Leistungen der AOK individuell abklären Unsere Webseiten geben Ihnen einen Überblick über die umfangreichen Leistungen der AOK. Wir bemühen uns darum, diese klar, verständlich, übersichtlich und vollständig darzustellen. Dennoch sind diese Informationen kein Ersatz für eine individuelle Beratung, die im Einzelfall notwendig sein kann. Auch der Anspruch auf eine bestimmte Leistung lässt sich daraus nicht ableiten. Wenn Sie Fragen zu den Leistungen der AOK haben oder weitere Informationen wünschen, suchen Sie am besten den persönlichen Kontakt zu unseren Kundenberatern, per E-Mail, telefonisch oder in Ihrer AOK vor Ort. Vorsicht vor Abrechnungsbetrug bei ambulanten Pflegediensten. Kein Leistungsanspruch Auf unseren Webseiten können Sie sich über unsere Leistungen informieren und erfahren Wissenswertes zu medizinischen Fragen, Krankheitsbildern, Behandlungsmöglichkeiten und Vorbeugung. Daraus ergibt sich jedoch kein Anspruch auf eine Leistung. Auch das Gespräch mit dem Arzt können die Informationen nicht ersetzen. Verantwortlichkeit für Inhalte verlinkter Seiten Die Informationen der AOK auf diesen Seiten enthalten Links zu externen Internetseiten.
Oder aber die Leistung wurde nicht vollständig erbracht. Etwa wenn nur eine "Teilwäsche im Bett" stattgefunden hat, obwohl die wesentlich komplexere Leistung "Duschen inklusive Transfers, An- und Auskleiden" in Rechnung gestellt wurde. Oder es wurden Qualifikationsanforderungen unterlaufen, indem eine Wundversorgung durch eine gelernte Pflegefachkraft abgerechnet wurde, die Versorgung aber tatsächlich durch eine Hilfskraft erfolgte. Wie häufig sind Unstimmigkeiten in der Abrechnung? Die Erfahrungen mit den Abrechnungsprüfungen zeigen, dass bei einem Teil der Pflegedienste mindestens eine Abrechnungsauffälligkeit festgestellt wird, bei einem kleinen Teil der Pflegeeinrichtungen zeigen sich auch gehäufte Abrechnungsauffälligkeiten. Pflegedienst abrechnung mit krankenkasse. Bei einem großen Teil der Einrichtungen finden die Medizinischen Dienste bei Abrechnungsscreening keine Auffälligkeiten. Was unternimmt der Medizinische Dienst, wenn er Unstimmigkeiten entdeckt? Bei Abrechnungsauffälligkeiten in der ambulanten Pflege erhält die Pflegekasse des Versicherten den Prüfbericht sowie beweissichernde Unterlagen.
Ohne Genehmigung dieser Verordnung können wir auch hier nicht mit der Kasse abrechnen.
Dabei geht es vor allem um spezialisierte Pflegedienste, die außerklinische Intensivpflege wie zum Beispiel Beatmung anbieten. Die erweiterten Kontrollmöglichkeiten hat der Gesetzgeber mit den Pflegestärkungsgesetzen II und III auf den Weg gebracht. Hintergrund waren Medienberichte und Erkenntnisse über Fälle von kriminellem Abrechnungsbetrug in der Pflegebranche. Was kontrolliert der Medizinische Dienst? Im Fokus der Abrechnungsprüfung stehen zwei zentrale Fragen: Wurden die von dem Pflegedienst in Rechnung gestellten Leistungen tatsächlich erbracht? Und wurden sie so erbracht, wie es vertraglich vereinbart war? Vorfinanzierung für ambulante Pflegedienste. Hierzu zählt zum Beispiel, ob die Leistung durch eine Pflegefachkraft erbracht worden ist. Wie läuft eine Abrechnungsprüfung ab? Der Medizinische Dienst sieht sich Rechnungen an, die diejenigen Pflegebedürftigen betreffen, bei denen auch die Versorgungsqualität vor Ort geprüft wird. Die Prüferinnen und Prüfer des Medizinischen Dienstes kontrollieren, ob die Angaben in den Rechnungen plausibel sind zu den Angaben in anderen Unterlagen des Pflegedienstes wie Dienst- und Einsatzpläne, Handzeichenlisten und Durchführungsnachweise.
Seit Oktober 2016 ist die Prüfung von Abrechnungen verpflichtender Bestandteil der jährlichen Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes bei ambulanten Pflegediensten. Außerdem kann der Medizinische Dienst auch Abrechnungen von Pflegediensten prüfen, die nur Leistungen der Behandlungspflege erbringen. Diese erweiterten Kontrollmöglichkeiten hat der Gesetzgeber mit den Pflegestärkungsgesetzen II und III auf den Weg gebracht. Hintergrund waren Medienberichte und Erkenntnisse über Fälle von kriminellem Abrechnungsbetrug in der Pflegebranche. Weitere Informationen zu den Abrechnungsprüfungen finden Sie in unserem Fragen- und Antwortenkatalog. Pflegedienst abrechnung mit krankenkasse den. Wie oft kontrolliert der Medizinische Dienst einen Pflegedienst? Der Medizinische Dienst kontrolliert ambulante Pflegedienste und Pflegeheime in der Regel einmal im Jahr bei der sogenannten Pflege-Qualitätsprüfung. Wenn es allerdings einen konkreten Anlass gibt, beispielsweise weil sich Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen beschwert haben, kontrolliert der Medizinische Dienst auch dann.
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