dies gilt aber dann nicht mehr, wenn jemand einen von vornherein aussichtslosen Rettungsversuch unternimmt; dann liegt eine freiverantwortete Selbstgefährdung vor. Fahrlässige Brandstiftung Wann ist eine fahrlässige Brandstiftung strafbar? Die Strafbarkeit der fahrlässigen Brandstiftung richtet sich nach § 306d, der aber auf die Vorsatzdelikte der §§ 306 und 306a verweist. Dadurch ergibt sich die Strafbarkeit fahrlässiger Brandstiftung in folgenden Fällen: an bestimmten fremden Sache (§ 306) an denselben Sachen, wenn sie zwar nicht fremd sind, aber ein Mensch gefährdet wird (§ 306a Abs. 2) an bestimmten weiteren Sachen, wobei diese weder fremd sein müssen noch ein Mensch gefährdert werden muss (§ 306a Abs. 1) Click to rate this post! [Total: 5 Average: 4. 8]
II. Für die neue Hauptverhandlung geben die Urteilsgründe Anlass zu folgendem Hinweis: 1. Nach den Feststellungen legten die Angeklagten in dem von ihnen im Erdgeschoss des Gebäudes betriebenen Imbisslokal an mehreren Stellen Feuer, um die Versicherungssumme für das Inventar zu erlangen. Der Brand zerstörte das Inventar fast vollständig, wurde aber von der Feuerwehr gelöscht, bevor er Gebäudeteile so erfasste, dass sie selbständig weiterbrennen konnten. Brandschäden an der abgehängten Gipsdecke, Rußablagerungen und Löschwasser machten die Räume des Lokals unbenutzbar, eine Verpuffung des verwendeten Brandbeschleunigers riss zudem dessen Glasfront aus der Verankerung. Wäre das Feuer später entdeckt worden, hätte es sich über den Abluftschacht der Dunstabzugshaube auf das gesamte Gebäude und damit auch auf die im zweiten Obergeschoss gelegenen Wohnungen ausbreiten können. Dies trägt nicht den Schuldspruch wegen (vollendeter) besonders schwerer Brandstiftung nach § 306 b Abs. 2 Nr. 2 StGB, da die Angeklagten kein der Wohnung von Menschen dienendes Gebäude in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung zerstört haben (§ 306 a Abs. 1 StGB).
Wir hatten an diesem Tag mit unserer lustigen Truppe ebenfalls viel Spaß und am Ende haben wir uns auch ein Eis verdient 😉
Wenn ich nachts wachliege, zeichne ich Kunstflugfiguren in den imaginären Himmel. Gehe im Geiste die Steuerabläufe durch. Und kann es kaum erwarten, mich wieder auf den Rücken zu drehen. Blog "Über den Wolken" Foto: Michail Hengstenberg Den Traum vom Fliegen träumt Michail Hengstenberg, seit er Kind ist. Weil regelmäßige Fünfen in Mathe einer Karriere als Berufspilot nicht förderlich sind, blieb er lange am Boden. Ask 21 kunstflug de. Doch dann machte der SPIEGEL-ONLINE-Redakteur, von etlichen Gastflügen bei verschiedenen Segelflugklubs ausreichend motiviert, die Ausbildung zum Segelflugpiloten. Von seinen Erfahrungen auf dem Weg zur Lizenz zum Abheben und in der Luft erzählt Michail Hengstenberg regelmäßig in diesem Blog.
Der Rumpf besteht aus einer stoffbespannten Stahlrohrkonstruktion und besitzt im Gegensatz zur K 7 ein gefedertes Fahrwerk in Kombination mit einer Kufe oder einem Bugrad. Die Plexiglas-Cockpithaube ist einteilig und ermöglicht auch vom hinteren Sitz eine ausgezeichnete Rundumsicht. Flügel und Leitwerk sind in Holzbauweise gefertigt, das Höhenleitwerk ist mit zwei Bolzen und einer Schraube vor der Seitenflosse auf dem Rumpf montiert. Wildberg: Kunstflug zieht Publikum in Bann - Wildberg - Schwarzwälder Bote. Der negativ gepfeilte Flügel gleicht dem der K 7, hat jedoch ein geändertes Profil von geringerer Dicke im Mittel- und Außenbereich, innen ein Mischprofil aus Gö 535 und Gö 549 (Dicke 16%), in der Mitte das gleiche Profil (Dicke 13, 4%) sowie außen ein Gö 541 (Dicke 11, 3%). Hierdurch konnte das beste Gleiten auf 1:27 (K 7 1:25) verbessert werden. Neben der üblichen Schwerpunktkupplung für den Windenstart besitzt die ASK 13 eine Bugkupplung für den F-Schlepp. Die Schwerpunktkupplung ist links neben der Kufe montiert. Mit einer Leermasse unter 300 kg ist die ASK 13 eines der leichtesten doppelsitzigen Segelflugzeuge.