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Mit der Gründung des Betriebes begann 1986 in Duisburg-Homberg der Weg in die Selbständigkeit. Für den Anfang diente mir als Ein- mann-Betrieb eine kleine Werkstatt von 300 m2. 1991 siedelte der Betrieb nach Duisburg-Rheinhausen um. Hier wurde der Grundstein zu einem späteren Karosserie- und Lackierzentrum gelegt. Im Holtkamp in Duisburg ⇒ in Das Örtliche. 2002 entschloss man sich aus Platz- und Auftragsgründen in nur zwei Kilometern Entfernung zu einem Neubau mit über 2000 m2 Arbeits- fläche, der bis heute in puncto Ausstattung, Qualität und Service seinesgleichen sucht. Heute arbeiten über 30 Fachleute in unserem Hause, davon 1 Geschäftsführer, auch Lackierermeister 3 Bürofachkräfte 2 Schadenmanager / Annahmemeister 1 Mechatroniker Meister 6 gelernte Karosserieinstandsetzer ( 4 Karosserie Azubis) 7 gelernte Fahrzeuglackierer ( 5 Azubis Fahrzeuglackierung) 1 Finish-Fachkraft, auch Fahrzeugaufbereiter 1 Wagenpflegerin 1 Servicekraft Verbringung und Beschaffung 1 Lagerist
Anfahrt Anschrift Rüdiger Holtkamp Karosserie- und Lackierzentrum GmbH Hochstr. 64 47228 Duisburg-Rheinhausen fon: +49 (2065) 89 98 44 fax: +49 (2065) 81 97 8 e-mail: Öffnungszeiten Mo – Do 08:00 – 17:30 Fr 08:00 – 16:00 Notdienst Handy +49 (162) 29 08 08 4
Angaben gemäß § 5 TMG: Rüdiger Holtkamp – KAROSSERIE- UND LACKIERZENTRUM GmbH Hochstraße 64 47228 Duisburg Vertreten durch: Rüdiger Holtkamp und Jacqueline Holtkamp Kontakt: Telefon: +49 (2065) 89 98 44 Telefax: +49 (2065) 81 97 8 E-Mail: Registereintrag: Eintragung im Handelsregister. Registergericht:Amtsgericht Duisburg Registernummer: HRB 19749 Umsatzsteuer: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE256188627 Streitschlichtung Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Kontakt. Haftung für Inhalte Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt.
Arbeitsschutz Kompakt Nr. 104
Geländer-Richtlinie, Bundesverband Metall (Dezember 2012) Link zum Inhaltsverzeichnis Der Bundesverband Metall hat eine aktuelle Richtlinie zu Geländern und Umwehrungen veröffentlicht. Es wird ausführlich auf konstruktive Anforderungen nach unterschiedlichen Vorschriften eingegangen. Weiterhin werden Statik und Befestigung behandelt. Geländer richtlinie download ext. Handwerkliche Holztreppen (2. Auflage 1999) Regelwerk Holztreppenbau Das Deutsche HolzTreppen Institut hat dieses Regelwerk herausgegeben, welches immer noch als Referenz für Konstruktion und Bemessung handwerklich gefertigter Holztreppen gilt. Berühmtheit erlangte das Regelwerk, als 2013 ein Gericht entschied, dass eine Treppe, deren Wange dünner als im Regelwerk empfohlen war, als mangelhaft einstufte.
Sobald Kinder anwesend sein können und eine ständige Aufsicht praktisch nicht gewährleistet werden kann, darf ein Geländer nicht bekletterbar sein. Dies ist massgeblich für Wohnbauten, Kindergärten, Volksschulen sowie z. in Gaststätten, Einkaufszentren oder Alters- und Pflegeeinrichtungen. Wie hoch muss ein Geländer in der Schweiz sein? Von der Begehbaren Fläche muss die Höhe eines Geländers mindestens 100cm betragen. Bei grossen Absturzhöhen müssen mit zusätzlichen Faktoren wie Unsicherheits- und Schwindelgefühlen gerechnet werden. Hier empfiehlt die bfu, Geländer ab 12 m um 10 cm zu erhöhen. Zudem wird bei Hochhäusern eine Erhöhung von mindestens 20 cm empfohlen. Die Xpress-Glas und Staketengeländer haben eine Höhe von 103cm und sind damit bis 12m Absturzhöhe zulässig. Bei Arbeitsschutzgeländern muss die Höhe mindestens 110cm betragen. Ab wo wird die Geländerhöhe gemessen? Normen und Richtlinien | Muster GmbH. Was gilt als begehbarer Fläche? Die Höhe von Schutzelementen muss von der am höchsten gelegenen begehbaren Fläche aus gemessen werden.