Dort können sich angehende Hausärztinnen und Hausärzte in einem mehrmonatigen Praktikum mit der täglichen Arbeit in einer Grundversorgerpraxis vertraut machen und ihr Wissen vertiefen. Damit soll ihnen der Einstieg in die Hausarztmedizin erleichtert und dem Hausärztemangel entgegengewirkt werden. Dasselbe Ziel verfolgt auch das 2015 eingeführte «Luzerner Curriculum Hausarztmedizin». Es freut mich, dass wir zu beiden Programmen eine sehr positive Bilanz ziehen können: 65 Absolventinnen und Absolventen der Luzerner Weiterbildungsprogramme sind im Kanton Luzern in der ambulanten Grundversorgung tätig und in allen Regionen des Kantons haben sich neue Hausärztinnen und Hausärzte niedergelassen. Näheres dazu finden Sie hier. Prämienverbilligung luzern berechnungsbeispiel arbeitnehmer. Ausruhen auf diesen Erfolgen dürfen wir uns auch hier nicht, das ist klar. Denn die Herausforderung bleibt bestehen, auch in Zukunft eine gute medizinische Grundversorgung in allen Gebieten des Kantons Luzern zu haben. Ich verspreche Ihnen, ich bleibe dran! Guido Graf Regierungsrat
Die Höhe der Prämienverbilligung ist abhängig vom Einkommen, dem Vermögen und der Anzahl Personen im Haushalt. Für die Abklärung des Anspruchs wird der wirtschaftliche Haushalt bestimmt und die Einkommens- und Vermögenssituation abgeklärt. Wirtschaftliche Haushalteinheit Zur massgeblichen wirtschaftlichen Haushaltseinheit zählen der/die Antragsteller/in der/die Ehepartner/in der/die Partner/in einer registrierten Partnerschaft der/die im gemeinsamen Haushalt lebende Konkubinatspartner/in mit gemeinsamen Kindern der/die Konkubinatspartner/in nach fünfjähriger Lebensgemeinschaft (unter Umständen auch früher) minderjährige Kinder volljährige Kinder bis 25 Jahre in Erstausbildung - unabhängig davon, ob sie im gleichen Haushalt leben. Praemienverbilligung luzern berechnungsbeispiel . Ist die antragstellende Person minderjährig oder volljährig, in Erstausbildung und unter 25 Jahren, bestimmt sich deren Haushaltseinheit gemäss der Haushaltseinheit der Eltern, sofern die antragstellende Person: weder verheiratet, getrennt, geschieden oder verwitwet ist, noch in einer registrierten Partnerschaft oder einer gefestigten faktischen Lebensgemeinschaft lebt, keine Kinder hat.