08. 09. SFWS | Kindeswohlgefährdung. 2014 | 6 UF 70/14 | OLG Saarbrücken OLG Saarbrücken Sorgerechtsentzug bei negativer Kindesbeeinflussung Justizia ist blind Wenn eine Mutter ihr Kind negativ beeinflusst und gegenüber dem Vater aufhetzt, so kann der Mutter das Sorgerecht entzogen werden. OLG Saarbrücken 6 UF 70/14 Vorinstanz: AG Völklingen 8 F 371/12 SO im vorliegenden Fall wurde der Mutter zunächst das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen und beide Eltern teilten sich gemeinsam die elterliche Sorge. Die Mutter hat dann den Umgang des Kindes mit dem Vater boykottiert, so das ein Umgang zwischen dem Kind und dem Vater nicht stattfinden konnte. Dann verhängte das AG Völklingen zunächst ein Ordnungsgeld in Höhe von 2000 € gegenüber der umgangsboykottierenden Mutter und übertrug dem Kindesvater ein paar Wochen später im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig im Wege der einstweiligen Anordnung. Die Sachverständige wollte sich nicht dafür aussprechen, das das Kind wieder bei der Mama lebt, weil sie befürchtete, dass die Mutter dann wieder den Umgang (wie zuvor in der Vergangenheit) boykottieren würde.
Unter der Vorraussetzung das die Eltern an ihrer Kooperationsfähigkeit arbeiten würden, sprach sie sich weiterhin für ein Wechselmodell aus. Der Verfahrensbeistand (als Vertreter der Kindesinteressen) konnte diese Entscheidung aber nicht mittragen und verwies auf die hohe Streitigkeit zwischen den Kindeseltern und empfahl die gemeinsame elterliche Sorge, wobei der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten sollte. Die Mutter wollte aber die alleinige elterliche Sorge oder mindestens das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, die aber nun erstinstanzlich der Vater bekam. Letztlich entwickelte sich die Sache weiterhin dramatisch. Während das Kind nämlich beim Vater war, versuchte die Mutter das Kind weiterhin negativ zu beeinflussen, wie ein SMS Wechsel zwischen der Mutter und dem Kind darlegte. Kindeswohlgefährdung durch manipulation in c++. Die Mutter hat in besonders schwerwiegender Weise gegen ihre Loyalitätspflicht (§ 1684 BGB) verstoßen und damit ihre erheblichen erzieherischen Defizite bewiesen. Durch dieses Verhalten der Mutter ist der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge jedweder Boden entzogen, sie ist dem Vater im Lichte dessen auch nicht mehr zumutbar (Originalzitat aus dem Urteil).
Es gäbe zwar zertifizierte Gutachter, jedoch nähmen 80% der Richter trotzdem oft die günstigeren, prüften Zertifikate nicht und Titel seien nicht geschützt. Zudem sollten Familienrichter spezieller ausgebildet werden. In Berlin gäbe es während des Studiums Familienrecht bisher nur als Teil des Zivilrechts. Psychologische Beurteilung des Kindeswillens im Familienrechtskonflikt - Eltern bleiben nach der Trennung, sachliche Klärung von Umgang und Kindesunterhalt. Meist würde der Kindeswille im Gespräch zu erfassen versucht, oft willkürlich, von der Anhörung bis zur Exploration.
Konflikte zwischen den Eltern, Abwertungen des anderen Elternteils, Vorwürfe oder auch stete Bekundungen, wie sehr man das Kind doch vermisse, wenn es fort ist, erschweren dem Trennungskind die Situation erheblich und halten es in steter Sorge und Unsicherheit.
Hinzu kommen noch Feiertage und Ferien. 4. Grundsätzlich besteht natürlich die Möglichkeit, den Antrag bei Gericht einzureichen, den Umgang mit den Kindern in Gestalt eines Wechselmodell zu regeln. Dabei spielen Jugendamt und Verfahrensbeistand aber eine entscheidende, wenn nicht die maßgebliche Rolle. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Raab Rechtsanwalt Rückfrage vom Fragesteller 02. 03. 2020 | 13:24 Vielen Dank für die schnelle Antwort. Doch leider muss ich zumindest Teile Ihre Antwort als schlichtweg falsch bewerten. Ihre Erklärung: "Das Umgangsrecht in Form des Wechselmodells kann nicht erzwungen werden, vielmehr bedarf es hierzu der Zustimmung beider Elternteile" steht diametral im Widerspruch zu dem vom Beschluss vom BGH vom 01. 02. Kindeswohlgefährdung durch manipulation. 2017 - XII ZB 601/15. Hier ausdrücklich erklärt, dass das Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils ausgesprochen werden kann. Sie werden verstehen, dass bei Unkenntnis dieser elementaren Beschlusslage ich Ihre weiteren Einlassungen als in der Sachlage ebenso nicht kompetent ansehen muss.
Bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder gibt es darüber hinaus noch einige Sonderformen, die z. T. auch erst (bzw. erst in diesem Ausmaß) im Zuge der Technisierung möglich wurden. Pornografische Ausbeutung von Kindern: Hier wird die an Kindern verübte sexualisierte Gewalt von den Tätern und Täterinnen visuell oder akustisch festgehalten. Je nach Interessen der Täter und Täterinnen verbleiben die angefertigten Medien in ihrem Besitz zum Zweck der eigenen sexuellen Erregung, und/oder sie werden zur kommerziellen Bereicherung an andere Interessierte verkauft. Unter gleichgesinnten Täterinnen und Tätern ist auch der Tauschhandel nicht unüblich. Kinderprostitution: Bei der Ausbeutung von Kindern als Prostituierte nutzen die Täter und Täterinnen die finanzielle Not der Mädchen und Jungen und/oder Bezugspersonen aus, zu denen die Kinder in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen. Die Täterinnen und Täter benutzen die Kinder zur eigenen finanziellen Bereicherung. Kindeswohlgefährdung durch manipulation video. Sexualisierte Gewalt im Internet: Kinder, die sich im Internet bewegen, werden häufig ungewollt mit Pornoseiten konfrontiert.
Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen hat mit einer neuen Ausgabe von 2020 die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen" (ZTV Pflaster-StB 20) herausgegeben. Sie ersetzen die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen", Ausgabe 2006. Die ZTV Pflaster-StB 20 ergänzen und konkretisieren die Inhalte der in der VOB Ausgabe vom September 2019 in einer Neufassung erschienenen ATV DIN 18318 "Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen". Da die DIN 18318 stärker auf die Anwendung von Pflasterdecken und Plattenbeläge für private, nicht von Kraftfahrzeugen befahrene Flächen ausgerichtet wurde, mussten speziell die Anforderungen für befahrene Pflasterdecken für die ZTV Pflaster-StB konkreter verfasst werden, um das bisherige Qualitätsniveau im Technischen Regelwerk der FGSV zu erhalten.
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für die Ausführung von Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung sowie Einfassungen bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten. Diese Norm gilt für das Befestigen von Straßen, Wegen, Plätzen, Höfen, Terrassen und dergleichen und von Bahnsteigen und Gleisanlagen mit Pflastersteinen und Platten. Sie gilt auch für das Herstellen von Einfassungen und Entwässerungsrinnen. Inhaltsverzeichnis DIN 18318: Änderungen DIN 18318 Gegenüber DIN 18318:2016-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: das Dokument wurd... 0. 1 Angaben zur Baustelle - Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen Seite 4, Abschnitt 0. 1 Änderungen 2019-09: Anmerkung zu 0. 1 0. 1. 1 Art und Beschaffenheit der Unterl... 0. 2 Angaben zur Ausführung - Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen Seite 5, Abschnitt 0. 2 Änderungen 2019-09: Anmerkung zu 0. 2 0. 2. 1 Verwendungszweck, Nutzung, Nutzungsabgrenzung der Flächen nach der größten Verkehrsbelastung, z.
Die DIN VOB 2016 (Beuth-Verlag) ist verbindlich anzuwenden! Die Normen wurden fachtechnisch überarbeitet, sowie die Gliederung der Abrechnungen haben sich in der Handhabung wesentlich vereinfacht. Die VOB/C erläutert für jedes Gewerk eigene Abrechnungsregeln, insbesondere die Übermessungsregeln von Aussparungen, Öffnungen, Nischen, Durchdringungen und Einbindungen sowie zulässige Abzüge und dergleichen, und diese sind hier in der Regel gefragt. Hier unterscheiden sich oft die Meinungen von beiden Seiten. Hier finden Sie illustrierte Kommentare mit vielen Abbildungen und praktischen Beispielen aus der täglichen CAD-Praxis nach Regeln der VOB/C, abzurechnen. Bauleistungen nach DIN 18318 Nebenleistungen sind in der Leistung enthalten und werden nicht gesondert berechnet. In der Rechnungsprüfung ist trotzdem darauf zu achten, dass diese Leistungen nicht zusätzlich berechnet werden. Besondere Leistungen werden gesondert berechnet und hier gibt es die Möglichkeit, die einzelnen Positionen in der Leistungsbeschreibung pauschal zu erfassen oder als eigene Position auszuschreiben.
Der Verleger auf der Baustelle ist dafür verantwortlich, dass dieses vorgegebene Fugenmaß eingehalten wird (siehe DIN 18318). Trotz eindeutiger Verlegeanweisungen der Betonsteinhersteller und entsprechenden Vorschriften in einschlägigen Verarbeitungsnormen wird der Pflasterfuge bei der Verlegung der Betonsteine oftmals zu wenig Beachtung beigemessen. Deshalb sind Beschädigungen der Steine und der Pflasterdecke vorprogrammiert. Die Schäden infolge nicht normgerechter Pflasterfugen – insbesondere z. B. die typischen oberen Kantenabplatzungen – stellen die direkte Folge einer unsachgemäßen Verlegung dar. Fälschlicherweise werden in diesen Fällen häufig die Betonsteinhersteller verantwortlich gemacht. Diese bemühen sich, das Problem an der Wurzel zu packen, indem diverse Betonstein-Typen mit Abstandhaltern versehen werden. Abstandhalter Die Kombination von Beton-Pflastersteinen mit werkseitig angebrachten Abstandhaltern kennzeichnet die Bemühungen der Hersteller unter anderem eine Mindestfugenbreite zu garantieren.
Nebenleistungen nach DIN 18318 Nebenleistungen sind in der Leistung enthalten und werden nicht gesondert berechnet. In der Rechnungsprüfung ist trotzdem darauf zu achten, dass diese Leistungen nicht zusätzlich berechnet werden. Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299 Feststellen des Zustands der Straßen- und Geländeoberflächen, der Vorfluter und dergleichen nach § 3 Abs. 4 VOB/B. 4. 1. 2 Herstellen von behelfsmäßigen Zugängen, Zufahrten und dergleichen. Besonderen Leistungen Die in den Abschnitten 3. 2, 3. 3 und 3. 4 aufgeführten Besonderen Leistungen. Vorbereiten der Unterlage, z. B. Nachverdichten, Herstellen der planmäßigen Höhenlage, Höhenausgleich in der Unterlage bei unterschiedlichen Pflasterstein- oder Plattendicken, Beseitigen von schädlichen Verschmutzungen, soweit die Notwendigkeit solcher Leistungen nicht vom Auftragnehmer verursacht ist. Zuarbeiten, Verhau oder Schneiden von Pflastersteinen, Platten, Bordsteinen, Formstücken und Formteilen einschließlich Passstücken, z. bei Anschlüssen, für das Verlegen oder Versetzen an Einbauten und Aussparungen.
Es folgen ausführliche Kapitel zu den Bauprodukten, der Ausführung, den Prüfungen sowie zu Mängelansprüchen. Anwendung in Verbindung zu den TL Pflaster-StB Die ZTV Pflaster-StB sind in Verbindung mit den "Technischen Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen" (TL Pflaster-StB) (FGSV 643) bei der Herstellung von Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundener Ausführung (Regelbauweise) auf Verkehrsflächen sowie von Einfassungen anzuwenden. Die ZTV Pflaster-StB werden bei der Vorbereitung, der Ausschreibung und der Ausführung von Maßnahmen des Neubaus, des Um- oder Ausbaus, der Instandsetzung sowie der Erneuerung von Verkehrsflächen herangezogen. Tipp: Sie wollen zum Thema Pflastern auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren kostenlosen Newsletter der "Straßen- und Tiefbau". Das geht ganz einfach hier. Foto: Volker Müller
6 3. 6. 1 Fundamente und Rückenstützen. Für Fundamente und Rückenstützen bei befahrbaren Flächen ist Beton mit einer Zusammensetzung entsprechend einem C 20/25, bei begehbaren Flächen ist Beton mit einer Zusammensetzung entsprechend einem C 16/20 zu verw... 4. 1 Nebenleistungen - Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen Seite 25, Abschnitt 4. 1 Änderungen 2019-09: Anmerkung zu 4. 1 Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4. 1, insbesondere: 4. 1 Feststellen des Zustands der Straßen- und Geländeoberflächen, der Vorfluter und dergleichen nach § 3 Abs. 4 VOB/B. Anmerkung zu... 4. 2 Besondere Leistungen - Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen Seite 25 ff., Abschnitt 4. 2 Änderungen 2019-09: Anmerkung zu 4. 2 Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4. 2, z. : 4. 1 Die in den Abschnitten 3. 4, 3. 5 und 3. 6 aufgeführten Besonderen Leistungen. 4. 2 Vorbereiten der Unterlage, z. Nachverd... 5 Abrechnung - Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen Seite 27 f., Abschnitt 5 Änderungen 2019-09: Anmerkung zu 5 Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt: 5.