Wohngeld soll angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern. Was viele nicht wissen: Die Leistung steht nicht nur Mietern zur Verfügung, sondern auch Eigentümern. Darauf macht der Verein Wohnen im Eigentum (WiE) aufmerksam. Die Voraussetzung Eigentümer wohnen selbst in ihrer Immobilie und tragen auch die Kosten dafür selbst. Geleistet wird das Wohngeld für Eigentümer als sogenannter Lastenzuschuss. Wohngeld für Eigenheimbesitzer und Selbstständige. Ob und wie viel Lastenzuschuss bezahlt wird, hängt ab von der Höhe des Hausgeldes von Eigentumswohnungen beziehungsweise der Ausgaben für das Eigenheim, der Höhe des Einkommens und der Anzahl der Familienmitglieder, die in der Wohnung leben. Einen möglichen Anspruch kann man mit Hilfe von Rechnern im Internet ermitteln. Zuschussfähige Belastungen Zuschussfähig sind laut Gesetz die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung, also unter anderem Ausgaben für Zins und Tilgung bei Krediten für den Bau, Kauf oder Modernisierungsmaßnahmen, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten und weitere Nebenkosten sowie Versicherungsbeiträge für das Eigenheim.
Diese Posten werden bei Eigentumswohnungen als Hausgeld monatlich an die Eigentümergemeinschaft gezahlt. Das Hausgeld für die selbst bewohnte Eigentumswohnung erhöht die monatliche Belastung und wird deshalb bei der Bemessung des Wohngeldanspruchs einbezogen. Bei der Beantragung des Zuschusses für Wohneigentum muss deshalb die Hausgeldabrechnung vorgelegt werden. Aus der Hausgeldabrechnung sind die einzelnen Nebenkosten ersichtlich. In welchen Fällen besteht ein Anspruch auf Wohngeld? Mit dem Zuschuss soll verhindert werden, dass Eigentum veräußert werden muss, weil die finanziellen Belastungen, die damit verbunden sind, nicht (mehr) bewältigt werden können. Ob dieser Sachverhalt vorliegt, wird anhand von drei Kriterien beurteilt: Höhe der monatlichen Belastung Höhe des gesamten Haushaltseinkommens Anzahl der Familienmitglieder, die in der Immobilie leben Bei der Bemessung des Zuschusses wird auch das Mietniveau des Wohnorts berücksichtigt. Wohngeld für Eigentum - Anspruch der Eigentümer | MEIN BAU. In Städten mit sehr hohen Mieten wie München, Heidelberg oder Freiburg wird ein höheres Wohngeld gezahlt als in weniger teuren Wohnorten.
Dauer Wohngeldanspruch Besteht ein Rechtsanspruch, erhalten Hausbesitzer und Wohnungseigentümer diese Leistung für jeweils 12 Monate. Der Antrag selbst zieht auch bei einer Ablehnung keine negativen Folgen nach sich. Wer über den Zeitraum von einem Jahr weiterhin finanzielle Unterstützung benötigt, sollte einen Weiterleistungsantrag rund zwei Monate vor Ablauf der Auszahlung stellen. Wohngeld für Hausbesitzer beantragen - so geht's. Gut zu wissen: Wohngelder werden in der Regel nicht rückwirkend gewährt, sondern ab dem Monat der Antragstellung.
Unter Berücksichtigung des gesamten Haushaltseinkommens kann eine fünfköpfige Familie in der obersten Mietenstufe maximal 1004 Euro Wohnkosten anrechnen lassen. In dieser Stufe erhöht sich der Maximalbetrag bei jedem weiteren Familienmitglied um 126 Euro. Die Bewilligung des Wohngelds erfolgt für zwölf Monate und muss danach immer wieder neu beantragt werden. Es ist empfehlenswert, den erneuten Antrag mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einzureichen, damit die Zahlung des Lastenzuschusses lückenlos erfolgen kann. Ändert sich während des Bewilligungszeitraums die Höhe des Einkommens, muss dies der Behörde mitgeteilt werden. Wahlrecht zwischen Grundsicherung im Alter und Wohngeld Obwohl generell Personen, die andere Sozialleistungen empfangen, nicht berechtigt sind, den Zuschuss zu beantragen, gibt es eine Ausnahme. Wenn ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter besteht, kann der Anspruchsberechtigte wahlweise den Zuschuss zu den Wohnkosten beantragen. Das hätte jedoch zur Folge, dass der Rentner die anderen Vergünstigungen nicht nutzen kann, die mit der Grundsicherung im Alter verbunden sind.
Steht der Anspruch auf Gewährung des Lastenzuschusses dem Grunde nach fest, hängt seine konkrete Höhe insbesondere von nachfolgenden Faktoren ab Anzahl der im Haushalt lebenden Familienmitglieder Höhe des Gesamteinkommens des Haushalts Höhe der zuschussfähigen Belastungen für das selbst genutzte Wohneigentum Weitere Informationen zur Ermittlung des Lastenzuschusses erhalten Sie unter Wohnkosten. Lastenzuschuss beantragen Beantragt wird der Lastenzuschuss wie der Mietzuschuss auch beim zuständigen Wohngeldamt. Gewährt wird er maximal für ein Jahr, danach erfolgt eine Bedarfsprüfung. Alle Details zur Beantragung von Wohngeld inklusive Antragsmuster finden Sie unter Wohngeldantrag. Das Wichtigste in Kürze Wann bekommt man einen Lastenzuschuss? Anspruch auf den Lastenzuschuss haben unter anderem Eigentümer von Eigenheimen, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern und Kleinsiedlungen sowie Inhaber von Dauerwohnrechten und Erbbauberechtigte, die mit eigenem Einkommen den Lebensunterhalt sichern können, aber die Wohnkosten nicht allein aufbringen können.
Zumindest erhalten Sie so auf einfache Weise einen Überblick, ob Sie sich mit dem Thema weiter befassen sollten. Die Höhe der Zuschüsse ist von einigen Faktoren abhängig. Dabei spielt auch das jeweilige Bundesland eine Rolle. In jedem Fall werden in die Berechnung alle Einkünfte der Eigentümer und Familie (eingeschlossen Freibeträge) sowie die Kosten für Kredittilgung und Grundsteuer miteinbezogen. Nicht unwichtig ist auch die Größe des Hauses. Zuschüsse gibt es nur bei angemessenem Wohnraum. Da Sie online nur die wichtigsten Fälle berücksichtigt finden, wenden Sie sich im Zweifelsfall zur Ermittlung einer tatsächlichen Förderung an das zuständige Amt. Es kann durchaus vorkommen, dass Sie wegen einer selten vorkommenden Familien - und Einkommenssituation online keinen Zuschuss feststellen können, obwohl Sie zu den Berechtigten gehören. Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?
"Auch wenn die Antragstellung umständlich ist und deshalb manche davon abgeschreckt sein werden, versuchen Sie es trotzdem. Die Wohngeldstellen der Kommunen helfen Ihnen sicher weiter", so Gabriele Heinrich, Vorstand von Wohnen im Eigentum. Lastenzuschuss beantragen Der Lastenzuschuss muss bei den Wohngeldbehörden der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt werden und wird dann für jeweils zwölf Monate gezahlt.
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