Es ist doch vielmehr so, dass Volljuristen sich ca. 7 Jahre lang damit beschäftigen, während der klassische Amtsanwalt sich seine StGB und StPO Kenntnisse in einer 1 bis 2 jährigen Zusatzausbildung neben dem Job angeeignet hat. Welche vielfältigen Berufe man alles als Volljurist ergreifen kann. Amtsanwälte machen halt wirklich den Job von StA's, nur mit weniger Delikten und weniger Ermittlungsmaßnahmen, die so vorkommen können. Und von den Vergehen, die so vorkommen können, eher nicht die Fälle, deren tatsächliche Umstände irgendwie besonders schwierig oder unübersichtlich sind. Ich denke jeder Volljurist, der ein ausreichend im zweiten und seine beiden Strafrechtklausuren mit 6 Punkten bestanden hat, kann auch die Stelle als Amtsanwalt ausfüllen, wenn er die Sache ernst nimmt. Hättest Du den Text verstanden, hätte Dir auffallen müssen, dass es in den Posts davor nicht allein um Amtsanwälte, sondern auch um die Rechtspflegerstellen bei den Gerichten geht, die vor allem in NRW ausgeschrieben sind. Die üben nun einmal eine andere Tätigkeit als der Amtsanwalt aus und sind zum Großteil mit Sachen befasst, die man in der universitären und der Ref.
Aufgaben im Rahmen der streitigen Gerichtsbarkeit Zur streitigen Gerichtsbarkeit gehören beispielsweise: Mahnverfahren Im gerichtlichen Mahnverfahren entscheiden die Rechtspfleger u. über die Anträge auf Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden. Zwangsvollstreckung sowie Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung Im Rahmen der Zwangsvollstreckung entscheiden die Rechtspfleger in der Regel über die beantragte Pfändung von Arbeitslöhnen, Gehältern, Hypotheken, Gesellschaftsanteilen und Sparguthaben, während sie im Rahmen der Zwangsversteigerung bzw. der Zwangsverwaltung grundsätzlich die Gerichtstermine leiten. Insolvenzverfahren Regelungen zum Insolvenzverfahren finden sich in § 18 RPflG. Danach ist die Eröffnung des Verfahrens dem Richter vorbehalten. Der Rechtspfleger führt grundsätzlich nach Eröffnung das gesamte weitere Verfahren durch. Dabei leiten sie u. die Gläubigerversammlung oder überwachen die Tätigkeit des Insolvenzverwalters. Kostenfestsetzung Die Kostenfestsetzung erfolgt sobald ein Zivilprozess abgeschlossen ist.
Stellt man deshalb den Arztberuf in Frage? Diejenigen, die hier so laut rufen, drucken dann aber extra dick den Dr. jur., Dipl-Wirtschaftsjurist Univ., LL. M., Oxford hier und da, usw., auf die Visitenkarte. Und warum? Um (mit guten Recht) zum Ausdruck zu bringen, dass sie eben mehr geleistet haben, als ein Rechtspfleger, Wirtschaftsjurist (FH), Rechtsbeistand. usw. Als Uniabsolvent bzw. Assessor möchte ich zumindest nicht mit A9 bezahlt werden. Wie immer: Aus Prinzip!