Die Ermittlungen sind derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen. Insbesondere ist der definitive forensische Bericht des FOR Zürich noch ausstehend. Die weiteren Untersuchungen führt die Staatsanwaltschaft Obwalden. Quelle: Kantonspolizei Obwalden Bildquelle: Kantonspolizei Obwalden Melden Sie sich hier bei der Facebook-Kantonsgruppe an!
Lassen Sie zum Beispiel eine Kerze unbeobachtet brennen, weil Sie das Zimmer verlassen, fällt das unter grobe Fahrlässigkeit. Bei einem daraus entstehenden Brand bleiben Sie auf einem Teil der Kosten sitzen. Das gleiche gilt für den unsachgemäßen Umgang mit technischen Gegenständen und deren mangelnde Sicherung. Liegt also grobe Fahrlässigkeit vor, kann dies zu einer Kürzung der Versicherungsleistung führen. Das heißt, dass Sie nur einen Teil der Versicherungssumme erhalten. Gegen "grobe Fahrlässigkeit" können Sie sich jedoch ebenfalls versichern. Alpnach Dorf OW: Drei Gebäude in Vollbrand – erste Ermittlungsergebnisse - Polizeinews.ch. Viele neuere Versicherungen beinhalten die Erstattung von grobfahrlässig herbeigeführten Schäden bereits. Damit sind Sie bestens abgesichert. Kosten von vorsätzlich herbeigeführten Bränden wird der Versicherer vom Brandstifter zurückfordern. Hat der Brandstifter sein eigenes Hab und Gut vorsätzlich selbst angezündet, wird die Versicherung die Zahlung verweigern. Brand- und Feuerschaden – Versicherer melden steigende Zahlen Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft schlägt Alarm: Die durchschnittlichen gemeldeten Schäden der Feuerversicherer sind in Deutschland 2018 gegenüber dem Vorjahr um bis zu 29% gestiegen.
Grob fahrlässig gehandelt Wer jedoch einen Schaden grob fahrlässig verursacht hat, beispielsweise, weil er eine brennende Kerze beim Verlassen des Raumes nicht gelöscht hat und diese ein danebenstehendes Adventsgesteck in Brand setzt, riskiert, auf einem Teil der Schadenskosten sitzen zu bleiben. Denn laut geltendem Recht können die Schadensleistungen der Hausrat- und/oder Gebäudeversicherung bei grob fahrlässig verursachten Schäden entsprechend der Schadenhöhe, die direkt im Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit entstanden ist, anteilig gekürzt werden. Viele Versicherer bieten jedoch zum Teil gegen Aufpreis an, solche Schäden in der entsprechenden Police komplett oder bis zu einem bestimmten Höchstwert mitzuversichern. Wenn man andere schädigt … Eine der wichtigsten Policen ist die Privathaftpflicht-Versicherung. Wohnungsbrand leicht fahrlässig verursacht - Wohngebäudeversicherung. Sie übernimmt Schäden die der Versicherte einem anderen versehentlich zugefügt hat. Dies gilt auch für Brandschäden, zum Beispiel, wenn man als Versicherter in der Wohnung eines Bekannten versehentlich eine Kerze umstößt und dadurch einen Brandschaden am Inventar verursacht.
Dies zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. : V ZR 193/10). Wegen eines Zaubertricks brannte sein Kinderzimmer ab – nun hat das Bundesgericht den 11-Jährigen verurteilt - Zofinger Tagblatt. Unschuldig und dennoch in der Haftung Muss für einen Brand ein anderer haften, übernimmt in der Regel zwar zunächst die Hausrat- und/oder Wohngebäudeversicherung des Geschädigten, sofern er solche Policen hat, den Schaden. Doch die Hausrat- und/oder Wohngebäudeversicherer verlangen üblicherweise dann vom Unfallverursacher oder demjenigen, in dessen Wohnung der Brand entstanden ist, die Schadensleistung zurück (Regress). Hat der Unfallverursacher, der den Brand fahrlässig verursacht hat oder bei dem der Brand in dessen Wohnung wegen eines technischen Defektes ausgebrochen ist, eine Privathaftpflicht-Police, würde diese dann den entstandenen Schaden des Geschädigten erstatten. Besonders wichtig bei der Privathaftpflicht-Versicherung ist, dass die Deckungssumme möglichst hoch ist, damit auch solche Brandschäden komplett vom Versicherer bezahlt werden können. Ist die vereinbarte Deckungssumme zu niedrig, müsste der Versicherte den Rest der Schadenhöhe aus der eigenen Tasche zahlen.
Kerze als Brandursache Laut der Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau soll das Kind seinem Vater im Wohnzimmer einen Zaubertrick vorgeführt und zuvor im Kinderzimmer eine Kerze geholt haben. Die gesamten Umstände würden nur den Schluss zulassen, dass der 11-Jährige vorher im Kinderzimmer mit einer Brandquelle hantiert und unabsichtlich das Feuer und den Schaden an der Wohnung und einem Auto verursacht habe. Vom Jugendgericht Zofingen wurde das Kind im Oktober 2020 wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst verurteilt. Es erhielt einen Verweis und wurde verpflichtet, der zuständigen Versicherung Schadenersatz von 2'531 Franken zu bezahlen und für die Verfahrenskosten einen symbolischen Betrag von 100 Franken zu übernehmen. Vielleicht doch ein Zigarettenstummel? Der Angeklagte und sein Vater gingen gegen dieses Urteil in Berufung. Sie bestritten, dass das Kind bereits im Kinderzimmer mit einer Kerze hantiert habe. Fahrlässig brand verursacht. Stattdessen brachte der Vater zwei andere mögliche Brandursachen ins Spiel.
Nach dem Grossbrand in Alpnach OW von Ende März hat sich eine Person bei der Polizei gemeldet, die das Feuer versehentlich verursacht haben könnte. Die Untersuchung stützt diese Erklärung der Brandursache, wie die Obwaldner Kantonspolizei am Dienstag mitteilte. Beim Feuer am Montagabend des 28. März im Zentrum von Alpnach war ein Wohnhaus mit zwei angebauten Gebäuden komplett niedergebrannt. Fünf Personen, darunter zwei Feuerwehrleute, wurden leicht verletzt. 190 Feuerwehrleute standen im Einsatz. Der Brand dürfte fahrlässig durch eine Drittperson verursacht worden sein. Nähere Angaben dazu machte die Polizei auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA aus ermittlungstaktischen Gründen nicht. Bei der Person habe es sich aber nicht um einen Passanten gehandelt. Auch stehe sie nicht im Zusammenhang mit der benachbarten Parkettfabrik. Ermittlungen laufen weiter Die Kantonspolizei Obwalden hatte in Zusammenarbeit mit dem Forensischen Institut (FOR) Zürich und unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Obwalden Ermittlungen zur Brandursache geführt.
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