Das Eigentum Dritter ist vom Verkauf ausgeschlossen. oder Der Verkäufer verkauft an den Käufer seinen Miteigentumsanteil von 2/3 des Grundstücks, belegen _____ … § 2 Kaufpreis Die Erschienenen sind sich darüber einig, dass der Kaufpreis _____ EUR beträgt. Die Erschienenen sind sich darüber einig, das der Kaufpreis netto _____ EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer hieraus, dass heißt _____ EUR beträgt. § 4 Vorkaufsrecht Sollte die Gemeinde von dem ihr an dem verkauften Grundstück etwa zustehenden gesetzlichen Vorkaufsrecht Gebrauch machen, so tritt der Verkäufer seine Ansprüche aus diesem Vertrag mit der Gemeinde hiermit insoweit an den Käufer ab, als dieser bereits Zahlungen geleistet hat. Der Käufer nimmt diese Abtretung an. Notarvertrag grundstückskauf muster. ergänzend Der beurkundende Notar hat auf die damit insbesondere bei späterer Belastung des Grundstücks verbundenen Rechtswirkungen hingewiesen. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer ein bis zum ___________ befristetes dingliches Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle an dem im § 1 näher bezeichneten Grundstück einzuräumen.
Sie befinden sich hier: Startseite » Erbteil verkaufen » Beispiel für einen Kaufvertrag über einen Erbteil Zuletzt aktualisiert am 27. August 2021 von Dr. jur. Stephan Seitz Bekommen Sie ein erstes Verständnis wie ein Kaufvertrag über einen Erbteil aussieht. Diesen wir im Verkaufsfalle ein Notar für Sie erstellen. Bitte beachten Sie: Der nachfolgende Vertrag ist nur ein Beispiel zur Veranschaulichung. Holen Sie immer professionellen Rat ein. Notarvertrag grundstückskauf master class. Hier schreibt Dr. Stephan Seitz Mein Name ist Stephan Seitz, ich bin Jurist und war vor wenigen Jahren selbst Teil einer Erbengemeinschaft. Dabei wurde mir klar: Miterben wollen keinen Streit, sondern eine Lösung. Alles was Sie dafür wissen müssen, schreibe ich hier auf. Mehr zu meiner Person. Bitte beachten Sie meine rechtlichen Hinweise für diese Webseite. Notwendige Vereinbarungen beim Verkauf des Erbteils Im Folgenden sehen Sie einen Beispiel-Kaufvertrag für einen Erbteil, den sog. Erbteilskaufvertrag, den ein Notar ihnen in ähnlicher Weise erstellen wird, wenn Sie einen Erbteil verkaufen möchten.
Danach sind folgende Eintragungen in Abteilung II und III des Grundbuchs vorhanden: Abteilung II: _____ Abteilung III: _____ Der Notar hat den Grundbuchstand erörtert. (2) Das Grundstück wird frei von Eintragungen in Abteilung II und III des Grundbuchs verkauft. (Bei Nicht-Übernahme: Die Lasten II Nr. _____ werden als nicht wertmindernd übernommen. ) Der Verkäufer verpflichtet sich, folgende Eintragungen löschen zu lassen: Abteilung II: lfd. Nr. _____ Abteilung III: lfd. Nr. _____ Der Verkäufer stimmt der Löschung der Eintragungen in Abteilung II lfd. Nr. Checkliste Notarvertrag - Fischer Immobilien. _____/III lfd. Nr. _____ zu. Die Löschung der Eintragungen in Abteilung II lfd. Nrn. _____/III lfd. Nr. _____ nebst Zinsen und Nebenleistungen wird hiermit auf Kosten des Verkäufers von den Vertragsparteien beantragt. Die Vertragsparteien beauftragen den amtierenden Notar mit der Beschaffung der Löschungsunterlagen. Vorsorglich beantragen die Vertragsparteien die Löschung aller Lasten in Abteilung II und III des Grundbuchs. (Bei Übernahme Lasten in Abt.
Damit spart sich der Käufer eventuell Grunderwerbsteuern. Wann ist die vereinbarte Kaufpreiszahlung? Gibt es vereinbarte Anzahlungen nach Auflassungsvormerkung? 8. Auf welches Konto soll der Kaufpreis fließen? Sind Grundschulden noch eingetragen und/oder noch mit Darlehen belastet, dann dem Notariat die Kreditdaten zukommen lassen, so dass dieser nach notariellem Immobilienkaufvertrag umgehend die Bank für die Lastenfreistellung anschreiben kann. Oder liegt bereits eine Löschungsbewilligung vor? Dann einfach zum Notartermin im Original mitnehmen. Wie finanziert der Käufer? Am besten die Grundschuldbestellung des Käufers direkt nach dem Notartermin für den Verkauf durchführen. Dem Notariat am besten bereits vor dem Notartermin mitteilen, ob der Käufer eine Finanzierung benötigt oder nicht. Der Kaufvertrag wird dann entsprechend angepasst. Mustervertrag Grundstück › Vorlagen - Verträge und Tipps. Sie sind Eigentümer und möchten eine Immobilie im Raum München verkaufen? Fordern Sie unsere Kurzbewertung an!
Grundstückskaufverträge (und andere grunderwerbsteuerpflichtige Umsätze) sind nach § 4 Nr. 9a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der Verkäufer kann jedoch nach § 9 Abs. 2 UStG zur Umsatzsteuer optieren, wenn der Käufer (Leistungsempfänger) das Grundstück ausschließlich für umsatzsteuerpflichtige Umsätze verwenden will. Dadurch bleibt der auf die Gebäudeherstellungskosten vorgenommene Vorsteuerabzug erhalten. Verpflichtet sich der Verkäufer im Grundstückskaufvertrag zur Umsatzsteueroption, so ist dies beurkundungsbedürftig (OLG Stuttgart NJW-RR 1993, 1365; Grziwotz, DStR 1994, 1448; Staudinger/Wufka, BGB, Neubearb. 2001, § 313 BGB Rn. 162; Gutachten DNotI-Report 1995, 1). (Muster für eine Umsatzsteueroption finden sich etwa bei Brandmüller/Brandmüller, Vertrags- und Formularbuch Recht und Steuern, Stand Sept. 2003, Muster 2. Mustervertrag Grundstückskaufvertrag - Kanzlei Dr. Haas und Partner Mainz (Ingelheim). C. I. 4; Schuck, MittBayNot 1998, 412, 417. ) Der Gesetzgeber sah die Umsatzsteueroption als missbrauchsanfällig an, da häufiger Fälle vorkamen, in denen der Grundstückserwerber die ihm in Rechnung gestellte Steuer als Vorsteuer abzog, die Steuer aber bei dem steuerpflichtigen (zur Umsatzsteuer optierenden) Grundstücksverkäufer infolge Insolvenz nicht eingetrieben werden konnte.
Deshalb schuldet künftig bei einer Umsatzsteueroption auch der Grundstückskäufer (als Leistungsempfänger) die Umsatzsteuer – vorausgesetzt der Grundstückskäufer ist selbst Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 n. F. i. V. m. Abs. Notarvertrag grundstückskauf master in management. 2 UStG). Außerdem ordnet das Gesetz ausdrücklich an, dass die Umsatzsteueroption im notariellen Kaufvertrag beurkundet werden muss (BGBl. 2003 I, S. 3076, 3086). Der Grundstückskäufer laufe damit Gefahr, die Umsatzsteuer nochmals an den Fiskus zahlen zu müssen, wenn er sie bereits an den Verkäufer gezahlt hat. In der Praxis wird die Umsatzsteuer aber meist durch eine Abtretung des Vorsteuererstattungsanspruches beglichen. Insoweit trägt, wie schon bisher, der Verkäufer das Risiko, dass der Käufer gar keinen Steuererstattungsanspruch hat (vgl. DNotI-Report 1995, 147; Asam, DNotI-Report 1996, 7; Salzmann, DNotI-Report 1999, 106; Schuck, DNotI-Report 1999, 7; Schuck, MittBayNot 1998, 412).