Ein Bevollmächtigter benötigt eine notariell beglaubigte oder beurkundete Vollmacht (im Original oder in Ausfertigung), die inhaltlich alles abdeckt, was in der Kaufvertragsurkunde vereinbart wird, am Besten eine notariell beurkundete General- und Vorsorgevollmacht. Nicht alles, was im Internet oder von Behörden als General- und Vorsorgevollmacht rumgereicht wird, taugt auch zum Verkauf einer Immobilie. Lassen Sie uns also im Zweifelsfall die Vollmacht mal überprüfen. Checkliste Hausverkauf für Verkäufer | Rosa Immobilien. Liegt keine brauchbare Vollmacht vor und kann der Verkäufer mangels Geschäftsfähigkeit auch keine mehr erteilen, muss für den Verkäufer ein Betreuer bestellt werden. Das sollte man rechtzeitig beim Amtsgericht beantragen. Wenn im Grundbuch noch Grundschulden oder Hypotheken stehen, die längst abbezahlt sind, prüfen Sie, ob Ihnen die für eine Löschung erforderlichen Unterlagen vorliegen. Sonst fordern Sie sie bei den Gläubigern an. Das ist billiger, als wenn es der Notar im Rahmen der Abwicklung des Kaufvertrags für Sie erledigt, und spart Zeit.
1. Bereiten Sie sich vor Zur Abwicklung eines Immobilienkaufvertrags sind manchmal Unterlagen erforderlich, deren Beschaffung einige Zeit dauern kann. Kümmern Sie sich schon um die Beschaffung dieser Unterlagen, bevor Sie einen Käufer gefunden haben. Sind im Grundbuch vielleicht noch Personen als Eigentümer eingetragen, die bereits verstorben sind? Dann müssen vor Durchführung eines Kaufvertrags normalerweise zunächst die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch berichtigt werden. Zur Eintragung der Erben des Verstorbenen brauchen Sie entweder ein vom Nachlassgericht eröffnetes notarielles Testament bzw. einen vom Nachlassgericht eröffneten Erbvertrag (jeweils nebst Eröffnungsprotokoll, alles in beglaubigter Abschrift) oder einen Erbschein (in Ausfertigung). Liegt nichts davon vor, muss zunächst ein Erbschein beantragt werden. Das dauert einige Monate. Ist der Verkäufer noch selbst geschäfts- und handlungsfähig, kann er den Kaufvertrag also selbst unterschreiben? Falls nicht, muss man überlegen, wer anstelle des Verkäufers unterschreiben kann.
Daher rührt der Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung. Die Höhe ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Sie sollten bereits vor dem Start Ihres Verkaufsangebotes mit Ihrem Bankberater sprechen, wie Sie den laufenden Vertrag kündigen können, und welche Kosten dadurch auf Sie zukommen. Und wenn Sie eine neue Immobilie kaufen, ob die alte Grundschuld umgeschrieben werden kann (Stichwort: ¨Sicherheiten-Austausch") Hausverkauf, aber sicher - Finanzierungsbestätigung Nur noch wenige Banken stellen im Vorfeld eine Bestätigung für die Finanzierbarkeit aus. In aller Regel werden die Kreditunterlagen direkt an den Kreditnehmer verschickt, sowie die Unterlagen zur Bestellung der Grundschuld an den Notar. Sprechen Sie mit den Fachleuten für die unterschiedlichen Aspekte der Finanzierung. Beraten Sie sich mit Ihrer Bank über die Ablösung des Kredites, wenn Ihre Immobilie noch nicht ganz abbezahlt ist. Und wenn Sie eine neue Immobilie kaufen, ob das alte Darlehen und die Grundschuld übertragen werden kann.
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