ᐅ Unterschied Zufahrtsbaulast und Geh- und Fahrrecht Dieses Thema "ᐅ Unterschied Zufahrtsbaulast und Geh- und Fahrrecht" im Forum "Aktuelle juristische Diskussionen und Themen" wurde erstellt von Bellami, 2. Juni 2014. Bellami Neues Mitglied 02. 06. 2014, 13:58 Registriert seit: 2. Februar 2014 Beiträge: 3 Renommee: 10 Unterschied Zufahrtsbaulast und Geh- und Fahrrecht Vorab vielen Dank dass Sie in die Frage rein schauen! ᐅ Geh-, Fahrt-, Leitungs- und Feuerwehrzufahrtsrecht vs. Baugenehmigung. Gibt es einen Unterschied zwischen den Bezeichnungen Zufahrtsbaulast und Baulast Geh- und Fahrrecht? Wenn ja, was ist der Unterschied? Ist vielleicht nur der Unterschied, dass die Zufahrtsbaulast bei der Stadt eingetragen wird und die Baulast (Geh-und Fahrrecht) bei einem sonstigen Eigentümer? Der Text: Die Stadt... verpflichtet sich die nachstehend näher bezeichnete Zufahrtsbaulast auf den... bezeichneten Grundstücken, mit folgendem Inhalt zu übernehmen: Zufahrtsbaulast Der jeweilige Eigentümer der Grundstücke..., verpflichtet sich, eine Teilfläche seiner Grundstücke von ca... in einer Breite von 5 m (wie im beigefügten Lageplan rot schraffiert dargestellt) zugunsten des Grundstücks..., als Zuwegung (Zu- und Abfahrt) im Sinne des § 4 Abs. 1 der LBauO M-V vom 18.
Aufgrund von § 9 Abs. 1 Nr. 21 können festgesetzt werden: - Flächen für Geh- und Fahrrechte, - Flächen für Leitungsrechte. Die Festsetzung erfolgt in der Regel, um die Erschließung von Grundstücken zu sichern, die nicht unmittelbar an öffentlichen Straßen liegen. Sie ist Voraussetzung für Festsetzungen nach §9 Abs. Geh fahr und leitungsrecht baulast. 13, wenn die Versorgungsanlagen und -leitungen über Grundstücke in fremdem Eigentum geführt werden sollen. Die Festsetzung kann die Festsetzung von Baugebieten oder anderen selbständig festsetzbaren Flächen überlagern. Der Inhalt der Festsetzung muss genau bestimmt sein; Dies gilt sowohl für die Art der Belastung als auch für das Ausmaß und Lage der betreffenden Flächen. Bei Leitungen muss angegeben werden, ob sie ober- oder unterirdisch geführt werden sollen. Die Festsetzungen kann erforderlichenfalls mit solchen kombiniert werden. Die Festsetzung ist subsidiär gegenüber der Festsetzung von Verkehrsflächen. Die Festsetzung eines für die Leitungsführung erforderlichen Schutzstreifens gehört nicht zur Festsetzung lässt sich nichts Gegenteiliges entnehmen.
Wie hoch ist die Entschädigung, die ein Eigentümer für ein Leitungsrecht beanspruchen kann? Wie wird die Entschädigung berechnet? – Das fragen sich viele Eigentümer, denen ein Ausgleich wegen der Inanspruchnahme ihres Grundstücks durch ein Leitungsrecht zusteht. Dass im Gebiet der ehemaligen DDR Versorgungsleitungen aufgrund staatlicher Anordnung ohne Vereinbarung mit den betroffenen Eigentümern verlegt wurden, war eine Tatsache, mit der der Gesetzgeber nach dem Beitritt umgehen musste. H_2019-09-18_Erschlossensein des Hinterliegers bei eingetragener Baulast. Betroffen waren mehrere hunderttausend Eigentümer. Der Gesetzgeber hat das Problem so gelöst, dass er mit dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) jeweils Grunddienstbarkeiten hat kraft Gesetzes entstehen lassen. Einer Zustimmung der betroffenen Eigentümer bedurfte es dafür nicht. Damit die Regelung verfassungsmäßig war, musste für den enteignungsähnlichen Eingriff eine Entschädigung gezahlt werden. Aber: Zur Höhe der Entschädigung sagt das Grundbuchbereinigungsgesetz nichts. Die Versorger streben in der Regel eine Entschädigung an, die sich an der Länge der Leitung und einem Schutzstreifen – meistens mit einer Breite von 0, 5 m oder 1, 0 m – orientiert.
In Ihrer Situation, nämlich "nur" als (Minderheits-)Miteigentümer des Zugangsgrundstücks, kann dies allerdings schneller daneben gehen als Sie denken. So kann zum Beispiel jeder der anderen Bruchteilseigentümer (also die jeweiligen Eigentümer von Grundstück in 1. Reihe und 3. Reihe) prinzipiell jederzeit die Auflösung der Bruchteilsgemeinschaft an dem Wegegrundstück im Wege der Teilungsversteigerung verlangen. Wenn Sie dann beispielsweise finanziell nicht in der Lage wären, um das Zugangsgrundstück erfolgreich mit zu bieten, würden Sie Ihr Eigentum gegen Ihren Willen ohne weiteres verlieren. Ein neuer Eigentümer müsste dann nicht ohne weiteres den Zugang weiter gewähren, denkbar wäre allenfalls ein Notwegerecht gemäß § 917 BGB. Geh fahr und leitungsrecht baulast online. Dieses ist aber nicht ansatzweise mit dem freien und unbeschränkten Zugang zum eigenen Grundstück zu vergleichen. Insbesondere würde Ihr Grundstück durch das Notwegerecht auch erheblich entwertet werden. Schon aufgrund des von mir geschilderten Risikos vermag ich mir nicht vorzustellen, dass die Rechtsprechung den genannten § 4 Abs. 1 HBauO derart einschränkend auslegt.
Zu beachten ist dabei, dass bei einem Eintrag ins Grundbuch niemals bestimmte Personennamen genannt werden, sondern der Berechtigte als Eigentümer eines bestimmten Grundstückes benannt wird. Damit ist sichergestellt, dass sowohl bei einem Verkauf des belasteten Grundstückes, wie auch beim Verkauf des begünstigten Grundstückes das Wegerecht erhalten bleibt. Das Wegerecht an einem Beispieleintrag im Grundbuch erläutert. In diesem Fall ist das Wegerecht mit einem Überfahrtsrecht und Versorgungsleitungsrecht kombiniert worden. Verlust des Wegerechtes im Rahmen einer Zwangsversteigerung Ein im Juli 2020 beim Hessisch-Niedersächsichen Anzeiger [ ⇢2] veröffentlichtes Urteil lässt aufhorchen. Dort war für ein Grundstück beim Nachbarn eine Wegerecht eingetragen. Im Zuge der Zwangsversteigerung ist es zu einem Verlust des Wegerechtes gekommen. Wegerecht im Grundbuch und als Baulast zur Konfliktvermeidung. Es wurde dieses Wegerecht nachträglich aberkannt, ohne dass es einen Ausgleich gegeben hätte. So verlor der Eigentümer seine Möglichkeit, seine Garagen mit dem Auto zu erreichen.
Neben der Unterhaltspflicht und einer Geldrente ist meist der Umfang des Rechts umstritten. Dabei ist zu beachten, dass ein Geh- und Fahrtrecht ausschließlich zum maßvollen Begehen und Befahren eines Weges berechtigt, nicht jedoch zum Parken oder Abstellen von Fahrzeugen. Sie haben Fragen. Wir geben Ihnen Antworten.