Fragen und Antworten Personenschaden: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten? Das Thema Personenschaden umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Personenschaden und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. Sonstige Personenschäden | Fachgebiete als Patientenanwältin. Personenschaden: Was kann ein Anwalt für mich tun? Streitigkeiten in Zusammenhang mit Personenschaden sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden.
Immaterielle und materielle Personenschäden Hierunter fallen im Fall unfallbedingter Verletzungen die materiellen und immateriellen Schäden, die der Schädiger dem Verletzten bzw. den Erben oder Unterhaltsberechtigten eines durch den Unfall Getöteten zu ersetzen hat. Lüken & Stebahne | Ihre Anwälte für Arzthaftungsrecht. Darüber hinaus müssen die Probleme eines eventuellen Forderungsübergangs an andere Leistungsträger (Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Träger der Sozialhilfe, private Versicherungen) und die sich daraus ergebenden sachlichen und zeitlichen Kongruenzprobleme bedacht werden. Zum Begriff des Personenschadens und zu den darunter fallenden Vermögensschäden hat der BGH (Urteil vom 08. 03. 2012 – III ZR 191/11) ausgeführt: "Eine Vermögensbeeinträchtigung ist dann ein Personenschaden, wenn sie durch die Verletzung oder Tötung eines Menschen verursacht wird; hierunter fällt nicht nur der immaterielle Schaden (Schmerzensgeld), sondern auch jeder mittelbare materielle Vermögensschaden als Folge der Körperverletzung. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um: – Schmerzensgeld siehe eigener Menüpunkt Schmerzensgeld – Arzt- und Heilbehandlungskosten Streit gibt es hier vor allem bei privat Krankenversicherten.
Die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen bei Verkehrs-, See-, Arbeits-, Zug- und Flugzeugunfällen überfordert die Betroffenen meist. Selbst wenn die Unfallverursachung geklärt ist, sind die einzelnen Schadenspositionen geltend zu machen und die entsprechenden (kurzen) Fristen einzuhalten: Im Todesfall muss beispielsweise der Tod der versicherten Person der Unfallversicherung innerhalb von 48 Stunden angezeigt werden, sonst ist der Versicherungsschutz aus der Unfallversicherung gefährdet. Neben den geläufigen Schadenspositionen wie Verdienstausfall und entgangener Gewinn, Schmerzensgeld, Zuzahlungen bei Krankenbehandlungen (Heilungskosten) und dem Rentenschaden gibt es weniger bekannte Positionen. Manche davon sind weiten Teilen der Bevölkerung gänzlich unbekannt. Kaum jemand weiß, dass man bei einem unverschuldeten Unfall den sogenannten Haushaltsführungsschaden geltend machen kann. Dieser entsteht immer dann, wenn die verletzte Person zuvor einen Haushalt geführt hat oder im Haushalt mitgeholfen hat und wegen des Unfalls hierzu nicht mehr in der Lage ist.
Dann sollte wenigstens Entlastung auf der finanziellen Seite erfolgen. Ansprüche sind aber ohne professionelle Hilfe gegenüber dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer oder auch nur gegenüber der eigenen Versicherung nur sehr schwer durchzusetzen. Den ohnehin stark belasteten Angehörigen fehlt dafür oftmals die erforderliche Energie. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Unsere Anwälte nehmen sich gerne Ihren Fragen und Angelegenheiten an. Hier finden Sie uns: SANDER |RECHTSANWÄLTE Leonberger Str. 36 70839 Gerlingen Tel. : 07156/178099-0 Fax: 07156/178099-11