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Die Trunkenheit im Verkehr ist in § 316 StGB geregelt. (1) Wer im Verkehr ( §§ 315 bis 315e StGB) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c StGB mit Strafe bedroht ist. (2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht. A. Prüfungsschema Schema: Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand Führen eines Fahrzeugs im Verkehr im fahruntüchtigen Zustand 2. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz Beachte: § 316 Abs. 2 StGB II. Schema zur Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB - Elchwinkel. Rechtswidrigkeit III. Schuld B. Hinweis Don´t drink and drive. LG JuraQuadrat · §² · Jura macht Spaß
Alkoholdelikte im Straßenverkehr (OWis und Straftaten) Übersicht zu den objektiven und subjektiven Tatbeständen der §§ 24a und 24c StVG sowie der §§ 316 und 315 Abs. 1 Nr. 1 StGB. Alkoholdelikte im Straß Adobe Acrobat Dokument 151. 0 KB Schema zu § 315d StGB - Verbotene Kraftfahrzeugrennen § 315d 115. 1 KB Schema zu § 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 271. Prüfungsschema 316 stgb e. 8 KB Schema zu § 22 StVG - Kennzeichenmissbrauch § 22 157. 3 KB Weitere Schemata folgen...!
1. Examen/SR/BT 1 Prüfungsschema: Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, § 316a StGB I. Tatbestand 1. Fahrzeugführer oder Mitfahrer Führer eines Fahrzeugs ist derjenige, der das Fahrzeug in Bewegung setzt, es in Bewegung hält oder mit dem Betrieb eines Fahrzeugs befasst ist. Grundsatz: Bewegung des Fahrzeugs erforderlich Ausnahme: Verkehrsbedingter Halt. Beispiel: Halt an der Ampel. 2. Angriff verüben auf Entschlussfreiheit Ein Angriff liegt immer dann vor, wenn der Täter in feindseliger Absicht auf die in der Norm genannten Rechtsgüter einwirkt. Schema zur Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB | iurastudent.de. Problem: Fahrzeug steht im Zeitpunkt des Angriffs hL: (-); Arg. : Verstoß gegen Koinzidenzprinzip, § 8 StGB BGH: (+); Arg. : Kein Verstoß, wenn Führereigenschaft während des Angriffs ("Dauerangriff") 3. Ausnutzen der besonderen Verhältnisses des Straßenverkehrs Liegt vor, wenn das Opfer im Zeitpunkt des Angriffs noch in einer Weise mit der Beherrschung seines Kraftfahrzeugs bzw. mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen befasst ist. 4. Vorsatz 5.
5 Täter handelt in Kenntnis und aufgrund der Einwilligung (subjektives Rechtfertigungselement) I. Rechtlich zulässig Einwilligungen in das höchstpersönliche Rechtsgut des Lebens ist rechtlich unzulässig, da simultan auch das öffentliche Interesse indirekt miteinbezogen wird. 6 Dies ergibt sich ebenfalls aus § 216 StGB. II. Verfügungsberechtigung Eine Person kann ferner nicht über ein geschütztes Rechtsgut der Allgemeinheit wirksam verfügen, z. §§ 306a, 316 StGB. III. Einwilligungsfähigkeit Im Gegensatz zum Zivilrecht kommt es hierbei nicht um die Geschäftsfähigkeit des Einwilligenden an. Prüfungsschema 316 stgb b. D. h. ein bestimmtes Alter ist für die Einwilligungsfähigkeit iSd rechtfertigenden Einwilligung nicht erforderlich. 7 Hinsichtlich der Einwilligung eines Minderjährigen, also eines nach dem Zivilrecht beschränkt geschäftsfähigen, in Bezug auf Eigentums- und Vermögensdelikten besteht über die Handhabung der Einwilligung Uneinigkeit. Meinung 1: Die Lehre von der zivilrechtlichen Akzessorietät setzt eine volle Geschäftsfähigkeit voraus und wendet daher die §§ 107 ff. BGB analog an.
560. 6 – BGHSt 50, 80 ( Kannibalenfall). 7 – BGHSt 12, 379; Wessels/Beulke/Satzger, (Fn. 554. 8 – Wessels/Beulke/Satzger, (Fn. 554. 9 – Supra. 10 – BGH Urteil vom 26. 5. 2004 ( 2 StR 505/03) = NStZ 2004, 621. 11 – BGHSt 58, 140; NJW 2013, 1379. 12 – BGH, Urteil vom 22. 1. 2015 ( 3 StR 233/14). 13 – Strauß, 14 – Gaede, Mit der Sittenwidrigkeit gegen Hooligangewalt – das Ende der "Dritten Halbzeit"?, ZIS, S. 7. 15 – Verstoß gegen die guten Sitten bei Einwilligung in eine Körperverletzung im Rahmen einer Beteiligung an einer Schlägerei?, 2. StGB-/StVG-Schemata - JurHelp. Leitsatz. 16 – BGHSt 17, 359 ( Pockenarztfall); Wessels/Beulke/Satzger, (Fn. 566.