Moderator: heiner fredman Beiträge: 12 Registriert: Mittwoch 20. Januar 2016, 20:05 Verein: Altes Pfarrhaus Seelow e. V. Mitglieder: 10 JVerein-Version: 2. 8. 12 Betriebssystem: Linux freie Rücklage buchen Hallo, ich möchte eine freie Rücklage bilden. in meiner JVerein-Software habe ich die folgenden Konten erstellt: 1. Bank 2. Barkasse 3. Erbpachtzins 4. private Darlehen 5. freie Rücklage In meinem SKR49 habe ich das Konto Freie Rücklage 1011 gefunden. Dorthin buche ich meine Rücklage. Doch mir ist nicht klar, wo ich diesen Betrag dann buchhalterisch wegnehmen muß, denn es ist ja eine Umbuchung. In die freie Rücklage fließen 10% der Überschüsse aus dem ideelen Bereich. Rücklagen einnahmenüberschussrechnung vereinigte staaten von. Das ist Geld von Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Muß ich für die freie Rücklage tatsächlich ein eigenes Bankkonto haben? Kann mir jemand helfen? Liebe Grüsse Alfred DIG Beiträge: 469 Registriert: Freitag 11. Januar 2013, 00:02 Verein: Deutsch-Isländische Gesellschaft e. V. Mitglieder: 250 JVerein-Version: aktuellste Betriebssystem: Win Wohnort: Krefeld Re: freie Rücklage buchen Beitrag von DIG » Dienstag 23. Januar 2018, 00:12 Hallo Alfred, wenn Du es transparent haben willst: ein eigenes Bankkonto oder Sparbuch für die Rücklage benutzen.
#1 Ich bin ein "Neuer" in diesem Forum und möchte mich u. a. auf einige Fragen für das Finanzamt vorbereiten. Deshalb zwei Fragen an dieses Forum: 1. ) Es geht um die steuerliche Einordnung von Rücklagen, die als "Reparatur- und Wartungsreserve" (z. B. Austausch eines Wechselrichters) üblicherweise gebildet werden sollten (ca. 1 Prozent des Anlagevermögens). Sind diese Rücklagen: a) "Entnahmen" (und wie sind diese dann einzuordnen? ) b) "Übrige Betriebsausgaben" oder etwas ganz anderes? Was ist mit den Zinseinnahmen, die sich im Laufe der Jahre durch die Rücklagen ansammeln? 2. ) Wie setzt sich die Gesamtsumme der abschreibungsfähigen PV-Anlage zusammen? Können hier nur die per Rechnung nachgewiesenen Kosten für Beschaffung und Montage angesetzt werden oder zählen hierzu auch die bei Eigenleistung entstandenen Arbeitsstunden sowie Transportkosten (z. bei geliehenem Anhänger und eigenem PKW)? Vereine müssen Anlage „EÜR“ einreichen! – City-InfoNet.de. Oder sind diese als "Fahrtkosten" und damit konkret als "Betriebsausgaben einzuordnen? Für eure Antworten bedanke ich mich schon jetzt!
Patrick R. Nessler Seit dem Jahr 2004 besteht die grundsätzliche Pflicht zur Abgabe der Anlage "EÜR". Seit 2006 mussten Vereine und Verbände, welche lediglich nach § 4 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz (EStG) eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen, ihrer Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck "EÜR" aber nur beifügen, wenn ihre Betriebseinnahmen über 17. 500 EUR lagen (BMF-Schreiben v. 21. 09. 2006, Az. IV A 7 – S 1451 – 46/06). Diese Regelung läuft nun aus. Einkommensteuer | Rücklagenbildung bei der Einnahmen-Überschussrechnung. Ab dem Steuerjahr 2017 gilt diese Ausnahmeregelung nicht mehr (BMF-Schreiben v. 10. 2017, Az. IV C 6 -S 2142/16/ 10001:011). Ab dann hat jeder Verein oder Verband für jeden seiner Betriebe eine separate Anlage "EÜR" durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung zu übermitteln (§ 60 Abs. 4 Satz 1 Einkommenssteuerdurchführungsverordnung – EStDV). Das gilt für wegen der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke als von der Finanzverwaltung als steuerbegünstigt anerkannte Vereine oder Verbände aber nur, wenn deren Einkünfte im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die Grenze des § 64 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) in Höhe von 35.
Dann transferierst/überweist Du hübsch Deine jährlich Einstellung in die Rücklage und ggf. die Entnahmen aus der Rücklage und kannst beides entsprechend auch buchen, also mit JVerein Bordmitteln realisieren und abbilden. Ansonsten ist Deine Rücklage ja nur ein virtueller Teil des Bestands auf Deinem Bankkonto. Das kann JVerein nicht darstellen (ist ja nur eine EÜR-Buchhaltung), dafür musst Du dann manuell eine Liste z. B. mit Excel führen. VG, Carsten Viele Grüße, Carsten Danzelot Beiträge: 294 Registriert: Freitag 30. Juli 2010, 21:29 Verein: Musica Margaretha Reutti e. V. Mitglieder: 51 JVerein-Version: 2. Rücklagen einnahmenüberschussrechnung verein. 17 Betriebssystem: Windows Wohnort: Ulm von Danzelot » Dienstag 23. Januar 2018, 08:16 wenn Du es sauber machen willst, bleibt eigentlich nur die Vorgehensweise, wie sie Carsten vorgeschlagen hat. Zur Not könnte man auch die Verwendung von Projekten in Betracht ziehen. Grüße von DIG » Dienstag 23. Januar 2018, 10:33 Danzelot hat geschrieben: ↑ Dienstag 23. Januar 2018, 08:16 Projekte werden m. E. nicht helfen denn man braucht ja ein Konto für die Rücklage das auch Bestände/Vorträge führen kann.