Genau das ist der Punkt, an dem Pegida-Chef Lutz Bachmann ansetzt. Der 41-Jährige glaubt nicht mehr daran, dass Politiker den Menschen zuhören. Seither versucht er den zur Wende geprägten Ruf "Wir sind das Volk" gegen die jetzigen Regierenden zu richten. Vieles klingt bei Pegida nach Verschwörungstheorie. Das Vertrauen in Medien geht gegen null. "Die verdrehen einem doch nur das Wort im Munde", sagt eine Frau am Montag Abend, als sie von einem Kamerateam nach dem Grund ihrer Teilnahme gefragt wird. Hans Müller-Steinhagen, Rektor der Technischen Universität Dresden, sorgt sich nicht um die Islamisierung des Abendlandes, sondern vielmehr um den Ruf der Stadt Dresden. Die Pegida-Demonstrationen behinderten Aktivitäten für ein weltoffenes und tolerantes Dresden. In der Welt entstehe so ein Bild Dresdens, "das in erster Linie abschreckt, unsere Stadt als ausländerfeindlich darstellt und an die vergangen geglaubten Aufmärsche der Neonazis im Umfeld des 13. Februars erinnert". "Natürlich sind wir alle von den Gräueltaten des, Islamischen Staates' (IS) entsetzt und abgestoßen.
Vorurteile über den Islam gibt es in Deutschland viele. Die wenigsten wissen, was davon stimmt und was nicht. In einer FOCUS-Online-Serie macht Islamwissenschaftler Mathias Rohe den Faktencheck. Vorurteil Nummer zwei: "Die Islamisierung des Abendlandes". Die selbst ernannten "Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes" (Pegida) waren am 20. September 2014 erstmals in Dresden auf die Straße gegangen. Zu Hochzeiten mobilisierten sie bei Kundgebungen mehr als 20. 000 Menschen und protestierten gegen den Islam, Ausländer und die Politik. Das rechtspopulistische Bündnis schürte Angst, Muslime könnten die deutsche Bevölkerung verdrängen. Auch die AfD prägte den Begriff der "Islamisierung des Abendlandes". "Horrorzahlen" können nicht belegt werden Diese Befürchtung sei "unseriös und unfair", findet Mathias Rohe, Rechts- und Islamwissenschaftler an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen. Muslimische Migranten würden sich nach wenigen Generationen an die Familienplanung der Umgebung anpassen.
Die Anti-Islam-Bewegung "Pegida" mobilisiert ungeachtet der Kritik etablierter Parteien an ihren Parolen immer mehr Sympathisanten. Am Montagabend folgten in Dresden rund 15 000 Menschen - mehr als je zuvor - dem Demonstrationsaufruf der "Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes". Bundeskanzlerin Angela Merkel ( CDU) verurteilte die Aktionen der rechtskonservativen Bewegung scharf und warnte vor "Hetze" gegen Ausländer. Bundesjustizminister Heiko Maas ( SPD) nannte die Proteste eine "Schande für Deutschland" und zog sich dafür scharfe Kritik der CSU zu. Zeitgleich mit den "Pegida"-Anhängern gingen in Dresden erneut deren Gegner auf die Straße. Zu Gegenkundgebungen, zu denen die Bündnisse "Dresden für alle" und "Dresden Nazifrei" aufgerufen hatten, kamen laut Polizei mehr als 5600 Menschen. Das waren deutlich weniger als noch vor einer Woche, als 9000 Gegendemonstranten gezählt wurden. Unter den "Pegida"-Demonstranten war auch Alexander Gauland, der AfD -Vorsitzende in Brandenburg.
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Nach Art. 28 Abs. 1 S. 1 PAG sind die Sachen an denjenigen herauszugeben, bei dem sie sichergestellt wurden, sobald die Voraussetzungen für die Sicherstellung weggefallen sind. Bayern: Verschärfung des Polizeiaufgabengesetzes - Bayern - SZ.de. Expertentipp Hier klicken zum Ausklappen Eine Sicherstellung kann also zunächst rechtmäßig erfolgt sein, später aber rechtswidrig geworden sein (was dann in der Klausur auch in der Zweistufigkeit zu prüfen ist: 1. Rechtmäßigkeit der Sicherstellung; 2. nachträgliche Rechtswidrigkeit der Sicherstellung wegen Entfallen der Voraussetzungen). hierzu den folgenden Übungsfall 1 (sog. Liegefahrradentscheidung). 186 Expertentipp Hier klicken zum Ausklappen Lösen Sie jetzt den Fall 1 "Das sichergestellte Liegefahrrad"
(2) 1 Unter den Voraussetzungen des Abs. 1 kann die Polizei durch Pfändung auch eine Forderung sowie sonstige Vermögensrechte sicherstellen. 2 Die Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) über die Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte sind sinngemäß anzuwenden. (3) 1 Unter den Voraussetzungen des Abs. 1 kann die Polizei auch Daten sicherstellen und erforderlichenfalls den weiteren Zugriff auf diese ausschließen, wenn andernfalls die Abwehr der Gefahr, der Schutz vor Verlust oder die Verhinderung der Verwendung aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. 2 Art. 22 Abs. 2 Satz 1 sowie Art. 48 Abs. 5 bis 7 und Art. 49 Abs. 5 gelten entsprechend. 3 Daten, die nach diesen Vorschriften nicht weiterverarbeitet werden dürfen, sind zu löschen, soweit es sich nicht um Daten handelt, die zusammen mit dem Datenträger sichergestellt wurden, auf dem sie gespeichert sind; Löschungen sind zu dokumentieren. 4 Die Bestimmungen in den Art. 26, 27 Abs. PAG (Polizeiaufgabengesetz) - Landesrecht Bayern | gesetze.legal. 4 und Art. 28 Abs. 2 hinsichtlich Verwahrung, Benachrichtigung, Vernichtung und Herausgabe gelten unter Berücksichtigung der unkörperlichen Natur von Daten sinngemäß.
Art. 23 Betreten und Durchsuchen von Wohnungen (1) Die Polizei kann eine Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers betreten und durchsuchen, wenn 1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sich in ihr eine Person befindet, die nach Art. 15 Abs. 3 vorgeführt oder nach Art. 17 in Gewahrsam genommen werden darf, 2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sich in ihr eine Sache befindet, die nach Art. 25 Abs. 1 Nr. 1 sichergestellt werden darf, oder 3. das zur Abwehr einer dringenden Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut erforderlich ist. 2 Die Wohnung umfaßt die Wohn- und Nebenräume, Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume sowie anderes befriedetes Besitztum. (2) Während der Nachtzeit (§ 104 Abs. 3 StPO) ist das Betreten und Durchsuchen einer Wohnung in den Fällen des Abs. 1 nur zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zulässig. (3) Wohnungen dürfen jedoch zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit betreten werden, wenn 1. aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, daß dort a) Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben, b) sich Personen ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen oder c) sich Straftäter verbergen, oder 2. sie der Prostitution dienen oder 3. sie als Unterkunft oder dem sonstigen, auch vorübergehenden Aufenthalt von Asylbewerbern und unerlaubt Aufhältigen dient.
In Bamberg gingen 1500 Menschen gegen das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz auf die Straße. Foto: Matthias Hoch Bayerisches Polizeiaufgabengesetz tritt in Kraft: Ab dem 25. Mai 2018 gilt das PAG in Bayern. Das neue Aufgabengesetz der bayerischen Polizei bringt zahlreiche Veränderungen mit sich. Eineinhalb Wochen nach der Verabschiedung im Landtag tritt die Verschärfung des bayerischen Polizeirechts an diesem Freitag in Kraft. Dann genügt schon Gefahr oder drohende Gefahr, um Überwachung und andere polizeiliche Maßnahmen wie etwa etwa DNA-Tests und Online-Durchsuchungen einzuleiten. Ein konkreter Verdacht muss nicht mehr vorliegen. Allerdings muss die Polizei die Maßnahmen in der Regel bei einem Richter beantragen, nur in Einzelfällen dürfen höhere Polizeibeamte selbst entscheiden. Das noch unter Ex-Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) auf den Weg gebrachte Gesetz dürfte allerdings schon bald vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüft werden und landet womöglich auch vor dem Bundesverfassungsgericht, der höchsten juristischen Instanz in Deutschland.