Die streitgegenständlichen Versicherungsbedingungen Es lohnt sich, mal in seine Versicherungsbedingungen zu sehen. In der beim BGH streitigen Fassung etwa fand sich diese ARB Formulierung, die sie so in etwa auch bei sich in Ihrer Police vorfinden werden: "4. 9 Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes 4. 9. 1 eines verkehrsrechtlichen Vergehens. Rechtsschutzversicherung bei Strafverteidigung?. Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben, sind Sie verpflichtet uns die Kosten zu erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines vorsätzlichen Verhaltens getragen haben; 4. 2 eines sonstigen Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange Ihnen ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Wird Ihnen dagegen vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht rückwirkend Versicherungsschutz, wenn nicht rechtskräftig festgestellt wird, dass Sie vorsätzlich gehandelt haben. 4. 3 Es besteht also bei dem Vorwurf eines Verbrechens kein Versicherungsschutz; ebenso wenig bei dem Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen werden kann (z.
Stellt sich aber im Laufe des Verfahrens heraus, dass das Delikt doch vorsätzlich begangen wurde, und wird der Beschuldigte deswegen verurteilt, verlangt die Versicherung die gezahlten Kosten zurück. Das gilt aber nur bei einer Verurteilung! Eine Einstellung des Verfahrens – und wenn es auch gegen Auflagen ist – zählt nicht als Verurteilung und führt nicht zu einer Rückforderung. Das bedeutet auch, dass der Rechtsschutz für Delikte, die nur vorsätzlich begangen werden können, normalerweise von Beginn an verwehrt wird. RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG VORSÄTZLICHE STRAFTAT. Solche Delikte sind z. Betrug oder Diebstahl.
Daneben kann es zu einer entsprechenden Vergütungsvereinbarung mit dem Sie vertretenden Rechtsanwalt kommen. Strafsachen, die keinen Bezug zum Verkehrsrecht haben: Je nach Versicherungsvertrag zahlt die eine oder andere Rechtsschutzversicherung eine Beratung in einer Strafsache. Jedoch gibt es in Deutschland zur Zeit sehr wenige Rechtsschutzversicherungen, die die Kosten der Vertretung in einer Strafsache übernehmen (z. Mord, Totschlag, Raub, Betrug, Steuerstrafsachen, Diebstahl, Beleidigung o. ä. Rechtsschutz bei Strafrecht | Strafrechtlicher Rechtsschutz. ). Wenn diese Kostendeckung für die Kosten übernehmen, wird sofort mitgeteilt, dass man bei Vorsatz nicht zahle. Letztlich zahlt die Versicherung nur wenn eingestellt wird. Bei Verurteilung wegen Vorsatztat verlangt die Versicherung Geld zurück und bei Freispruch zahlt die Landeskasse. DER ODER DIE BESCHULDIGTE, ANGESCHULDIGTE ODER ANGEKLAGTE TRÄGT IM FALLE EINER BEAUFTRAGUNG EINES RECHTSANWALTES DIE KOSTEN FÜR DIE VERTEIDIGUNG IN EINEM STRAFVERFAHREN! Etwas anderes gilt im Falle einer Pflichtverteidigung (lesen Sie bitte unten, Punkt PFLICHTVERTEIDIGUNG).
Wir können die "Mandanten-Merkblätter live" deshalb nur weiterempfehlen! " Die Merkblätter im Einsatz:
Jens Jaschek, Mannheim "Als Steuerberater lege ich Wert auf eine gründliche und fachlich fundierte Beratung meiner Mandanten. Deshalb investiere ich ständig in Fort- und Weiterbildung und erachte es auch als wichtig, im Rahmen meines Internetauftrittes durch echte Kompetenz für meine Leistungen zu werben. Ein wichtiger Baustein dabei sind die Mandanten-Merkblätter, die seit der Integration gern und immer öfter aufgerufen und nachgefragt werden – für bestehende Mandanten ein Kompetenznachweis oder auch mal eine vertrauenswürdige Stelle im Internet zum Mal-Eben-Nachschlagen (... und dann oft mit nachfolgendem persönlich vertiefenden Beratungsgespräch), für viele Mandanten, die noch auf der Suche nach einem kompetenten Ratgeber sind, neben den "häufigsten Mandantenfragen" eine wertvolle Orientierungshilfe! Zu fast 100 Stichworten werden hier im Sinne einer ersten, professionellen Aufklärung Ratsuchende fündig, die dann im direkten Beratungskontakt auf die individuelle, persönliche Situation heruntergebrochen eine gute Grundlage für weise Entscheidungen rund um das Thema Steuern darstellt – egal ob als Einzelperson, ArbeitnehmerIn, FreiberuflerIn, UnternehmerIn, ImmobilienbesitzerIn, KapitalanlegerIn oder Verantwortliche(r) in einem Verein!