Allerdings kommt es auf den Grund für den Reiserücktritt an. Werbung Die Reiserücktrittsversicherung kann die Stornogebühren ganz oder teilweise erstatten, wenn der Reisende oder ein naher Angehöriger vor dem Urlaub verunfallt, überraschend schwer erkrankt oder gar stirbt. Auch bei unerwarteten Ereignissen wie einem Wohnungseinbruch, einem Brand oder einer Schwangerschaft zahlt die Versicherung. Einige Versicherer bieten auch Schutz beim Verlust des Arbeitsplatzes. Es geht also um Risiken im persönlichen Lebensbereich. Schutz vor Stornokosten: Corona: Brauche ich eine Reiserücktrittsversicherung? | Augsburger Allgemeine. Laut der Stiftung Warentest sind in rund 80 Prozent der Schadensfälle Krankheiten und Unfälle der Grund für die Reiserücktritte. Die Versicherung zahlt aber nicht, wenn zum Beispiel kurzfristig eine Reisewarnung für das Urlaubsziel ausgesprochen wird oder dort ein neuer Lockdown inklusive Ausgangssperre angeordnet wird. Wann brauche ich eine Reiserücktrittsversicherung? Der Bund der Versicherten (Bdv) empfiehlt, nur für lange oder teure Reisen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
«Für uns sind erst einmal alle Versicherungen wichtig, die das existenzielle Risiko absichern – also vor dem Ruin schützen», erklärt Bdv-Sprecherin Bianca Boss. «Das dürfte selbst dann nicht der Fall sein, wenn einem die gebuchte Reise entgeht. » Allerdings dürfte es vielen Reisenden um ein sicheres Gefühl gehen. Letztlich muss jeder selbst entscheiden, ob er den Versicherungsschutz haben möchte. Worauf sollte ich beim Abschluss der Versicherung achten? Wer dennoch eine Reiserücktrittsversicherung abschließen möchte, sollte zu Corona-Zeiten darauf achten, dass diese auch die Folgen einer Pandemie absichert. Brauche ich eine reiserücktrittsversicherung der. Der Bdv schätzt, dass nur rund ein Drittel der Tarife einen weitgehenden Versicherungsschutz in Pandemiefällen vorsieht. Es kommt daher immer auf die Vertragsbedingungen an. Reisende sollten prüfen, welche Umstände von der Versicherung gedeckt oder eben ausgeschlossen sind – in der Regel zu finden unter dem Stichwort Ausschlüsse. «Wenn darunter "Pandemie" zu finden ist, bin ich nicht mehr gesichert, wenn ich an Covid-19 erkranken sollte», warnt Birgit Brümmel, Expertin für Reiseversicherungen bei der Stiftung Warentest.
Die Versicherung schützt Reisende, die ihren Urlaub überraschend doch nicht antreten können, vor hohen Stornierungsgebühren. Schließlich sind das Pauschalpaket oder Flug, Hotel und Mietwagen längst bezahlt. Allerdings kommt es auf den Grund für den Reiserücktritt an. Corona: Brauche ich eine Reiserücktrittsversicherung? - derwesten.de. Die Reiserücktrittsversicherung kann die Stornogebühren ganz oder teilweise erstatten, wenn der Reisende oder ein naher Angehöriger vor dem Urlaub verunfallt, überraschend schwer erkrankt oder gar stirbt. Auch bei unerwarteten Ereignissen wie einem Wohnungseinbruch, einem Brand oder einer Schwangerschaft zahlt die Versicherung. Einige Versicherer bieten auch Schutz beim Verlust des Arbeitsplatzes. Es geht also um Risiken im persönlichen Lebensbereich. Laut der Stiftung Warentest sind in rund 80 Prozent der Schadensfälle Krankheiten und Unfälle der Grund für die Reiserücktritte. Die Versicherung zahlt aber nicht, wenn zum Beispiel kurzfristig eine Reisewarnung für das Urlaubsziel ausgesprochen wird oder dort ein neuer Lockdown inklusive Ausgangssperre angeordnet wird.