Als Alternative bleibt ihnen nur, bei einem anderen Arzt, eventuell dem Hausarzt oder einem anderen Gynäkologen, ein entsprechendes Attest einzuholen. Empfehlen würde ich Ihnen, den behandelnden Arzt im Krankenhaus zu bitten, eine kurze ärztliche Stellungnahme dem Gynäkologen zu übermitteln. Da die Krankenhausärzte offensichtlich der Meinung sind, dass ihre Frau arbeitsunfähig ist, sollte eine solche Stellungnahme mit entsprechenden Hinweis letztlich nicht schwierig sein. Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen. Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden. Beschäftigungsverbot arzt weigert sich richtig. Mit freundlichem Gruß Michael J. Zürn Rechtsanwalt Rückfrage vom Fragesteller 13. 2011 | 15:46 Sehr geehrter Herr Zürn, nur um jegliche Missverständnisse zu vermeiden: Meine Frage bezog sich ausschliesslich auf ein individuelles Beschäftigungsverbot und NICHT auf eine Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Unter den Voraussetzungen von § 11 MuSchG hat sie einen Anspruch auf Zahlung des Arbeitsentgelts. In einem etwas speziellen Fall tat sich der Arbeitgeber trotzdem schwer, dieser Arbeitgeberpflicht nachzukommen. Eine junge Frau erhielt aufgrund ihrer Risikoschwangerschaft ein Beschäftigungsverbot, hatte zu diesem Zeitpunkt aber noch keinen Tag für ihren neuen Arbeitgeber gearbeitet. Der sah sich nicht in der Lohnzahlungspflicht, weil die junge Frau ihr Arbeitsverhältnis erst nach Ausspruch des Beschäftigungsverbots hätte antreten sollen. Im November auf den 1. Januar unterzeichnet So sah der Zeitstrahl der Ereignisse auch: Die Vertragsparteien hatten im November 2015 unterzeichnet. Vereinbart wurde ein Arbeitsverhältnis beginnend zum 1. Januar 2016. Im Dezember 2015 wurde der Arbeitnehmerin aufgrund einer Risikoschwangerschaft ein ärztliches Beschäftigungsverbot erteilt. Beschäftigungsverbot vor Arbeitsantritt kippt Lohnanspruch nicht | Recht | Haufe. Sie forderte unter Hinweis auf § 11 MuSchG den Lohn, den sie bei Arbeitsaufnahme ab Januar 2016 erhalten hätte. Arbeitgeber zeigt Zahlungsunwilligkeit Der Arbeitgeber begründete seine Zahlungsunwilligkeit damit, dass zu keinem Zeitpunkt eine tatsächliche Arbeit der Arbeitnehmerin erfolgt sei.
Wieder ein neues "Problem" also seit ich erfahren habe das ich Schwanger bin, bin ich Krank geschrieben da ich am Anfang die Übelkeit ganz schlimm hatte das den ganzen Tag ü hat jetzt endlich nachgelassen, nur jetzt habe ich so schmerzen am Rücken Richtung Po runter so das ich kaum laufen kann. Daraufhin erzählte ich das meiner FA das ich auch so Probleme mit meinem Chef habe und der mich los haben dann nach einem Beschäftigungsverbot gefragt, sie aber meinte nur das wäre nicht so einfach sie müsste wenn dann nochmal mit Ihrer Kollegin darüber sprechen. Toll was mache ich jetzt, ich muss echt jede Woche zum Arzt rennen und mir einen Attest holen.
Vielleicht kannst du auch im büro etwas helfen? Viel erfolg! Hallo Also, ich fang mal von meiner Geschichte vor 6 Jahren schwanger-Beruf-Restaurantfach ja ansich kein das ich täglich ca 150 Treppe hoch und gelaufen bin(Restaurant war auf 2 etagen& ersgeschoss) Naja, jedenfalls war ich auch in der 7. Woche natürlich zum da war ein Hämatom am Mutterkuchen. Hieß sofort-erstmal krankenschein. Bin dann mit Hängeohren zu meinen Chefs und teilte mit das ich schwanger Kommentar-sitzt ja noch nicht fest!!! Frechheit oder? Naja, weitere 2 Wochen hin bin ich wieder zum FA, der fragte wie mein Arbeitsplatz sagte eigentlich recht sollte nach einem Schonarbeitsplatz fragen. Dann wieder zur Arbeit, worauf mich meinen Chefs fragten, was ich dort wolle?? Hab ganz verdutzt gefragt warum??? Lohnanspruch bei Beschäftigungsverbot ab dem ersten Tag. Dann haben die mir gesagt das sie keinen Schonarbeitsplatz hätten und somit keine Arbeit im moment für mich. Ich wieder zum FA, mit dem Schriebs vom Chef und ruck zuck hatte ich Beschä ich das überhaupt nicht mir total doof war ja nur schwanger und nicht wirklich krank.