Kommentare 1 Beiträge Antworten WiWi Gast schrieb am 18. 10. 2019: Ein hoch umstrittenes Thema, welches noch nicht eindeutig geklärt ist. Grundsätzlich gelten z... 25 Jahre alt, 50. 000€ Ersparnisse, keine Verpflichtungen - Was tun? 26 Von private debt ins Private equity wechseln 13 Exit-Erfahrung MBB 64 Wechsel von Finanzamt zur Steuerberatung 12 Microsoft Angebot vorliegen 41 UB zu PE 4 KPMG, PWC, Deloitte, E&Y: Standortwechsel? 17 Jobwechsel im Vertrieb 6 Nach Strategy-Trainee in die Strategieberatung? 9 Brutal schlechte Stimmung zwischen mir und Kollegin 34 Re: Goethe-Uni BWL Master - erforderlicher Zulassungswert 788 KPMG Tax - Abgänge zur WTS 9 Compliance - Befangenheit bei Jobwechsel 8 Frage zum ersten AT-Vertrag 17 Würdet ihr eine Gehaltssenkung in Kauf nehmen? 23 Unternehmen wechseln für deutlich mehr Gehalt? 28 Quereinstieg - Vom EK-Leiter in den Vertrieb 1 Hitachi Energy 1 Wege aus dem Asset Management Sales - Optionen? 2 Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten im laufenden Kalenderjahr (Personalfragebogen) 1 Mit Nutzung dieser Website stimmen Sie dem Einsatz von Cookies zu, wie in unserem Datenschutzhinweis erklärt.
Hallo, ich habe folgendes "Problem". Seit Anfang des Jahres hatte ich zwei sozialversicherungspflichtige Jobs, in keinem von beiden bin ich lang geblieben (jeweils 2-3 Monate). In meinen Bewerbungen, die ich in letzter Zeit rausgeschickt habe, habe ich es allerdings im Lebenslauf immer so aussehen lassen, als sei ich auf Arbeitssuche gewesen und hätte halt parallel dazu immer mal hier und da auf Minijob-Basis gearbeitet, während ich was "Richtiges" gesucht habe. Hätte ich da erwähnt, dass ich zweimal nur kurzzeitig in einem Unternehmen sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe, dann wären bestimmt Zweifel beim Personaler aufgekommen, ob ich ein Firmen-Hopper bin. Zumindest war mein Bewerbungs-Coach dieser Ansicht und hat mir nahegelegt, unter den Tisch fallen zu lassen, dass ich zweimal hintereinander nur kurzzeitig irgendwo beschäftigt war. Jetzt ist mir aber eingefallen: Wenn ich irgendwo eingestellt werde, dann werde ich ja mit Sicherheit auch einen Personalfragebogen ausfüllen müssen und dort muss man ja auch Angaben zu steuerpflichtigen Beschäftigungen im aktuellen Kalenderjahr machen.
#4 wozu genau werden diese Angaben überhaupt benötigt? Es ist ein Steuerberater bei dem du den Vertrag bekommst und da einige Arbeitgeber (z. B. Steuerberater) am Jahresende für ihre Mitarbeiter einen Lohnsteuerjahresausgelich durchführen, um den Mitarbeitern die ggf. zuviel gezahlte Steuern zurück zu holen, werden vermutlich auch dafür diese Angaben benötigt. #5 Meines Wissens müssten für den Lohnsteuerjahresausgleich auch Angaben zum Arbeitslosengeld gemacht werden. Ich würde die Erklärung auch eher selbst erstellen. #6 Ist dieser Einkommenssteuerausgleich durch den AG mit der Einkommenssteuererklärung durch den AN vergleichbar? Wenn nein, dann kann der AN doch die Einkommenssteuererklärung auch selbst erledigen. #7 Ist dieser Einkommenssteuerausgleich mit der Einkommenssteuererklärung vergleichbar? Ja ist er, denn um einen Ausgleich machen zu können ist die Erklärung die zwingend notwendige Grundlage. #8 Dann könnte man als AN doch diesen Einkommenssteuerausgleich durch den AG ablehnen und selbst die Einkommenssteuererklärung einreichen.
Identifikationsnummer * Krankenversicherung * Bitte Nachweis einreichen. Gesetzl. Krankenkasse (bei PKV: letzte ges. Krankenkasse) * Bitte Geburtsurkunde eines Kindes mit einreichen. Mitgliedschaft im Versorgungwerk Bezeichnung Versorgungswerk Befreiungsantrag wurde gestellt Eine Kopie des Bescheides reichen Sie bitte als Nachweis ein Bitte senden Sie, falls gewünscht, den ausgefüllten Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung an die deutsche Rentenversicherung. Eine Kopie des Bescheides reichen Sie bitte als Nachweis ein. Der eingegebene Stundenlohn entspricht nicht dem gesetzlichen Mindestlohn Stundenlohn in Euro Verpflegung Unterkunft ist belegt mit XX Arbeitnehmern VWL - nur notwendig, wenn Vertrag vorliegt Arbeitgeber-Anteil (Höhe monatlich) Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten im laufenden Kalenderjahr Anzahl der Beschäftigungstage Bitte beachten Sie die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Hier können Sie die entsprechenden Nachweise hochladen und direkt mitsenden.
2. gesetzt den Fall, mein Minijob ist tatsächlich nicht steuerpflichtig und ich gebe ihn dennoch an, sei es nun aus Unwissenheit oder was auch immer, was könnte dann passieren? Kann der neue AG das irgendwie rausfinden, dass ich in Wahrheit gar nicht steuerpflichtig beschäftigt war - wenn ja, wie? 3. Rein theoretisch könnte ich ja ablehnen dass mein Lohnsteuerjahresausgleich vom neuen AG durchgeführt wird, weil ich mich selbst durch einen Gang aufs Finanzamt drum kümmere. So sagte es mir jedenfalls eine befreundete Nachbarin, die im Personalwesen tätig ist. Ich danke euch vorab für eure Hilfe. Zuletzt bearbeitet: 22 Januar 2019 #2 AW: "Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten" im Personalfragebogen Es geht doch nur darum, dass du diesen Minijob irgendwie gemacht hast? Dieser Bogen ist ein ganz normaler Personalfragebogen, der eben bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ausgefüllt werden muss. Da wird dir niemand einen Strick draus drehen, wenn du den nach bestem (!! ) Wissen und Gewissen ausfüllst.
Hallo, mein neuer arbeitgeber will Angaben zur steuerpflichtigen Vorbeschäftigung im laufenden Kalenderjahr. welchen Zeitraum betrifft dies genau??? wird urlaub it eingerechnet??? Habe das ganze letzte jahr gearbeitet bis heute. was muss ich dann angeben??? bitte um antworten Danke, danke!!! 3 Antworten Community-Experte Arbeit, Arbeitsrecht Der Arbeitgeber möchte über deine Beschäftigungsverhältnisse, vom 01. 01. 2013 bis jetzt Informationen erhalten, ausgenommen sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen bis max. € 450, - im Monat. Der gewährte Urlaub gehört natürlich zu einem Beschäftigungsverhältnis und ist mit einzurechnen. Du mußt angeben, von wann bis wann Du im laufenden Kalenderjahr gearbeitet hast, z. B. vom 1. 1. bis 31. 04. 2013 und wo. Du mußt doch von Deinem vorherigen Arbeitgeber auch eine Bescheinigung darüber bekommen haben. Der will lückenlos von 2013 bis heute eine Auflistung deiner Arbetstelle/n für dieses Jahr haben. pw
Im September folgte die Beinamputations-OP und eine Nekrose am anderen Fuß, eine Entlassung in eine andere Kurzzeitpflege und kurz danach (Tage) Umzug in ein weiteres Heim, also viel Stress. Im neuen Heim fühlt er sich gut aufgehoben, aber jetzt erlebt er wenige SEKUNDEN vom Klingeln/ Ankündigung von Stuhldrang bis zum Erscheinen der Pfleger als Stunden und kann demnach den Stuhl entweder gar nicht mehr halten oder es fehlt das Gefühl dafür, evtl. kommt das erst auf, wenn der Stuhldrang schon sehr groß ist. In der gesamten Zeit war das Verdauungssystem nie Thema. Er bekommt Movicol, trinkt recht wenig, isst mäßig. Woher kann diese plötzliche Inkontinenz kommen, kann die psychischer Natur sein durch den Stress oder andere Ursachen haben? Ist es normal, dass das so schnell geht und man komplett das Gefühl für anstehende Toilettengänge verliert?