Sehr geehrter Fragesteller, ein Provisionsanspruch des Hausverwalters setzt voraus, dass zwischen Ihnen und dem Hausverwalter (ausdrücklich oder stillschweigend) ein Maklervertrag zustande gekommen ist. Nach Ihren Ausführungen ist das nicht der Fall. Ein Provisionsanspruch kann sich aber auch noch aus dem vermittelten Gewerbemietvertrag zugunsten des Hausverwalters als Dritten ergeben, wenn zwischen Ihnen und dem Vermieter eine Maklerklausel vereinbart wurde. Sie sollten deshalb noch zuvor den Gewerbemietvertrag auf eine solche Maklerklausel hin durchsehen. Ist dort auch keine solche Klausel enthalten, sollten Sie dem Hausverwalter mitteilen, dass Sie die Rechnung nicht zahlen werden, da zwischen Ihnen kein Maklervertrag geschlossen wurde. WEG-Hausverwalter stellt selten Honorar-Rechnungen aus. Im Streitfall wäre der Hausverwalter für das Bestehen eines Maklervertrages beweispflichtig. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz kann ein Wohnungsvermittler keine Vermittlungsprovision verlangen, wenn er der Verwalter der Räume ist. Diese Vorschrift gilt nur für Wohnräume und nicht für Büroräume.
Hallo, durch den Auszug aus der alten Wohnung sind im Treppenhaus "Beschädigungen" entstanden (Handlauf verkratzt). Die Hausverwaltung will mir für Angebot einholen, Abnahme der Arbeit und Rechnungsprüfung etc. nun 250 € in Rechnung stellen. Nach meinem Empfinden gehört es zu den Aufgaben der Hausverwaltung sich um solche Dinge zu kümmern. Nur in welchem § (und Gesetzesbuch) ist das vermerkt? Weiß das jemand? Bitte um Hilfe. Vielen Dank - knapser 14 Antworten Community-Experte Recht, Mietrecht Melde den Schaden deiner privaten Haftpflichtversicherung, diese reguliert den Schadenersatz. Was darf der hausverwalter in rechnung stellen usa. Das betrifft sämtliche in diesem Zusammenhang entstandene Kosten. Dabei wird sie prüfen, ob die HV zusätzlich noch die 250 EURO für Verwaltungsaufwand berechnen darf. Ich meine nein, zumal auch noch maßlos überhöht. Ich gehe davon aus, dass er das nicht darf. Der HV hat lediglich ein Vertragsverhältnis mit den Eigentümern und nicht mit den Mietern. Meines Erachtens hätte der HV Dich vorab informieren müssen, dass er für diesen Verwaltungsaufwand Geld verlangt.
Diese Frage ist streitig. Einerseits wird darauf abgestellt, dass die Abrechnung des Hausverwalters Voraussetzung für die Abrechnung mit dem Mieter ist (Sternel ZMR 2001, 940). Andererseits soll sich der Vermieter grundsätzlich nicht darauf berufen können, dass er noch keine Abrechnung des Hausverwalters erhalten hat (LG Itzehoe ZMR 2003, 38). Welche Aufgaben die Hausverwaltung übernehmen muss - FOCUS Online. Rein mietrechtlich ist der Vermieter verpflichtet, eine fristgerechte Abrechnung durchzuführen. Gegebenenfalls muss er sich dafür beim Hausverwalter die erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig beschaffen. Der Hausverwalter ist verpflichtet, dem einzelnen Wohnungseigentümer Einsicht in die Abrechnungsunterlagen zu gewähren. Stellt der Hausverwalter diese Unterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung, hat der Vermieter eine verspätete Abrechnung gegenüber seinem Mieter nicht zu vertreten. Der Vermieter muss aber alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Nebenkostenabrechnung erstellen zu können. Nach dem Gesetz führt die Versäumung der Abrechnungsfrist nicht zum Ausschluss von eventuellen Nachforderungen, soweit der Vermieter die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten hat (§ 556 III 3 BGB).
Nach § 28 III WEG muss der Hausverwalter nach Ablauf des Kalenderjahres die Abrechnung erstellen. Im Mietvertrag mit dem Mieter sollte sich passenderweise die gleiche Regelung befinden. 1. Verwaltergebühren – Vergütung für Hausverwaltung - Software24 Blog. Möglichkeit: Hausverwalter rechnet mit dem Mieter ab In der Praxis ist der Verfahrensgang bei Eigentumswohnungen meist so, dass der Hausverwalter im Hausverwaltungsvertrag mit der Nebenkostenabrechnung beauftragt wird und direkt mit dem Mieter abrechnet. Der Wohnungseigentümer kann sich auf seine formale Rolle als Vermieter beschränken. Rechnet der beauftragte Hausverwalter nicht innerhalb der Abrechnungsfrist mit dem Mieter ab, muss sich der Vermieter dieses Fehlverhalten des Hausverwalters anrechnen lassen und kann den Mieter nicht mehr mit Nachforderungen belasten. Er kann dann allenfalls versuchen den Hausverwalter schadensersatzpflichtig zu machen, wenn dieser seiner Verpflichtung aus dem Hausverwaltungsvertrag schuldhaft nicht nachgekommen ist. Der Hausverwalter kann dem Mieter nur die vereinbarten und umlagefähigen Nebenkosten in Rechnung stellen.
Im Nordosten des Landes kann es aber immer noch zu starken Böen kommen. Die Nacht zu Sonntag bleibt wohl niederschlagsfrei.
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Tornado-Gefahr besteht: Schwere Gewitter und Starkregen in der Region Da kommt was auf uns zu: Das Wetter in NRW und in der Aachener Region dürfte am Donnerstag und Freitag stürmisch werden. (Archivbild) Foto: dpa/Marcus Führer Update Auf die sonnigen Tage in NRW folgen heftige Gewitter. Die Menschen müssen mit Sturmböen und schweren Schauern rechnen. Auch Tornados sind laut Wetterdienst möglich. Das Wetter in Nordrhein-Westfalen wird am Donnerstag und Freitag ungemütlich – und womöglich sogar gefährlich. Unwetter in NRW: Starkregen, Gewitter und Tornado möglich. Die Menschen im Südwesten wurden am Donnerstag als erste im Land von Gewittern und Sturm getroffen. Bereits am Mittag zog das Gewitter über die Städteregion Aachen, sagte ein Meteorologe des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Auch für den Kreis Düren und den Kreis Heinsberg hatte der DWD am Donnerstag eine amtliche Unwetterwarnung vor schwerem Gewitter der Stufe 3 von 4 herausgegeben. Die Warnung für die Region wurde um 16. 30 Uhr wieder aufgehoben. Für den Rest des Landes gilt die Warnung weiter: Dabei besteht die Gefahr von heftigem Starkregen zwischen 25 und 40 Litern pro Quadratmeter in kurzer Zeit.