Sie wollen sich für einen anderen Menschen sozial engagieren und suchen eine verantwortungsvolle Aufgabe mit großer Eigenständigkeit? Wie wäre es mit der Übernahme einer gesetzlichen Betreuung? Viele Menschen können aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbst regeln und benötigen hierzu Unterstützung. In diesen Fällen wird vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer (nach §§ 1896 ff BGB) bestellt, der dies übernimmt. Der Betreuer handelt und trifft Entscheidungen als rechtlicher Vertreter eines Menschen, der dies selbst nicht (mehr) kann. Dabei stehen die Wünsche und Vorstellungen des Betreuten im Mittelpunkt. Es geht nicht darum, jemanden zu pflegen oder für diesen Menschen bspw. einzukaufen - vielmehr ist Ihr Organisationstalent gefragt. Kommunaler betreuungsverein mannheim e.v. Aufgaben können z. B. Antragstellungen und Kontoverwaltung sein oder auch Entscheidungen im gesundheitlichen Bereich zu treffen. Sie wollen Verantwortung übernehmen für einen Menschen? Sie helfen anderen - wir helfen Ihnen!
Bei der Betreuungsverfügung geht es nicht darum, eine Betreuung zu vermeiden, sondern insbesondere die Auswahl der Betreuungsperson und deren Pflichten zu beeinflussen. Die in der Betreuungsverfügung geäußerten Wünsche sind für das Gericht und bestellte Betreuer grundsätzlich – soweit zumutbar – zu beachten. Das Gericht kontrolliert Betreuer, überwacht z. Zahlungsvorgänge auf den Konten, erteilt Genehmigungen und kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben der Betreuungsverfügung. Beispielhafte Festlegungsschwerpunkte: Verwaltung des Vermögens Wie soll über Einkommen, Vermögen, Grundstücke verfügt werden? Welche Gegenstände sollen bei einer Wohnungsauflösung verkauft bzw. verschenkt werden? Wer erhält wann und in welchem Umfang Geschenke oder Spenden? Sorge für die Gesundheit Welcher Arzt soll zuständig sein? Besteht eine Patientenverfügung? Pflegerische Versorgung Falls Pflegebedürftigkeit eintritt, wie soll die Pflege zu Hause aussehen? Kommunaler betreuungsverein mannheim. Falls es sich nicht umgehen lässt, in welchem Heim soll die Aufnahme erfolgen?
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