Für die Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) wird ab dem 01. April 2019 das bisherige Formular durch ein neues Formular ersetzt. Die alten Formulare dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden. Das neue Muster 4 können Sie ab sofort bei Ihrer Bezirksdirektion der KZV BW bestellen. Aktueller Leitfaden: wir haben für Sie den Leitfaden zur Verordnung einer Krankenbeförderung überabeitet und mit neuen Erläuterungen und Ausfüllhinweisen versehen. Den aktuellen Leitfaden finden Sie hier.
Hierfür ist auf dem Formular in der Kategorie "Genehmigungspflichtige Fahrten zu ambulanten Behandlungen" das Feld "f) anderer Grund für Fahrt mit KTW" anzukreuzen. Eine Auswahl des Feldes "e) dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung" erfolgt, wenn der Patient mobil eingeschränkt ist, aber der sonst benötigte Pflegegrad 3, 4 oder 5 bzw. das Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis fehlt. Als Voraussetzung benötigt eine Verordnung zudem eine voraussichtliche ambulante Behandlung über mindestens 6 Monate. Es ist hilfreich, die entsprechende Beeinträchtigung der Mobilität mit der Angabe der Diagnose zu begründen. Die Krankenkasse muss diese Fahrten vorab genehmigen. Weiterführende Links Krankenbeförderung | KBV KBV-Praxisnachricht "Neues Formular für die Verordnung einer Krankenbeförderung gilt ab 1. Juli" vom 4. Juni 2020 neues Vordruckmuster 4 "Verordnung einer Krankenbeförderung" | KBV Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung | KBV
Ab dem 01. Juli 2020 gilt ein neues Formular für die Verordnung von Krankenbeförderungen. Ab diesem Zeitpunkt ist das Muster 4 (7. 2020), in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung zu verwenden. Das neue Formular ersetzt das bisherige. Kein Blankoausdruck Das neue Formular zur Verordnung einer Krankenbeförderung kann vorerst nicht mittels EDV erstellt werden. Sobald diese Möglichkeit eines Blankoformular-Ausdrucks besteht, werden wir Sie informieren. Das neue Formular kann bei Ihrer Bezirksdirektion angefordert werden. Die Neuerungen im Einzelnen: Krankenfahrten, das heißt Fahrten mit dem Taxi oder Mietwagen zur ambulanten Behandlung, die von Patienten mit Merkzeichen "aG", "Bl", "H", Pflegerad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5 in Anspruch genommen werden, müssen den Krankenkassen nicht zur Genehmigung vorgelegt werden. Dementsprechend sind sie nunmehr den "Genehmigungsfreien Fahrten" zugeordnet. Die Fahrt mit dem Krankentransportwagen (KTW) zur ambulanten Behandlung ist der Krankenkasse vor Fahrtantritt zur Genehmigung vorzulegen.
Ab dem 1. Juli 2020 wird per Stichtagsregelung ein aktualisiertes Verordnungsformular - Muster 4 - eingeführt. Die bisherigen Vordrucke dürfen ab dem 3. Quartal 2020 nicht mehr verwendet werden. Das neue Formular wird über die Vordruckleitverlag GmbH zur Verfügung gestellt. Die Ausfüllhilfe zum neuen Muster 4 (Auszug aus den Vordruckerläuterungen vom 01. 07. 2020) ist auf der Homepage der KV Sachsen veröffentlicht unter Mitglieder > Verordnungen > Krankenbeförderung > Dokumente und Links (rechter Rand) Hintergrund der Änderungen ist die Umsetzung der Genehmigungsfiktion für mobilitätsbeeinträchtigte Patientengruppen. Seit Januar 2019 müssen Patienten mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 ärztlich verordnete Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen nicht mehr ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen. Für den Pflegegrad 3 ist dies nur gültig, wenn eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegt. Die Erleichterung gilt auch bei Verordnungen für Patienten mit Schwerbehinderung (Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H").
Nach dem Ausfüllen Nachdem all diese Angaben auf dem Transportschein vermerkt wurden, kann dieses Dokument dem Beförderungsunternehmen übergeben werden oder zur Genehmigungsanfrage an den Kostenträger gesandt werden. Während, respektive nach der Beförderung muss diese auf der Rückseite verifiziert und bestätigt werden. Dieses Dokument bleibt dann beim Beförderer und wird Grund dieser Angaben zur Abrechnung an die Krankenkasse übergeben. Bei Rückfragen bezüglich vollständigen Ausfüllen stehen wir Ihnen auch gerne zur Verfügung.
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