Demnach kann eine Fläche nur als Grünland bezeichnet werden, wenn auf ihr über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren keine betriebliche Fruchtfolge erfolgt ist. Erst dann wird der Acker zur Grünfläche! Dabei spielt es keine Rolle, ob die Grünfläche auf natürliche Weise entstanden ist oder durch Aussaat angelegt wurde. Wenn Sie eine Grünfläche anlegen möchten, sollten Sie jedoch dringend auf das Saatgut achten: Zulässig sind lediglich Grünfutterpflanzen und Gräser, die traditionell auf Naturweiden zu finden sind. Luzerne, Klee oder andere Leguminosen dürfen nur zeitgleich oder mit einigem Abstand zusätzlich zum Gras eingesetzt werden. Werden diese Pflanzen jedoch ausschließlich gesät, bleibt die Fläche auch nach fünf Jahren ein Acker! Verkauf von geerbten Ackerland - frag-einen-anwalt.de. Eine weitere Änderung nach der Agrarreform 2015 ist übrigens, dass auch Flächen als Grünland gelten, auf denen Bäume oder Sträucher vorkommen, solange das Grasen der Weidetiere nach wie vor möglich ist. Wann wird Ackerland zu Dauergrünland? Zur Umwandlung eines Ackers in Grünland müssen viele Vorgaben erfüllt werden.
Du kannst es ja an einen ökologisch wirtschaftenden Betrieb verpachten. Wald braucht in den ersten 15 Jahren viel Pflege. wenn du das grundstück erwerben kannst und bekommst kannst antrag auf aufforstung das genehmigt wird ist eine andere rsuch das mal im vorfeld zu klären ob überhaupt möglich und dann die kaufentscheidung überdenken Community-Experte Natur, Wald Hallo, Dein Vorhaben finde ich sehr erfreulich! Aber: Genauso wie die Beseitigung von Wald, die Rodung, bedarf auch die Erstaufforstung von Grundstücken, die bisher kein Wald sind, der Genehmigung. Was darf man mit ackerland machen 1. Du musst dich an die zuständige Forstbehörde wenden. Wenn keine Verhinderngsgründe (zB Landschaftsschutzgebiet, naturschutzfachlich; Vorkommen seltener Arten) bestehen, wird die Erlaubnis erteilt. Die Nachbarn können Einwände erheben, zB wegen Beeinträchtigung ihrer Äcker durch Schattenwurf. Hier kommt es auf die Lage/ Himmelsrichtung an, ggf würdest du zu einem größeren Grenzabstand bei der Bepflanzung verpflichtet (4 statt 2m), verhindern könnten sie dein Vorhaben aber nicht.
Solange es sich um das besagte Oberflächenwasser handelt, kannst du ja mal vorsichtig bei der unteren Wasser behörde anfragen. Verfasser: C. Brenner Zeit: 24. 2003 17:03:12 37132 Hallo. Zum Thema Genehmigung für Brunnen liegen mir andere Informationen vor (habe gerade 2 Anlagen installiert). Brunnenanlagen für Wärmepumpe n sind grundsätzlich ANZEIGEpflichtig. Dazu ist ein Gutachter nötig (beim entsprechenden Amt beim LRA informieren, wurde ja schon genannt), der die Anlage vor Inbetriebnahme begutachtet und als korrekt abnimmt (der schickt sein Gutachten an das entsprechende Amt). Ackerland als Garten nutzen - Garten: Gartenforum.de. Anderweitige Nutzungen von Brunnen für Wärme pumpen sind nicht zulässig. Solche Anlagen nimmt kein Gutachter ab. Grundwasser und Oberflächenwasser sind nicht das gleiche. Ich würde einfach mal eine Bohrfirma bestellen. Die kann sagen, wie tief man Bohren muß und kann auch einen Gutachter nennen. Grüße, C. Brenner Verfasser: friedel Zeit: 24. 2003 17:03:55 37133 Nun, München ist ja ein trockengelegter Sumpf... *grins* Ich würde an deiner Stelle mal beim Wasser wirtschaftsamt nachfragen, die sollten eigentlich dafür zuständig sein oder zumindest den Ansprechpartner wissen.