Folgende Grundtypen lassen sich unterscheiden: Gewalt in Familien Gewalt in der Ehe Gewalt gegen Männer Gewalt gegen Kinder Gewalt gegen Frauen Als Tatort kommt, entgegen einer ersten Interpretation der Bezeichnung, nicht allein die Wohnung in Frage. Gemeint sind vielmehr strafbare Handlungen innerhalb einer häuslichen Gemeinschaft und diese besteht in aller Regel auch über eine räumliche Begrenzung hinaus. Typische Orte sind Kindereinrichtungen, Geschäfte, Arbeitsstellen oder auch die Straße. Definition für häusliche Gewalt Der rechtlich nicht klar definierte Begriff der häuslichen Gewalt kann folgendermaßen beschrieben werden: Häusliche Gewalt in der Ehe, Partnerschaft oder Familie bezeichnet Verletzungen der körperlichen und/oder emotionalen Unversehrtheit eines Menschen. Sie wird von strukturell, also meist körperlich, überlegenen Personen zur Ausnutzung eines Machtverhältnisses angewandt. Insbesondere in Trennungssituationen ist Gewalt gegen Frauen oder Männer typisch. Ehen bilden ein charakteristisches Beziehungsgefüge, innerhalb dessen eine Vertrauensperson zum Täter wird.
Gewalt in der Ehe oder Partnerschaft kann insbesondere folgende Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) verwirklichen: Beleidigung (§ 185) Nötigung (§ 240) Freiheitsberaubung (§ 239) Körperverletzung (§ 223) Stalking /Nachstellung (§ 238) sexueller Missbrauch (§§ 174 ff. ) Vergewaltigung (§ 177) Totschlag (§ 212) Mord (§ 211) Gewalt in einer Beziehung wird bei Bekanntwerden auch ohne private Anzeige amtlich verfolgt. Diese unter Strafe gestellten Varianten für körperliche Gewalt oder psychische Misshandlung müssen von Amts wegen verfolgt werden. Es handelt sich um sogenannte Offizialdelikte, die bei Bekanntwerden rechtlich verfolgt werden müssen. Im Gegensatz dazu stehen Antragsdelikte. Diese führen nur dann zu einer Strafverfolgung, wenn der Betroffene einen Strafantrag stellt. Die unter dem allgemeinsprachlichen Term "häusliche Gewalt" zusammengefassten Taten sind weder geschlechts- noch schichten- oder altersspezifisch. Allerdings sind Mädchen und Jungen sowie Frauen vor allem von Formen sexueller Belästigung betroffen, während Männer eher selten Opfer dieses Deliktfeldes werden.
2004 veröffentlichte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Studie zur Gewalt gegen Frauen. Demnach sind 40 Prozent der deutschen Frauen seit dem 16. Lebensjahr von körperlichen oder sexuellen Misshandlungen betroffen. Bei 25 Prozent waren die Täter aktuelle oder ehemalige Beziehungspartner. Häusliche Gewalt: Hilfe für Betroffene Oft trauen sich Frauen bei Gewalt in der Ehe nicht, sich anderen anzuvertrauen. Häusliche Gewalt wird nicht nur vom Täter, sondern auch vom Opfer häufig bagatellisiert, doch das lindert nicht die verursachten Schmerzen. Die Betroffenen leiden dann oft jahrelang. Sie fühlen sich hilflos und ergeben sich in ihr Schicksal und trauen sich nicht, eine Straftat, wie eine sexuelle Belästigung, zu melden oder sich anderweitig helfen zu lassen. Doch es gibt auf verschiedenen Ebenen Hilfe für betroffene Frauen, Männer oder Kinder. Neben einer strafrechtlichen Anzeige bei der Polizei ist es auch möglich, das 2002 in Kraft getretene Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz) zu nutzen.
Das heißt, dass die Gewalthandlungen verschiedene Phasen durchlaufen und sich dadurch eine Art Kreislauf beschreiben lässt. Werden Betroffene sich über diesen Zyklus bewusst, verstärken sich häufig Beschämung, Schuld und Selbstabwertung. Es ist wichtig zu wissen und sich klar zu machen, dass es sehr schwer ist, aus dieser Dynamik auszusteigen. Es ist nie zu spät und es gibt Unterstützung auf diesem Weg. Die Folgen sind so vielfältig, wie die Formen der Gewalt. Sie zeigen sich auf unterschiedlichen Ebenen und können schwer und langfristig sein: physische/körperliche Folgen (durch akute oder alte Verletzungsspuren) psychisch/seelische Folgen (z. anhaltende Scham- und Schuldgefühle, Hilflosigkeit und Ohnmacht, Schlafstörungen, Ängste, Despression, selbstverletzendes Verhalten …) psychosomatische Folgen (z. Magen-Darm-Beschwerden, Kopfschmerzen, Essstörungen, Sucht, gynäkologische Beeinträchtigungen …) soziale Folgen (z. Trennung/Scheidung, Arbeitsplatzverlust, finanzielle Schwierigkeiten …) Auch auf gesellschaftlicher Ebene gibt es erhebliche Folgen.
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