BG-Untersuchungen (G26 und G26. 3) G 26 (Atemschutz) G 26. 3 (speziell Atemschutz für Feuerwehr) Feuerwehruntersuchungen - Planegg - Gräfelfing - Krailling - Gauting - Stockdorf - Unterbrunn - Buchendorf G26. G26 untersuchung ärzte combustion. 3 - Die Untersuchung für Feuerwehrleute Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach dem berufgenossenschaftlichen Grundsatz G 26. 3 hat die Aufgabe festzustellen, ob bei der untersuchten Person gesundheitliche Bedenken gegen das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 3 bestehen. Die Erstuntersuchung muss vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Verwendung von Atemschutzgeräten der Gruppe 3 erfolgen, die Nachuntersuchungen bei unter Fünfzigjährigen im Abstand von drei Jahren, bei über Fünfzigjährigen jährlich. Untersuchungsumfang Aufgrund der hohen körperlichen und psychischen Belastung von Atemschutzgeräteträgern und den damit verbundenen Risiken für die Sicherheit und Gesundheit nicht nur des einzelnen Atemschutzgeräteträgers, sondern auch seiner Einsatzkollegen, muss sich der Untersucher an die im G 26.
Die Eignungsuntersuchung nach dem berufgenossenschaftlichen Grundsatz G 26. Feuerwehr - Ärztliche Untersuchung (G26) - Was kommt auf mich zu und wie ist der Ablauf? (ärztliche Untersuchung). 3 hat die Aufgabe festzustellen, ob bei der untersuchten Person gesundheitliche Bedenken gegen das Tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten bestehen. Die Untersuchung selbst kann nur von einem hierfür ermächtigten Arzt/Ärztin durchgeführt werden. Die Erstuntersuchung muss vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Verwendung von Atemschutzgeräten der Gruppe 3 erfolgen, die Nachuntersuchungen bei unter Fünfzigjährigen im Abstand von drei Jahren, bei über Fünfzigjährigen jährlich. Die Untersuchung besteht aus: Befragung durch den Arzt (Anamnese), körperliche Untersuchung mit Otoskopie (Inspektion der Gehörgänge und Beurteilung der Trommelfelle), Sehtest, Hörtest, Blutuntersuchung, Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie), Belastungs – EKG (Ergometrie), gegebenenfalls Röntgenuntersuchung von Herz und Lunge (Röntgen-Thorax) und einer Urinanalyse.
Arbeitgeber in der Informationspflicht: Keine G 26-Vorsorge ohne dokumentierte und aktuelle Gefährdungsbeurteilung Für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen schreibt der Gesetzgeber in den unterschiedlichsten Arbeitsschutzvorschriften eine Gefährdungsbeurteilung vor, so auch bei arbeitsmedizinischen Vorsorgen ( § 3 ArbMedVV). Auch die G26-Vorsorge ist nachrangig zu technischen und organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen. Damit der Betriebsarzt die arbeitsmedizinische Vorsorge im Interesse des Mitarbeiters (um dessen Gesundheit es bei der Vorsorge geht) durchführen kann, benötigt er umfangreiche Informationen über die Tätigkeit und der Arbeitsplatzverhältnisse. Die Arbeitsmedizinische Regel ( AMR) Nr. 3. 1 fordert nicht nur Auskünfte aus den Gefährdungen zum konkreten Arbeitsplatz, sondern Erkenntnisse aus der gesamten Gefährdungsbeurteilung. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag Arbeitsmedizinische Untersuchungen: Ohne Gefährdungsbeurteilung geht nichts!. Eignungs- / Tauglichkeits- und Einstellungsuntersuchungen. Mit der Software-Lösung riskoo können Sie eine Gefährdungsbeurteilung online erstellen.