I. Allgemeine Verkehrsregeln § 1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
§ 1 StVO bestimmt als Grundregeln des Straßenverkehrs: 1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. 2. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Es werden im folgenden Gerichtsentscheidungen gesammelt, die die verschiedensten straßenverkehrsrechtlichen Situationen unter dem Gesichtspunkt von Regelverstößen gegen § 1 Abs. 1 und 2 StVO beleuchten. Oft ist der Kampf eines Betroffenen im Bußgeldverfahren deshalb lohnend, um ein bestimmtes Verhalten nur nach § 1 Abs. 2 StVO geahndet zu bekommen anstatt nach einer Spezialbestimmung, die gleichzeitig mit dem Erwerb von Punkten sanktioniert wäre. Für einen fahrlässigen Verstoß gegen die Grundregel des Verkehrs ist lediglich ein Verwarnungsgeld fällig. § 1 StVO: Welche Grundregeln gelten im Straßenverkehr?. Allerdings soll auch umgekehrt nicht zusätzlich ein tateinheitlicher Verstoß gegen § 1 StVO angenommen werden, wenn ein Verhalten eindeutig durch eine Spezialnorm sanktioniert ist, vgl. BGH (Beschluss vom 09.
10 km/h nicht überschreiten. Fährst du schneller und es kommt zu einem Parkplatz-Unfall, bekommst du automatisch eine Teilschuld, auch wenn du eventuell Vorfahrt gehabt hättest. Wenn es gekracht hat – Wer hat Schuld am Unfall auf dem Parkplatz? Wenn es auf einem Parkplatz tatsächlich zu einem Unfall kommt, muss die Schuldfrage immer anhand der einzelnen Situation geklärt werden. Auf dem Parkplatz hast du nur dann klar Vorfahrt, wenn du als erstes an eine freien Parktasche bist und auch durch Blinken angibst, dass du dort einfahren möchtest. Aber auch dann bist du nicht automatisch das Unfallopfer, wenn du mit jemandem zusammenstößt. Was definiert eigentlich § 1 der StVO? | Bussgeldkataloge.de. Angenommen du fährst an der Parklücke vorbei, um rückwärts einzuparken. Währenddessen kommt jedoch ein*e weiterer*e Autofahrer*in, setzt vorwärts in die Parklücke ein und du rammst ihn/sie, während du rückwärts fährst. In diesem Fall bist du Schuld am Unfall, weil du aufgefahren bist und nicht langsam und aufmerksam genug warst. Der/die andere Fahrer*in würde jedoch trotzdem eine Mitschuld bekommen, da er/sie dir die Vorfahrt genommen hat.
Andererseits darf der in der Kreuzung aufgehaltene Nachzügler sein Recht zur Weiterfahrt nicht erzwingen. Er muss sich vorsichtig verhalten und darf nicht blindlings darauf vertrauen, dass er vorgelassen werde. BGH v. 09. 1986: Wer die Überholspur einer Autobahn länger als nach der Verkehrslage geboten, befährt, verstößt gegen das Rechtsfahrgebot des StVO § 2 Abs 2 und ist allein wegen dieses Verstoßes zur Rechenschaft zu ziehen, auch wenn er durch seine Fahrweise nachfolgende Verkehrsteilnehmer am Überholen gehindert hat, sofern das Überholen nur durch Überschreiten der höchstzulässigen Geschwindigkeit möglich gewesen wäre. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige. BGH v. 23. 06. 1987: Der Kraftfahrer hat gemäß StVO §§ 1, 3 Abs 1 S 3 seine Fahrweise so einzurichten, dass er auch in der Dunkelheit vor auf der Straße liegengebliebenen Kraftfahrzeugen, mögen sie auch unbeleuchtet und zudem - wie ein Panzer - mit einem Tarnanstrich versehen sein, rechtzeitig anhalten kann. BGH v. 25. 01. 1994: szlig;erorts nach links in eine bevorrechtigte Straße einfahren will, die bis zu einer 80 m entfernten Kurve einsehbar ist, braucht bei normalen Lichtverhältnissen am Tage keinen Einweiser zu Hilfe zu nehmen.
(2) Die Polizei ist befugt, den Verkehr durch Zeichen und Weisungen und durch Bedienung von Lichtzeichenanlagen zu regeln. Bei Gefahr im Verzug kann zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs die Polizei an Stelle der an sich zuständigen Behörden tätig werden und vorläufige Maßnahmen treffen. Sie bestimmt dann die Mittel zur Sicherung und Lenkung des Verkehrs. § 12 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über das allgemeine Verhalten im Straßenverkehr nach § 1, die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge nach § 2, die Geschwindigkeit nach § 3, den Abstand und das Vorbeifahren nach den §§ 4 und 5, die Vorfahrt nach § 6, das Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren nach § 7, das Halten oder Parken nach § 8 oder das Liegenbleiben von Fahrzeugen nach § 9 verstößt. (2) Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldstrafe und/oder Punkten bestraft. Ab einer Gesamtsumme von 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Befreiung von Vorschriften, die das Verhalten der Verkehrsteilnehmer untereinander regeln: Vorfahrt Beachtung der Lichtzeichenanlage Benutzung von Einbahnstraßen in verbotener Richtung Befreiung von den übrigen Vorschriften der StVO: Geschwindigkeit Halteverbote Parkverbote Benutzung gesperrter Wege Die Rechte der anderen Verkehrsteilnehmer werden nur eingeschränkt, Verkehrsregeln und Verkehrszeichen werden nicht außer Kraft gesetzt! Die Inanspruchnahme von Sonderrechten bedeutet keine Umkehr des Vorfahrtsrechts Befreiung von Weisungen durch Polizeibeamte Befreiung von Vorschriften: – Strafgesetzbuch – Straßenverkehrsgesetz – Gefahrgutvorschriften Grundsätze zur Einschränkung der Befreiung von den Vorschriften der StVO: Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Die Verkehrssicherheit hat Vorrang gegenüber dem raschen Vorwärtskommen Je größer die Abweichung von den allgemeinen Verkehrsvorschriften ist, um so größer ist die Pflicht zur Rücksichtnahme auf das Verhalten der übrigen Verkehrsteilnehmer.