Käufer von denkmalgeschützten Wohnimmobilien müssen in Bayern genau wie in anderen Bundesländern die Auflagen der Denkmalschutzbehörde beachten. Bereits vor dem Kauf sollten sich Interessenten an die Untere Denkmalschutzbehörde wenden. Sie informiert über die Auflagen bei der Modernisierung und Sanierung der denkmalgeschützten Immobilien. Bevor der Käufer mit den Sanierungsarbeiten beginnt, benötigt er eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde in schriftlicher Form. Sie wird auch benötigt, wenn in der Nähe des Baudenkmals Anlagen errichtet, verändert oder beseitigt werden sollen und sich diese Maßnahmen auf das Erscheinungsbild der denkmalgeschützten Immobilie auswirken. Denkmalamt bayern immobilier neuf. Die Untere Denkmalschutzbehörde kann die Erteilung einer Genehmigung ablehnen, wenn wichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustandes des Objektes vorliegen. Liegen diese vor, kann die Denkmalschutzbehörde besondere Auflagen erteilen, um eine denkmalverträgliche Lösung zu finden.
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An Bodenschätzen ist Bayern arm. Die Großindustrien, die sich in den genannten Ballungszentren angesiedelt haben, sind deshalb solche, die man als weiterverarbeitende Industrien bezeichnet. Weit über Bayern und Deutschland hinaus bekannt sind zum Beispiel Namen wie BMW, MAN, Siemens. Berühmt sind auch die Glas- und Porzellanindustrien vor allem in Oberfranken und der Oberpfalz und die Bierproduktion in den Zentren München, Nürnberg und Kulmbach. Finden Sie jetzt Ihr persönliches Baudenkmal in Bayern Weitere Informationen zu unseren Baudenkmälern Denkmalimmobilien in München Denkmalimmobilien in Nürnberg Denkmalimmobilien in Augsburg Denkmalimmobilien in Regensburg Baudenkmäler in anderen Bundesländern und Regionen Baden-Württemberg Berlin Brandenburg Hamburg Hessen Nordrhein-Westfalen Ostsee Rheinland-Pfalz Sachsen Betreff: Denkmalimmobilien Bayern