Erfolgt die Geruchsbelästigung durch eine gewerbliche Betriebsanlage, so ist die Frage, ob ein Unterlassungsanspruch besteht oder nicht davon abhängig, ob diese Geruchsbelästigung bzw. die aus der Betriebsanlage entweichenden Emission vom behördlichen Genehmigungsbescheid gedeckt sind oder nicht. Nur im Falle, dass diese die behördlich genehmigten Grenzwerte überschreiben, kann eine Unterlassungsklage eingebracht werden. 3. Licht: Lichtemissionen, die von privaten Beleuchtungskörpern ausgehen, können dann untersagt werden, wenn das Schlafzimmer in der Nacht trotz zugezogener Vorhänge taghell erleuchtet ist und Schlafstörungen auftreten. Abschließend ist festzuhalten, dass naturgemäß immer auf eine ortsübliches Maß bzw. dem Durchschnittsmenschen abgestellt werden muss. Zum jetzigen Zeitpunkt darf ich bereits darauf hinweisen, dass ich beabsichtige in meinen nächsten Artikel insbesondere den Aspekt des Nachbarn im öffentlichen Recht, Gewerberecht und Baurecht hervorzuheben. Information zu Nachbar und Emissionen (Einwirkungen) – Teil 1; Dr. Sabine C. M. Tierhaltung und Nachbarn. Deutsch; Rechtsanwältin, Verteidigerin in Strafsachen mit Notariats und Richterprüfung
Landgericht Nürnberg-Fürth Az. : 13 S 4436/95 Verkündet am 22. 08. 1995 Vorinstanz: AG Erlangen – Az. : 3 C 2258/94 Das Landgericht Nürnberg-Fürth, 13. Zivilkammer erläßt wegen Duldung aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11. 07. 1995 folgendes ENDURTEIL I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Amtsgerichts Erlangen vom 12. 04. 1995 – Az. 3 C 2258/94 – aufgehoben. II. Die. Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, auf der östlich des Grundstücks des Klägers H: ( 33) gelegenen Fläche von ca. 6 m x 15 m im südlichen Bereich ihres Grundstücks H 35 ( 34) Pferde zu halten bzw. halten zu lassen. III. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung gem. Ziffer II wird der Beklagten ein Ordnungsgeld bis zu 50. 000, — DM ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu l Monat angedroht. IV. Von den erstinstanzlichen Kosten haben der Kläger 1/4 und die Beklagte 3/4 zu tragen. Geruchsbelästigung durch pferde das. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem.
Hundegebell kann eine unzulässige Emission sein. In diesem Zusammenhang ist auf eine Entscheidung hinzuweisen, in der der Halter einer Schäfer- Collie – Mischlingshündin, die im Garten des Besitzers frei herumgelaufen ist un gebellt hat, wenn sich dem Grundstück jemand genähert hat, verurteilt wurde, da der Geräuschpegel für das menschliche Empfindungsvermögen als ungebührlich erachtet wurde. Noch strengere Maßstäbe werden für Wohnungen angesetzt. Es ist dem Wohnungsinhaber zuzumuten, dafür Sorge zu tragen, dass der Hund, sollte er alleine gelassen werden, nicht bellt oder dass er in der Wohnung nicht alleine gelassen wird. Was tun bei stinkenden Gerüchen aus einer Nachbarwohnung? - Recht-Finanzen. Unternimmt der Wohnungsinhaber in dieser Richtung nichts, so hat er durch sein Verhalten jene Rücksicht vermissen lassen, die im Zusammenleben verlangt werden kann. Ein regelmäßig wiederkehrendesfünf bis zehnminütiges andauerndes Bellen oder Jaulen eines Hundes in einer Mietwohnung, wenn auch nur tagsüber, an Wochentagen, ist zweifellos nicht ortsüblich und beeinträchtigt die Benützung der Nachbarwohnung dermaßen wesentlich, dass eine Unterlassungsklage erfolgreich war.
Dieser Lärm ist dann geeignet das Wohlbefinden normal empfindlicher Menschen zu stören. Auch ist ein tägliches vier stündiges Klavierspielen grundsätzlich wohl nicht als ortsüblich anzusehen. Es ist bei der Prüfung, ob die ortsübliche Benützung der benachbarten Wohnung beeinträchtigt ist auf den Einzelnen abzustellen und Interessensausgleich zwischen den Nachbarn herzustellen. Besonderen Schutz genießen Samstage, Sonntage und Feiertage, die diesen typischen Erholcharakter aufweisen. Sonderfall Tiere: Bei nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Tieren geht es zumeist um Belästigungen durch Lärm (Hunde, Hähne, Papageien, Frösche usw. ) durch Geruchs- sowie Verunreinigung durch Tierkot (Kühe, Pferde, Schweine, Katzen, usw. Geruchsbelästigung durch pferde den. ). Folgende Beispiele sollen Anhaltspunkte für das Vorliegen unzulässiger Emissionen geben: Ein Nachbar muss die Tierhaltung jenseits seines Zaunes dulden, sofern es dadurch nicht zu einer das gewöhnliche Maß übersteigende Störung kommt, welche die ortsübliche Belastung des Nachbargrundstückes wesentlich beeinträchtigt.
Darunter fallen auch Geruchsimmissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, die Allgemeinheit oder Nachbarschaft erheblich zu belästigen. "Im Gesetz oder in Verwaltungsvorschriften ist nicht geregelt, was, erheblich' bedeutet, wie stark und lange es also, wie in diesem Fall, schlecht riechen darf", sagt Stefan Kröber, Rechtsanwalt bei Ecovis in Leipzig. Woran aber können sich Landwirte und betroffene Anwohner dann halten? Geruchsbelästigung durch pferde 7. "Es kommt darauf an, ob die Immission das nach der gegebenen Situation zumutbare Maß überschreitet", erklärt Kröber. Die Zumutbarkeitsgrenze ist aufgrund einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und insbesondere der speziellen Schutzwürdigkeit des jeweiligen Baugebiets oder Dorfgebiets – wie im Fall der Ferkelzuchtanlage – zu bestimmen. Um festzustellen, ob eine Belästigung zumutbar ist, sind die Vorbelastungen zu berücksichtigen. Soll in einem erheblich vorbelasteten Gebiet ein weiteres immitierendes Vorhaben zugelassen werden, ist das nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann möglich, wenn die vorhandene Immissionssituation verbessert wird oder die Situation nicht verschlechtert wird, sofern die Vorbelastung die Grenze zur Gesundheitsgefahr noch nicht überschritten hat, und das immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen nach dem Stand der Technik vermeidet.
Sehr geehrter Fragesteller, Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten: Sie haben - neben dem unterstehenden zivilrechtlichen Anspruch - einen Anspruch auf ordnungsbehördliches Einschreiten der Behörde (Gemeindliches Amt für öffentliche Ordnung/Polizei in den Abendstunden, wenn die eben genannte Behörde geschlossen hat), über den das Amt ermessensfehlerfrei entscheiden muss. Es gibt zudem einen zivilrechtlichen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch: Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen. ᐅ Geruchsbelästigung durch Pferde nicht höher als durch Rinder - Pferderecht - Urteile - AnwaltOnline. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist: Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Geräuschen, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt.