Die Schwangere kann den Arbeitgeber (ausreichend: In Person ihres Vorgesetzten) sowohl mündlich als auch schriftlich informieren. Auch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit infolge einer Schwangerschaftserkrankun g genügt nach Ansicht des BAG. Die Mitteilung an sich begründet keine Rechte oder Pflichten der Arbeitnehmerin. Ein Unterlassen hat daher keine Folgen. Auch eine objektiv falsche Mitteilung hat keine Auswirkungen. Der Arbeitgeber ist nicht an den Inhalt der Mitteilung gebunden. Welche seite vom mutterpass für arbeitgeber film. Umgekehrt macht sich die werdende Mutter aber schadensersatzpflichtig, wenn sie objektiv unrichtige Mitteilungen nicht richtig stellt und in dieser Zeit mutterschutzrechtliche Vergünstigungen vom Arbeitgeber in Anspruch nimmt. Das gilt auch, wenn die Arbeitnehmerin ihrem Arbeitgeber ein vorzeitiges Ende ihrer Schwangerschaft nicht unverzüglich mitteilt. Sierra schrieb: ------------------------------- 1).. eine objektiv falsche Mitteilung hat keine Auswirkungen..... 2)Umgekehrt macht sich die werdende Mutter aber schadensersatzpflichtig, wenn sie objektiv unrichtige Mitteilungen nicht richtig stellt... --- Über 1) und 2) muss ich noch mal schlafen.
Nun wollen Sie die Kopie meines Mutterpasses um die Daten zu bekommen. hi, Pegasi, dein Chef überschreitet seine Grenzen ganz schön. Den Arzt um die Mitteilung der ersten Feststellung zu bitten, ohne deine Zustimmung zu haben, finde ich ganz schön dreist. Er scheint ganz schön angeschlagen zu sein, weil er deinen befristeten Verlag in ein unbefristetes geändert hat. E. D. hat recht, dein AG kann höchstens eine Bescheinigung über dein voraussichtlichen Entbindungstermin verlangen und muss diesen auch selber bezahlen. Wenn er ein Anrecht auf die Daten in deinem Mutterpass hätte, dann gäbe es noch eine Ausführung für den Arbeitgeber. Da es selbige nun einmal nicht gibt, brauchst Du ihm auch nicht deinen zu kopieren. Welche seite vom mutterpass für arbeitgeber mit. Was soll denn die Berufsgenossenschaft mit der Kopie anfangen?? Hab ich noch nie gehört, dass die eine Bescheinigung verlangen. Grüße Möhrchen P. S. herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft. was will er denn damit machen? dir vorhalten, dass er dich nie unbefristet eingestellt hätte, wenn er das vor 3 Wochen gewusst hätte??
für den mutterschutz bekommst du ein Attest vom arzt und auch zur bestätigung der Schwangerschaft. meiner wollte meinen nämlich auch sehen aber nix da. er musste sich mit dem Attest zufrieden geben. da steht alles drauf. in welcher woche du bist wann die Schwangerschaft festgestellt wurde und wann der vorausichtliche entbindungstermin ist. das reicht. Lg Sheyla Das ist wirklich frech ne Kopie zu verlangen. Da stehe doch wirklich sehr persönliche Dinge drin. Also bitte nicht! Welche seite vom mutterpass für arbeitgeber dagegen. Meiner hat gar nichts verlangt, hat es einfach so gegalubt, aber ein Attest muss da schon ausreichen. LG Christina schrieb am 02. 2007 16:48 Ich denke auch, das den das NIX angeht!!! Habe vom FA eine "Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung" bekommen.. ich weiß, das diese für diesen Antrag ist.. dann bekommt der Arbeit geber diese bestimmt oder?? Ach so, ich habe nur einen Minijob!! Werbung Genau das gibst Du ab. Beim Minijob würde ich sagen, dass es sich da genauso verhält. Kenne mich da aber nicht aus.
Die Voraussetzungen, um die Rechte des Mutterschutzgesetzes zu erhalten, sind folgende: Die schwangere Frau muss in einem geregelten Arbeitsverhältnis stehen. Dazu zählen auch Auszubildende (solange ein Arbeitsvertrag vorliegt), Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte. Der Arbeitsplatz muss in Deutschland sein. So sind Selbständige, Geschäftsführerinnen von juristischen Personen oder Gesellschaften (beispielsweise GmbHs) und Hausfrauen von dem Gesetz ausgeschlossen, ebenso wie Adoptivmütter. Mutterpass! - Schwangerschaftsgruppe - BabyCenter. Probezeit & Co. : Sonderfälle im Mutterschutz Das Gesetz greift auch in der Probezeit, sofern es sich um einen unbefristeten Arbeitsvertrag handelt. Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst fallen ebenfalls unter das Mutterschutzgesetz; Beamtinnen und Soldatinnen jedoch nicht. Für sie gelten besondere Bestimmungen. Der Mutterschutz gilt bei befristeten Anstellungen nur, solange das Arbeitsverhältnis noch besteht. Der Vertrag endet aber auch bei Eintritt einer Schwangerschaft zur vereinbarten Zeit.
Somit genießen sie sämtlichen Schutz einer Schwangerschaft. Sagen sie es noch nicht, gilt für sie auch noch nicht das Schwangerschaftsschutzgesetz, inkl. Kündigungsschutz usw. Ihr Arbeitgeber darf es auch nicht an Kollegen weitersagen. Erst mit ihrer Erlaubnis. In ihrem Fall, als Erzieherin im Kindergarten haben sie ab sofort ein Beschäftigungsverbot. Sie gehen nicht mehr arbeiten. Auch morgen nicht. Wenn sie bis zur 8. oder 9. Woche warten oder noch länger bis sie es mitteilen, und es passiert etwas, dann ist das Kind in den Brunnen gefallen und sie werden sich immer Vorwürfe machen bzw. fragen ob es an der Arbeit lag. Das kann man dann nicht mehr rückgängig machen. Also vorbeugen und das Beste für sich tun und an sich denken. Sie gelten solange als schwanger, bis das Gegenteil bewiesen ist. Egal ob das nun bei einem Ultraschall in der 6. Woche wäre, oder ein Laborfehler wäre. Positiver Test = Schwanger. Sie haben keinerlei Nachteile. KomNet - Ist es meinem Arbeitgeber rechtlich gestattet, meinen Mutterpass einzusehen?. Sollte es sich als Irrtum rausstellen, dann gehen sie wieder ganz normal ihrer Arbeit nach.
Hi, ich bin in der 13. Woche schwanger. Ich habe meinen Arbeitgeber Ende der 11. Woche über meine Schwangerschaft informiert. Mein befristeter Arbeitsvertager wurde 3 Wochen vor der Mitteilung unbefristet verlängert. Mein Arbeitgeber hat nun meinen Arzt angerufen und per Fax um die Mitteilung der erstmaligen Feststellung der Schwangerschaft gebeten. Mein Arzt hat ihm diese Informationen mit Berufung auf die Schweigepflicht nicht mitgeteilt. Nun will mein Arbeitgeber eine Kopie meines Mutterpasses für die Berufsgenossenschaft. Meine Fragen nun: 1. Muß ich ihm die Kopie meines Mutterpasses geben? 2. Überschreitet mein Arbeitgeber nicht etwas seine Grenzen? Vielen Dank Pegasi RE: Arbeitgeber verlangt Kopie des Mutterpassses Er kann eine ärztliche Bescheinigung über den Entbindungstermin verlangen, muß diese dann aber bezahlen. E. D. Was kopieren aus Mutterpass. Die Bescheinigung über die Schwangerschaft hat er schon, nun möchte er auch noch den Termin der erstmaligen Feststellung der Schwangerschaft haben. Diese wollte Ihm mein Arzt nicht geben.