Ob eine straflose Selbstanzeige zweckmäßig ist, muss in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Zu prüfen ist in jedem Falle zum einen die strafrechtliche Verjährung und zum anderen die entstehenden Steuern nebst Zinsen und Verspätungszuschlägen. Von Bedeutung ist insbesondere auch § 371 Abs. 3 AO, wonach der Steuerpflichtige die hinterzogenen Steuern innerhalb einer angemessenen Frist nachzahlen muss. Im Allgemeinen wird die Frist zur Nachzahlung nicht länger als sechs Monate zu bemessen sein. Sofern der Steuersünder nicht in der Lage ist, diese Frist einzuhalten, erlangt er keine Straffreiheit, so dass diesem grundsätzlich von einer straflosen Selbstanzeige abzuraten ist. Andererseits bietet die straflose Selbstanzeige dem Steuersünder die Möglichkeit, straffrei zu werden. Ratgeber - Was muss ich tun für eine straflose Selbstanzeige?. Dies ist insbesondere auch für ältere Steuerpflichtige vorteilhaft, die dadurch vermeiden, dass sie ihre Erben in eine missliche Situation bringen, da für die Erben dieselben steuerlichen Pflichten gelten wie für den Erblasser.
Unsere Beratungsleistungen Bei einer straflosen Selbstanzeige können wir Sie wie folgt unterstützen. Wir empfehlen, dass die straflose Selbstanzeige nach dem folgenden Vorgehen erarbeitet und eingereicht wird: 1. Ermittlung Vermögenswerte & Einkünfte in der Vergangenheit Zuerst ermitteln wir mit Ihnen das Ausmass ALLER nicht deklarierten Vermögenswerte und Einkünfte. Merkblatt des kantonalen Steueramtes zur straflosen Selbstanzeige und zur vereinfachten Nachbesteuerung von Erben | Kanton Zürich. Hierbei kommt es massgeblich auf die ehrliche Mitwirkung und Auskunft unserer Mandanten an. Wir stellen regelmässig fest, dass Mandanten uns zwar mitteilen, welche Vermögenswerte sie nicht korrekt deklarierten. Bei hartnäckigem Nachfragen stellt sich heraus, dass noch weitere nicht deklarierte Vermögenswerte oder Einkünfte vorhanden sind. Allerdings gilt: Nur wenn wir das ganze Ausmass kennen, können wir wirklich effizient helfen! 2. Systematische Auflistung der Vermögenswerte & Einkünfte In einem zweiten Schritt sind die nicht deklarierten Einkünfte und Vermögenswerte pro Periode und für jeden Kanton gesondert aufzulisten.
Eine straflose Selbstanzeige ist dann nicht mehr möglich, wenn das Finanzamt zur steuerlichen Prüfung oder Ermittlung einer Steuerstraftat erschienen ist oder die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverafhrens bereits bekannt gegeben wurde. Ist die Tat zum Zeitpunkt der straflosen Selbstanzeige bereits entdeckt und wusste dies der Täter oder hätte er dies wissen müssen, erlangt man durch die straflose Selbstanzeige keine Straffreiheit mehr. Genau der vorgenannte Umstand sollte hinreichend geprüft werden wie in dem jetzt aktuellen Fall, dass ein Datenhändler eine CD mit Bankdaten der Bundesregierung zum Ankauf angeboten hat. Der niedersächsischen Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) hat an Steuersünder mit dubiosen Schweizer Konten appelliert, sich rasch selbst anzuzeigen. FAQ - Straflose Selbstanzeige Straflose Selbstanzeige. "Wenn der Staat erst im Besitz der Daten ist, wird es für eine Selbstanzeige zu spät sein", sagte der Minister (HAZ, 04. 02. 2010). Diese Aussage ist zwar nicht ganz richtig, jedoch sollte in der Tat der Steuersünder sich unverzüglich rechtlich beraten lassen und in der Tat möglichst kurzfristig eine straflose Selbstanzeige erstatten, sofern es für seinen Fall sinnvoll erscheint.
Die Selbstanzeige ist unter Angabe der AHVN13-Nummer einzureichen. Auf die Verwendung von Heftklammern ist zu verzichten. Selbstanzeigen können beim Gemeindesteueramt oder an die folgende Adresse eingereicht werden: Kantonales Steueramt Dienstabteilung Spezialdienste Bändliweg 21 Postfach 8090 Zürich Telefonische Auskünfte können unter der Telefonnummer 043 259 35 99 eingeholt werden. C. Vereinfachte Nachbesteuerung von Erben Die vereinfachte Nachbesteuerung von Erben kommt zur Anwendung, wenn Erben Steuerfaktoren melden, welche der Erblasser nicht korrekt deklariert hat. Damit die vereinfachte Nachbesteuerung gewährt werden kann, müssen gemäss den gesetzlichen Vorgaben folgende weiteren Bedingungen erfüllt sein: Die Hinterziehung darf den Steuerbehörden im Moment der Meldung durch die Erben noch nicht bekannt sein. Die Erben müssen die Steuerbehörden bei der Feststellung der hinterzogenen Vermögens- und Einkommenselemente vorbehaltlos und aktiv unterstützen. Es sind somit alle diese Werte offen zu legen und entsprechende Belege einzureichen.
Allerdings müssen die Steuern für die letzten zehn Jahre inklusive Zins und Zinseszins bezahlt werden. Entscheidend für die Straflosigkeit ist auch, dass die Selbstanzeige aus eigenem Antrieb, spontan und freiwillig erfolgt. Bei jeder weiteren Selbstanzeige beträgt die Busse ein Fünftel der zu entrichtenden Nachsteuer. Keine Formvorschriften Für eine Selbstanzeige gibt es keine Formvorschriften oder speziellen Formulare. Eine Selbstanzeige können Sie daher jederzeit mit einem Schreiben an die kantonale Steuerverwaltung oder auch als Beilage zu Ihrer aktuellen Steuererklärung einreichen. Es genügt jedoch nicht, einfach die bisher hinterzogenen Werte in der Steuererklärung zu ergänzen. Bei diesen Werten müssen Sie explizit einen Hinweis auf die bisher unvollständige Deklaration anbringen. Im Rahmen einer straflosen Selbstanzeige müssen Sie alle bisher nicht deklarierten Einkommens- und Vermögenswerte für die letzten zehn Jahre vorbehaltlos offenlegen und mit der Steuerverwaltung kooperieren.
Von Rechtsanwalt Michael Wieck Ratgeber - Steuerrecht Mehr zum Thema: Steuerrecht, Selbstanzeige, Steuerhinterziehung Das deutsche Steuerrecht gibt dem Steuerpflichtigen nach § 371 AO die Möglichkeit, durch eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung straffrei auszugehen. Im übrigen Strafrecht gibt es eine solche Regelung nicht. Trotz einer begangenen und an sich beendeten Steuerhinterziehung hat der Steuerpflichtige also die Möglichkeit, straffrei zu werden. seit 2003 bei Rechtsanwalt Erbrecht, Bankrecht, Steuerrecht, Stiftungsrecht, Immobilienrecht Diese Straffreiheit hat jedoch besondere Voraussetzungen: Der Steuerpflichtige muss die unrichtigen und unvollständigen Angaben nachholen. Grundsätzlich sind die Anforderungen an eine Selbstanzeige weniger streng als an eine Steuererklärung, jedoch sollten im eigenen Interesse möglichst konkrete Angaben gemacht werden, da das Finanzamt in die Lage versetzt werden muss, ohne langwierige und große Nachforschungen den Sachverhalt vollends aufzuklären.
Im Übrigen ist auf das Vorgehen beim Einreichen einer Selbstanzeige zu verweisen (vorne Buchstabe B, Ziffer III. ). Erfahren die Erben erst zu einem späteren Zeitpunkt von den nicht korrekt deklarierten Werten, sind diese an die folgende Adresse zu melden: Kantonales Steueramt Dienstabteilung Inventarkontrolle / Erbschaftssteuer Bändliweg 21 Postfach 8090 Zürich Telefonische Auskünfte können unter der Telefonnummer 043 259 40 32 eingeholt werden. D. Inkrafttreten Dieses Merkblatt gilt ab sofort. Es ersetzt das Merkblatt des kantonalen Steueramtes zur straflosen Selbstanzeige und zur Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen vom 3. März 2010. Anhang: Muster einer Aufstellung über bisher nicht deklarierte Vermögenswerte und Einkommen Eduard Muster, AHVN13: 756. 1111. 2222. 33, Tel. : 074 123 45 67 Alle Werte in CHF; Umrechnungskurse gemäss Kursliste der ESTV; Vermögenswerte per 31. 12 / Einkünfte und Erträge zum Jahresmittelkurs * geschätzt (Belege für 2011+2012 nur unter grossem Aufwand erhältlich zu machen) ** geschätzt (Rentenbescheinigung nicht mehr auffindbar) Merkblatt vom 3. März 2010:
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