Wissenstransfer erfolgt im Rahmen der Lehre an der rechtswissenschaftlichen Fakultät, wo neben den arbeits- und sozialrechtlichen Lehrveranstaltungen vom Institut der Wahlfachkorb Diversity/Equality koordiniert und Lehrveranstaltungen in vielen anderen Wahlfachkörben abgedeckt werden. Institutsmitglieder lehren darüber hinaus auch an anderen Fakultäten der Universität Wien, an anderen Universitäten im In- und Ausland sowie an Fachhochschulen, und sind in der außeruniversitären postgradualen Fortbildung sowie in der wirtschaftsbezogenen und allgemein-gesellschaftlichen Wissensvermittlung tätig. Von allgemeiner Bedeutung sind auch die vom Institut und Mitgliedern des Instituts veranstalteten Tagungen: Im Frühjahr finden jährlich die "Arbeits- und Sozialrechtstagung" (Traunkirchen, gemeinsam mit der Hans-Schmitz-Gesellschaft) sowie die "Denkwerkstatt St. Lambrecht" (Prof. Mazal, gemeinsam mit der Gesellschaft für Zukunftssicherung und Altersvorsorge), im Herbst die "Wiener Oktobergespräche" (Prof. Arbeits und sozialrecht die. Brodil) statt.
Im DOWNLOAD (linker Textrand) finden Sie die offizielle Vorlage des Landes Niedersachsen für Arbeitgeber zur Bescheinigung über das Ergebnis eines Antigentests zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2. Arbeitskammer des Saarlandes | Faltblätter. Die Unternehmerverbände Niedersachsen, die IHK Niedersachsen, die Landesvertretung der Handwerkskammern, der DGB-Bezirk Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt und die Landesregierung … mehr > Unternehmerverbände Niedersachsen befragte 647 Unternehmen mit insgesamt mehr als 279. 000 Beschäftigten zur "Home-Office"-Umsetzung Aktuell 29, 3 Prozent der Beschäftigten im Home-Office, Vorjahr: 27, 0 Prozent Dr. Volker Müller: "Wir sehen nun, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sehr wohl liefern. " Dank an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für das Ermöglichen von mobilem Arbeiten Eine Schnellabfrage … Bundesarbeitsministerium plant Verordnung zu verpflichtendem " Home – Office " M obile Arbeit kann nur in den Betrieben entschieden und organisiert werden Flächendeckende Breitbandkapazitäten fehlen mehr >
Bitte merken Sie sich den Termin für die 58. Tagung vor: 58. Tagung - Mi 29. 3. bis Fr 31. März 2023 Das aktuelle Programm finden Sie ab August unter: Tagungen Die 58. Tagung beginnt am Mittwoch dem 29. März um 16:00 Uhr - wie immer - mit dem Nachwuchsforum. Ort: Ferry Porsche Congress Center (=FPCC) Brucker Bundesstraße 1a 5700 Zell am See
Zum Ende des Arbeitsverhältnisses ergab die Auswertung der Zeitaufzeichnungen einen positiven Saldo von 348 Stunden zugunsten des Klägers. Mit seiner Klage verlangt der Kläger Überstundenvergütung i. H. v. rd. 200 € brutto. Er machte geltend, er habe die gesamte aufgezeichnete Zeit gearbeitet. Pausen zu nehmen sei nicht möglich gewesen, weil sonst die Auslieferungsaufträge nicht hätten abgearbeitet werden können. Die Beklagte bestritt dies. ARBEITSRECHT und SOZIALRECHT. Das ArbG gab der Klage statt. Durch das EuGH-Urteil vom 14. 2019 (C-55/18), wonach die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen, werde die Darlegungslast im Überstundenvergütungsprozess modifiziert. Die positive Kenntnis von Überstunden als eine Voraussetzung für deren arbeitgeberseitige Veranlassung sei jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn der Arbeitgeber sich die Kenntnis durch Einführung, Überwachung und Kontrolle der Arbeitszeiterfassung hätte verschaffen können.
© getty images/BernardaSv Bildungszeit nach dem BzG BW Voraussetzungen und Anforderungen an den Anspruch auf Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW). © goodluz - Fotolia LLC Sozialversicherungsrecht Künstlersozialabgabe Jeder Auftrag, den Unternehmen an freie Künstler oder Publizisten vergeben, kann die Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse auslösen. Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Pflegezeit Beschäftigte haben einen Anspruch darauf, sich ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern. Arbeits und sozialrecht buch. © Digitalstock Sozialrecht Scheinselbstständigkeit Die Beauftragung selbstständiger Personen birgt oftmals das Risiko von Scheinselbstständigkeit. Um eine falsche Zuordnung und Nachzahlungen zu vermeiden, sollte im Vorfeld geprüft werden, ob es sich tatsächlich um eine selbständige Tätigkeit handelt. Neuregelungen Reform der Arbeitnehmerüberlassung Seit 1. April 2017 müssen Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher), aber vor allem auch der Entleiher, die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) beachten.
Ausreichend für eine schlüssige Begründung der Klage sei, die Zahl der geleisteten Überstunden vorzutragen. Da die Beklagte ihrerseits nicht hinreichend konkret die Inanspruchnahme von Pausenzeiten durch den Kläger dargelegt habe, sei die Klage begründet. Das LAG wies die Klage - mit Ausnahme bereits von der Beklagten abgerechneter Überstunden - ab. Die hiergegen gerichtete Revision des Klägers hatte vor dem BAG keinen Erfolg. Arbeits und sozialrecht drs. Die Gründe: Das LAG hat richtig erkannt, dass vom Erfordernis der Darlegung der arbeitgeberseitigen Veranlassung und Zurechnung von Überstunden durch den Arbeitnehmer auch nicht vor dem Hintergrund der genannten Entscheidung des EuGH abzurücken ist. Diese Entscheidung ist zur Auslegung und Anwendung der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG und von Art. 31 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ergangen. Nach gesicherter EuGH-Rechtsprechung beschränken sich diese Bestimmungen darauf, Aspekte der Arbeitszeitgestaltung zu regeln, um den Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.