Häufig erhalten Patienten am Ende eines Arztbesuchs ein Rezept ausgehändigt. In vielen Fällen ist dies rosafarben, manchmal aber auch blau, gelb oder grün. Doch worin besteht der Unterschied? Ein Arztrezept enthält viel mehr Informationen als nur die pure Aussage über ein verordnetes Medikament. Auch die Gültigkeit der Verordnung und die Frage der Kostenübernahme lassen sich aus dem Dokument ablesen – und zwar an der Farbe. "Das bekannteste Rezept ist sicher das rosafarbene, auch Kassenrezept Muster 16 genannt. Ein solches erhalten gesetzlich Krankenversicherte immer dann, wenn ihnen der Arzt eine zu Kassenlasten verordnungsfähige Arznei oder Maßnahme verordnet", erklärt Nadja Dörr, Apothekerin bei der Barmer GEK. Das Kassenrezept ist zwar insgesamt drei Monate gültig, allerdings können die Apotheken es nur während der ersten vier Wochen bei der Kasse zur Erstattung einreichen. Deshalb rät Dörr Patientinnen und Patienten, das Rezept innerhalb dieser Zeit einzulösen: "Ansonsten muss es aus eigener Tasche gezahlt werden. Kassenrezept muster 16 days. "
Aus Fertigarzneimitteln entnommene, patientenindividuelle Teilmengen (insbesondere Wochenblister) können im Rahmen einer Dauermedikation für den Bedarf bis zu vier Wochen verordnet werden. Hierfür darf Muster 16 nicht genutzt werden: für die Verordnung von Betäubungsmitteln. Betäubungsmittel dürfen aufgrund der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung nur auf einem dreiteiligen amtlichen Formblatt verordnet werden. für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid. Kassenrezepte, Muster 16 mit BSNR. Hierfür ist aufgrund der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung der zweiteilige amtliche Vordruck ("T-Rezept") des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu verwenden. für die Verordnung von Mitteln und Maßnahmen, die nicht zur Behandlung des Patienten notwendig sind oder die nicht in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung fallen (z. empfängnisverhütende Mittel für Versicherte, die das 22. Lebensjahr vollendet haben). Hier ist ein Privatrezept zu verwenden.
Wer darf verordnen? Zur Ausstellung eines Rezeptes für einen Angehörigen der Bundeswehr berechtigt sind sowohl Ärzte oder Zahnärzte der Bundeswehr, als auch zivile Ärzte. Letztere nutzen ein reguläres Muster-16-Formular, der Bundeswehrarzt verwendet den Sanitätsvordruck 0492. Was darf verordnet werden? Zu Lasten der Bundeswehr dürfen verscheibungspflichtige Arzneimittel, Hilfsmittel und apothekenübliche Waren verordnet werden. Grundlage ist der Arzneiliefervertrag der Bundeswehr. § 1 besagt: "Die an diesem Vertrag beteiligten Apotheken übernehmen unter den nachstehenden Bedingungen die Lieferung von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren einschließlich Hilfsmitteln (§ 25 Apothekenbetriebsordnung). Faqs: Kann ich bei der KV Berlin das Muster 16 (Arzneimittel-Rezept) bestellen?. " Zu den apothekenüblichen Waren gehören unter anderem Medizinprodukte und Mittel zur Körperpflege. In puncto Hilfsmittel ist es wichtig zu beachten, dass die Apotheke dem jeweiligen Hilfsmittelversorgungsvertrag beigetreten sein muss und eine Präqualifizierung nachweisen kann. Außerdem sind je nach Krankenkasse individuelle Verträge bezüglich der Genehmigung zu beachten.
von Impfstoffen das Feld 8 durch Eintragen der Ziffer 8 und das Feld 9 durch Eintragen der Ziffer 9 zu kennzeichnen. Nr. 8 Begründungspflicht Das Feld "Begründungspflicht" ist zurzeit nicht besetzt und wird vorerst zur Kennzeichnung von zahnärztlichen Verordnungen verwendet. Nr. 9 Abrechnungsfelder Die Abrechnungsfelder im rechten oberen Teil des Rezepts (Apotheken-Nummer, Zuzahlung, Gesamtbrutto, Arzneimittel-/ Hilfsmittel-Nummer, Faktor, Taxe) werden von der abgebenden Stelle (Apotheke, Sanitätshaus) ausgefüllt. Nr. 10 Aut idem Soll ausgeschlossen werden, dass die Apotheken ein preisgünstiges, wirkstoffgleiches Arzneimittel anstelle des verordneten Mittels abgeben, ist das Aut-idem-Feld anzukreuzen. Ausstellen eines Kassenrezepts - DocCheck Flexikon. Hinweis: Wurde kein Aut-idem-Kreuz gesetzt, kann eine Substitution durch die Apotheken entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und den Bestimmungen des zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband getroffenen Rahmenvertrages nach § 129 SGB V erfolgen.
Gültigkeit: 28 Tage (NEU seit dem 3. Juli 2021) * Beispiel: ausgestellt am: 01. 07. 2021 -> gültig bis: 29. 7. 2021 Ausnahmen: Aknetherapie-Rezepte (z. B. Isotretinoin) für Frauen im gebärfähigen Alter Gültigkeit: 6 Tage nach Ausstellungsdatum * Ist die Gültigkeitsfrist beim Kassenrezept abgelaufen, besteht die Möglichkeit, es 3 Monate ab Ausstellungsdatum als Privatrezept einzulösen. Kassenrezept muster 16 2019. Das Blaue Rezept - Privatrezept Das Rezept für Privatversicherte gibt es in vielen Formen und Farben. Ärzte benutzen hier oft auch eigene Drucke mit Praxis-Logo. Gelegentlich werden auch grüne Rezepte und das Muster 16 verwendet. Gültigkeit: 3 Monate Beispiel: ausgestellt am: 31. 2021 -> gültig bis: 31. 10. 2021 Ausnahmen: Rezepte im Basistarif -> Gültigkeit: 30 Tage Rezepte im Notlagentarif -> Gültigkeit: 10 Tage Das Grüne Rezept - Selbstzahler-Rezept Der Arzt verwendet dieses Formular in der Regel für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel bzw. Arzneimittel, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet werden (z. Vitaminpräparate, homöopathische oder pflanzliche Arzneimittel).
Dies kann durch einen schriftlichen Vermerk des Arztes verhindert werden. 2. 6 Betriebsstättennummer Die Betriebsstättennummer (BSNR) muss mit der Codierzeile identisch sein. 2. 7 Bundesentschädigungsgesetz bzw. Bundesversorgungsgesetz Bei Verordnungen für Anspruchberechtigte nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) bzw. Bundesversorgungsgesetz (BVG) ist das Feld "BVG" durch Ankreuzen der Ziffer 6 zu kennzeichnen. 2. Kassenrezept muster 16 bestellen. 8 Sonderkennzeichen Bei Verordnung von: Hilfsmitteln ist das Feld "Hilfsmittel" durch Markierung der Ziffer 7 zu kennzeichnen. Dabei ist die Angabe einer Diagnose auf der Verordnung sowie eine Empfangsbestätigung des Patienten auf der Rückseite erforderlich. Impfstoffen im Rahmen der gültigen Impfvereinbarung ist das Feld "Impfstoff" durch Markierung der Ziffer 8 zu kennzeichnen. Sprechstundenbedarf ist bei Arznei- und Verbandmitteln das Feld "Spr. -St. Bedarf" durch Markierung der Ziffer 9 zu kennzeichnen. sind bei Hilfsmitteln oder Impfstoffen neben der Ziffer 9 auch die entsprechenden Felder 7 bzw. 8 zu kennzeichnen.