PLZ Die Felix-Klein-Straße in Erlangen hat die Postleitzahl 91058. Stadtplan / Karte Karte mit Restaurants, Cafés, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln (Straßenbahn, U-Bahn). Geodaten (Geografische Koordinaten) 49° 34' 28" N, 10° 59' 37" O PLZ (Postleitzahl): 91058 Einträge im Webverzeichnis Im Webverzeichnis gibt es folgende Geschäfte zu dieser Straße: ✉ Felix-Klein-Straße 60, 91058 Erlangen ☎ 0176 29963475 🌐 Wirtschaft ⟩ Konsumgüter ⟩ Elektronik ⟩ Audio ⟩ Verstärker Einträge aus der Umgebung Im Folgenden finden Sie Einträge aus unserem Webverzeichnis, die sich in der Nähe befinden.
Bewertung der Straße Anderen Nutzern helfen, Felix-Klein-Straße in Erlangen-Bruck besser kennenzulernen.
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-Luth. Kirchengemeinde St. Peter und Paul Pfarrkirche St. Peter und Paul - 683 m no - 511 m Felix-Klein-Straße 12 Italienisches Eiscafe La Dino - 950 m Fürther Straße 43 Ev. Kirche St. Evosys Laser GmbH. Peter und Paul - 928 m Fürther Straße 42 Mauss - 938 m Majer, Melanie - 861 m Fürther Straße 37 Feser-Biemann GmbH - 650 m Felix-Klein-Straße 71 Schulturnhalle der Max-und-Justine-Elsner-Grundschule - 452 m Zimmermannsgasse 7 Dienstleistungen in der Nähe von Felix-Klein-Straße Bitte klicken Sie auf das Kontrollkästchen links neben dem Servicenamen, um den Standort der ausgewählten Services auf der Karte anzuzeigen.
V. Hammerbacherstr. 11, Erlangen 1570 m Firmenliste Felix-Klein-Straße Erlangen Seite 1 von 2 Falls Sie ein Unternehmen in der Felix-Klein-Straße haben und dieses nicht in unserer Liste finden, können Sie einen Eintrag über das Schwesterportal vornehmen. Bitte hier klicken! Die Straße Felix-Klein-Straße im Stadtplan Erlangen Die Straße "Felix-Klein-Straße" in Erlangen ist der Firmensitz von 25 Unternehmen aus unserer Datenbank. Im Stadtplan sehen Sie die Standorte der Firmen, die an der Straße "Felix-Klein-Straße" in Erlangen ansässig sind. Außerdem finden Sie hier eine Liste aller Firmen inkl. Rufnummer, mit Sitz "Felix-Klein-Straße" Erlangen. Dieses sind unter anderem INEX- GmbH, Windsheimer Robert Druckerei und Krugmann-Travel GmbH & Co. KG. Somit sind in der Straße "Felix-Klein-Straße" die Branchen Erlangen, Erlangen und Erlangen ansässig. Weitere Straßen aus Erlangen, sowie die dort ansässigen Unternehmen finden Sie in unserem Stadtplan für Erlangen. Die hier genannten Firmen haben ihren Firmensitz in der Straße "Felix-Klein-Straße".
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Die beiden Gesellschafter trugen vereinbarungsgemäß alle mit der Planung und der Errichtung der Kartoffellagerhalle sowie der Anschaffung von Maschinen verbundenen Kosten, ebenso (ab Juni 1993) die laufenden Kosten zu gleichen Teilen. Gleiches galt für "Gewinn bzw. Verlust". Die Lagerhalle wurde am Ende 1992 fertig gestellt. Die GbR erteilte im Juni 1994 jedem Gesellschafter für 1993 eine Rechnung über jeweils 21. 750 DM zzgl. 3. 262 DM Umsatzsteuer. Zahlungen darauf erfolgten nicht. Für die Benutzung der Halle sowie der von der GbR angeschafften Maschinen war kein Entgelt vereinbart. Die GbR machte Vorsteuerbeträge für 1992 (86. 508 DM) und für 1993 (12. 020 DM) geltend. Als Ausgangsumsätze 1993 erklärte sie 43. 500 DM als Mindestbemessungsgrundlage. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, die GbR erbringe keine Leistungen gegen Entgelt und sei deshalb auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Einspruch, Klage und Revision hatten keinen Erfolg. Im Übrigen, so das Finanzgericht, scheitere der Vorsteuerabzug auch deswegen, weil die Vorschaltung der Klägerin allein dem Ziel diene, den Landwirten ohne Option zur Umsatzsteuer den Vorsteuerabzug aus diesen Investitionen zu ermöglichen.
Eine Vereinbarung zwischen Gesellschaft und den Gesellschaftern über die entgeltliche Nutzungsüberlassung lag nicht vor. Anderes ergibt sich aus der 1994 erteilten Rechnung schon deshalb nicht, weil die GbR darin nicht über eine zwischen ihr und den Gesellschaftern vereinbarte Gegenleistung abrechnet. Da die GbR nicht Unternehmerin war, kommt zwar u. ein anteiliger Vorsteuerabzug der Gesellschafter in Betracht. [28] Darüber war hier jedoch nicht zu entscheiden. Konsequenzen für die Praxis Der Fall zeigt, dass Umsätze zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter zwar (ohne zusätzliche "Außenumsätze") die Unternehmereigenschaft der Gesellschaft begründen können. Dafür muss aber eine Leistungstätigkeit gegen ein – möglichst konkret bestimmtes – Entgelt vereinbart und durchgeführt sein. Zahlungen der Gesellschafter nach Kopfteilen zur Kostendeckung, aber ohne konkreten Bezug zu Leistungen der Gesellschaft, reichen nicht. Letztlich handelte es sich – trotz der vertraglichen Bezeichnung – bei der GbR wohl nicht um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sondern um eine Gemeinschaft zur Errichtung des Gebäudes, also um gemeinschaftlichen Leistungseinkauf durch die "Gesellschafter" für ihre Zwecke.