Wenn einer einen anmacht, ab wann darf man zuschlagen? Also was muss er vorher gemacht haben? Reicht es wenn er ganz nah kommt und man sich bedroht fühlt oder muss er erst einen schubsen, oder muss man gar warten, bis man selbst einen schlag abkriegt? Ich meine das jetzt so, ab wann man zuschlagen darf, und es Rechtlich keine konsequenzen gibt, also sozusagen notwehr... 25 Antworten Ist das ernst gemeint? Du darfst nur in Notwehr handeln, also zuschlagen, nur wenn deine oder eines anderen körperliche Unversehrtheit in Gefahr ist. Welche Situation angebracht ist, kann man so pauschal nicht beantworten. Ausserdem würde ich auch stark überlegen, ob eine Flucht nicht besser sein kann. Wenn dich jemand böse anguckt oder einen Spruch loslässt, reicht auf jeden Fall nicht aus. Wenn die Person z. b. ein Messer in der Hand hat und deine Freundin angreifen will, dann kannst du natürlich eher handeln. rechtliche Konsequenzen kann es immer geben - auch aus der Notwehr heraus. Die Frage ist merkwürdig, da man sich darum keinen Kopf machen sollte - es ist kein Ding, das hervorgehoben werden muss, eher eine Schwäche.
Wer angegriffen wird, darf sich wehren. So viel steht fest. Dennoch landen Opfer regelmäßig wegen Körperverletzung vor Gericht. FOCUS Online erklärt, wann eine Verteidigung als Notwehr zählt, wie Gerichte urteilen und wie man Angreifer los wird. Keine Weglauf-Pflicht Verteidiger in der Beweispflicht Notwehr gegen Notwehr gibt es nicht Im Video: Diese Reflexe helfen gegen einen Angreifer Im Video: Das rät die Polizei Die U-Bahn ist leer, die Typen in der hinteren Ecke laut und betrunken, plötzlich schlägt die Stimmung um. Sie stehen auf, pöbeln, schubsen. Die Situation eskaliert. Jetzt heißt es handeln. Doch ab wann ist Notwehr Notwehr? FOCUS Online klärt, wie weit man gehen darf, wenn man sich oder andere verteidigt. Wann kann man sich auf Notwehr berufen? Muss ein Opfer fürchten, dass seine "rechtlich geschützten Interessen" oder die eines anderen verletzt werden, darf es sich wehren. Dazu gehören: das Leben die körperliche Unversehrtheit die sexuelle Selbstbestimmung Eigentum die Ehre Wichtig ist, dass man sich nur dann verteidigt, wenn man auch gerade angegriffen wird.
Zum beispiel jemand würde mich verfolgen mich beschimpfen und herumschubsen oder festhalten dürfte ich ihn dann schlagen? 5 Antworten Topnutzer im Thema Gewalt Dürfen... können... wollen.. Auch wenn Du Dich bedroht fühlst und Dich verteidigst, mußt Du aufpassen, nicht übers Ziel hinauszuschießen, sonst hast Du am Ende noch eine Anzeige am Hals. Ich hatte mit 15 ein Butterfly, musste es aber nie nutzen, mangels versuchen! Heute sind die Dinger verboten. Auch bei "Notwehr" kommt es immer auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel an. es soll ja nicht dazu führen, dass man sich gegenseitig mit immer schwereren "Geschützen" übertrumpft. Wenn du deine eigene körperliche Unversehrtheit in Gefahr siehst. Also quasi, wenn du angegriffen wirst. Nur dann fällt es unter Notwehr. Zuschlagen = Körperverletzung. Ausnahme wäre bei Notwehr. Und Notwehr ist es nicht, zuzuschlagen, wenn Du geschubst, festgehalten oder beleidigt wurdest.
Wenn dich z. B. jemand am Handgelenk packt, darfst du dem Gegenüber nicht ins Gesicht schlagen. Der Angriff muss noch im Gang sein (z. der Angreifer sticht bereits mit dem Messer zu) oder unmittelbar drohen (z. der Angreifer hat zuerst mit Worten gedroht und zieht nun sein Messer). Wenn dir jemand eine Ohrfeige verpasst und davon rennt, handelt es sich NICHT um Notwehr, und du darfst dieser Person nicht nachrennen, um eine Ohrfeige zurückzugeben. Es muss sich um einen Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut handeln. Dazu zählen Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen. Notwehr gegen einen Angriff gegen die Ehre ist also NICHT erlaubt.
Notfalls bis zum Äußeren, also dem Tod des Angreifers", so Baumhöfener. Beispiel: Frau wirft Glas nach Raucher Sind Waffen erlaubt? Die Verteidigung muss dem Angriff angemessen sein: Ist der Angreifer selbst bewaffnet oder deutlich stärker, darf man auch ein "Werkzeug" zu Hilfe nehmen. Dazu gehören Schlüssel, ein Ast, die Handtasche oder der Regenschirm. Illegale Waffen sind auch in einer Notwehr-Situation verboten. "Der Gebrauch von gefährlichen Waffen, wie Pistolen oder Messern, zur Verteidigung ist grundsätzlich vorher anzudrohen", betont Baumhöfener. Oft reicht das schon zur Abschreckung. Aber: "Der tödliche Einsatz beispielsweise einer Schusswaffe kommt als letztes Mittel in Betracht, wenn ein weniger gefährlicher Einsatz, wie ein Vorzeigen der Waffe, ein Warnschuss oder ein Schuss in die Beine, nicht ausreichen. " Beispiel: Rentner erschießt Räuber Wie beweise ich, dass ich aus Notwehr gehandelt habe? Oft folgt auf eine Notwehr-Situation eine Anklage wegen Körperverletzung. Vor Gericht zählt die Zeugenaussage des Angriffs-Opfers.
Jesko Baumhöfener, Rechtsanwalt und Strafrechtsexperte bei FOCUS Online erklärt: "Hat sich der Angreifer bereits entfernt und folgt ihm der Angegriffene nach einiger Zeit, um sich zu rächen, wäre dieser Gegenangriff nicht mehr durch Notwehr gedeckt. " Gilt Notwehr auch, wenn jemand anderes angegriffen wird? Eilt man einem anderen zu Hilfe, gilt das als Nothilfe und ist ähnlich geschützt wie Notwehr. "Die klassische Nothilfehandlung ist die, dass ein Dritter bei einem Angriff im öffentlichen Raum einschreitet und dadurch Hilfe leistet, dass er versucht die Angreifer in die Flucht zu schlagen. " Wie weit darf man bei der Verteidigung gehen? Als Notwehr zählt jeweils das mildeste Mittel, das man zur Verfügung hat, um einen Angriff abzuwehren. Das heißt, auch bei Notwehr darf man niemanden stärker verletzten als notwendig. Allerdings liegt die Wahl das Mittels im Auge des Opfers. "Eine Frau, die sich in öffentlicher Umgebung einem ihr körperlich überlegenen Mann gegenübersieht, der sie womöglich sexuell bedrängt, darf diesen auch mit einem Messer abwehren.