An allen Tagen werden Stockbrot, Kinderschminken und einige weitere Überraschungen angeboten. Anmeldungen für den Weihnachtsmarkt werden bis zum 29. 11. im Raiffeisen-Markt, Lipper Tor 1 entgegen genommen. Foto: Symbolfoto
Ich sehe da schwierige Zeiten auf deinen Kumpel zukommen. Vielleicht hilft es, wenn er seinen Freunden erklärt, dass die Dame unter dem Tourette-Syndrom leidet und für ihre Äußerungen nichts kann. Es besteht offensichtlich eine Eigentümergemeinschaft aus 2 Eigentümern, richtig? Man könnte per Beschluss erreichen, dass eineEigentümer, der das Miteinander erheblich stört, seine Wohnung verkaufen muss. Schwieriger Weg, aber gangbar. Psychisch Krankes Nachbarskind schreit wie beim ExorzismusSeite 3 - Hilferuf Forum für deine Probleme und Sorgen. Gute Nerven für deinen Kumpel. # 2 Antwort vom 15. 2006 | 10:18 Von Status: Schüler (219 Beiträge, 90x hilfreich) @ siska0304 Wenn der Vorbesitzer wegen der Nachbarin verkauft hat, so muß es im Kaufvertrag drin stehen, sonst könnte er den kauf rückabwickeln: siehe Urteil -> # 3 Antwort vom 15. 2006 | 11:26 Zunächst einmal danke für die Antworten. Ja, es ist eine Eigentümergemeinschaft mit 2 Eigentümern. Im Kaufvertrag ist nichts bezüglich der Nachbarin vermerkt. Er möchte die Wohnung jedoch nur ungern rückveräußern, da sie ihm in Schnitt und Lage gut gefällt (ist aber ein guter Hinweis - für den Notfall!
Ich hab dem nichts gemacht uns will einfch meine ruhe! Der kerl braucht hilfe von nem arzt!! Mich macht es ehrlich gesagt fertig, dass er mit allem durchkommt und das da nichts unternommen wird. Ich meine jetzt sind es nur gegenstände.. Muss man denn warteb bis ein mensch angegriffen wird? Topnutzer im Thema Psychologie Ja, muss man leider. Wenn ein psychisch Kranker ein Wohnhaus terrorisiert. Erst mit einer Straftat kann man ihn auf Zwang in eine Behandlung stecken. Das Problem ist, dass diese Personen wirklich DRINGENDST Hilfe bräuchten, sich aber meist selbst nach kurzer Zeit wieder aus der Klinik entlassen. In Deinem Fall würde ich auf jeden Fall eine Anzeige wegen Sachbeschädigung (mutwillig) laufen lassen, ggf. mit einem Gerichtsverfahren (vorausgesetzt, Du kannst Dir das leisten). Zum Einen, um Deinen Schaden erstattet zu bekommen und zum anderen als Schritt, gegen seine mögliche Erkrankung vorzugehen. Ich kenne einen ähnlichen Fall (auch ein Nachbar von einer Bekannten), wo der Nachbar sich letztlich vor kleinen Kindern entblößte, sich befriedigte und dann vor der Polizei felsenfest überzeugt war, dass die Kinder ihn dazu gezwungen haben.
Man hört auch wie sie des öfteren schreit, hau ab lass mich in Ruhe, geh weg. Es ist ein furchtbarer nie endender Zustand für mich und besonders für meine Eltern! Mein Mutter ist hoch Aggressiv gegen die Frau geworden, weil sie von ihr aufs schwere beleidigt worden ist, nur weil sie fragte, ob sie etwas leiser sein kann. Mein Vater hatte 2009 einen leichten Schlaganfall und ist durch diese Situation auch sehr angespannt. Ich und mein Vater waren beim Ordnungsamt, beim Gesundheitsamt, und sogar bei der Polizei (Anzeige wegen Lärmbelästigung und Beleidigung). Hilfe - Nachbarskind schreit permanent wie am Spieß.... Selbst der Vermieter traut sich irgendwie nichts zu unternehmen, oder will nichts unternehmen (weil er bekommt ja seine Miete) Und was hat es gebracht... nichts! Ich glaube da hilft nur ausziehen, weil man gegen solche Leute so wie es scheint, nichts unternehmen kann!? Das ist schon sehr traurig... Was haltet ihr davon? Gibt es irgendwelche Einrichtungen die so was bearbeiten und an die man sich wenden kann? Es geht auch um das Wohle der Frau, sie ist Krank, und keiner Kümmert sich darum!?
Eine psychosoziale Kontakt, -und Beratungsstelle. Die muss mal hören was er für Möglichkeiten gibt. Druck und Polizeiterror geht nach hinten los. Die können ja auch nichts machen. Wo bitte ist das ruhig und abgelegen stehende Einzelhaus? Das gibt es nicht und wenn kann die Mutter es nicht bezahlen. Und klar ist auch, dass dieses Mädchen nie im Leben so in irgendeine Wohngruppe kommt. Dort stört sie nämlich ganz genauso #46 Das st ein wirklich großes Problem, weil Lärm von Kindern und besonders kranken Kinder grundsätzlich als hinnehmbar qualifiziert ist. Da bist Du in der Beweislast. Trotzdem muss man hier zu dem Schluss kommen, dass die Mutter bzw. die Tochter ausziehen muss, denn es können ja weder alle anderen 30 entweder ausziehen oder so weiter leben. Ihr könnt eigentlich nur alle die Miete mindern und Aufnahmen anfertigen und so die Genossenschaft unter Druck setzen. Ich würde mit 40% anfangen und dies kollektiv machen. Die Minderung ist auf jeden Fall berechtigt. Genossenschaften sind feige und träge, anders wirst Du keinen Erfolg haben.
Die damalige Einschätzung der Sozialarbeiterin sei gewesen, dass es für die Frau möglich sei, dort zu wohnen. Dieser Ansicht ist man beim SKF inzwischen aber nicht mehr. Es sei gelungen, die Bewohnerin zu überzeugen, dass sie weitergehende Hilfe benötigt, berichtet die Geschäftsführerin. Noch am Dienstag sei sie in eine Klinik gekommen, ein freiwilliger Schritt. "Eine Krankheitseinsicht muss vorliegen", so Riße. Der SKF sei dabei, für die Zukunft eine "adäquate Hilfe" sicherzustellen, damit die Frau wieder "wohnfähig" werde. Projekt für Wohnungslose Das Wohnangebot für wohnungslose Frauen ist im Juni 2015 eröffnet worden – Hintergrund ist der Mangel an Wohnraum für die Zielgruppe gewesen. Vier barrierefreie Appartements sind auf einer rund 200 Quadratmeter großen Etage untergebracht. Die Bewohnerinnen teilen sich eine Gemeinschaftsküche und eine großzügige Terrasse. Sie werden vom Sozialdienst katholischer Frauen betreut. Zuvor war auf der Etage eine Bettenstation der Augenklinik der St. Anna-Klinik untergebracht, die jedoch seit mehr als einem Jahr leer stand.
Man kann theoretisch den Mangel melden und gleichzeitig mit der Meldung Mietminderung geltend machen. § 536 BGB sieht da keine Schonfrist für den Vermieter vor. Ab dem ersten Tag des Mangels kann auch gemindert werden. Hier liegt das Problem möglicherweise in § 536c BGB, wenn der Mangel nicht nachweisbar gemeldet wurde. Dann geht eine Mietminderung halt nicht rückwirkend für die Zeit, in der der Vermieter nichts vom Mangel wusste (bzw. der Mieter diese Kenntnis nicht nachweisen kann). Mit dem Tag der Meldung ist aber meiner Meinung nach eine Minderung drin. Kann ich einfach nach schriftlicher Ankündigung die Miete einfach einbehalten und wenn ja wieviel ca? Droht mir irgendeine Konsequenz? Ja, es drohen Konsequenzen. Das Geld, welches du einsparst, fehlt dem Vermieter. Und der kann möglicherweise gar nichts gegen den Mangel machen. Von daher wird er sicherlich wenig begeistert sein. Und das kann sich nicht nur in bösen Schreiben ausdrücken, sondern im Extremfall in einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug.
Alle sagen sie, wir können nichts machen - Super! Viele Grüße