Südkorea Nicht nur auf Ausreisekarten, sondern auch auf ihren Reisepass sollten Urlauber gut aufpassen. In Südkorea muss nämlich genau der Pass vorgelegt werden, der auch zur Einreise genutzt wurde. Darauf sollten laut Auswärtigem Amt insbesondere diejenigen achten, die mehr als einen Reisepass besitzen. Wird nicht der zur Einreise benutzte Pass vorgelegt, können die Beamten die Ausreise verweigern. Lassen sich Urlauber nach der Einreise einen neuen Reisepass ausstellen, müssen sie ihn bei der Ausländerbehörde (Immigration Office) registrieren lassen. Tunesien "Carte de visiteur non-résident" heißt die Touristenkarte in Tunesien. Wie in Chile muss sie ebenfalls bei der Ausreise vorliegen. Wie in Südkorea ist auch in Tunesien die Ausreise nur mit dem Ausweispapier möglich, das bei der Einreise vorgelegt wurde. Bali: Einreise ohne Quarantäne früher als angekündigt. Kuba Völlig blank sollten Urlauber auf Kuba nicht an den Flughafen kommen. Denn bei der Ausreise ist eine Gebühr von 25 CUC (umgerechnet rund 15 Euro) fällig, die bar am Flughafen zu entrichten ist.
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000 Rupien (rund 4 Euro) in Tanjung Pinang und 150 000 Rupien (rund 12 Euro) in Jakarta, Bali und Surabaya entrichtet werden.
Normenkette § 6 WEG, §§ 1008ff. BGB Kommentar Im Grundbuchbeschwerdestreit ging es um die Frage, ob der Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek am Miteigentumsanteil nicht errichteten Garagenteileigentums (jedoch errichteter Wohn- und Tiefgaragenanlage) zulässig sei oder zu evtl. weiteren Grundbuchunrichtigkeiten führen könnte und damit zurückzuweisen sei. Die Streitsachen mussten an das Grundbuchamt zu erneuter Behandlung zurückverwiesen werden. Die rechtliche Existenz von Teileigentumsrechten (und damit ihre Belastbarkeit) hänge nach Meinung des Senats nicht allein davon ab, ob - wie hier - die beiden betreffenden Garagen nicht errichtet worden seien und "statt dessen" eine Tiefgarage gebaut worden sei. Entscheidend sei vielmehr, ob diese geplanten Garagen überhaupt nicht (mehr) errichtet werden könnten, was u. § 8 Die Pfändung anderer Vermögensrechte (§ 857 ZPO) / V. Auseinandersetzungsanspruch bei Gemeinschaften | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. a. von der Lage und der Beschaffenheit der bereits gebauten Tiefgarage abhängig sei. Könnten geplante Garagen noch errichtet werden, müssten die Hypothekeneintragungsanträge Erfolg haben und wären zu Unrecht zurückgewiesen worden.
Wird der Miteigentumsbruchteil des Schuldners dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen ( § 835 Abs. 1 ZPO), kann der Gläubiger an der Stelle des Schuldners die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. Die Auseinandersetzung erfolgt nach den §§ 752, 753 BGB. Den auf den Schuldner fallenden anteiligen Erlös kann der Gläubiger einziehen. Ist allerdings der Gegenstand, an dem die Bruchteilsgemeinschaft besteht, nicht pfändbar ( § 811 Abs. 1 ZPO), dann können auch der Miteigentumsanteil und der Aufhebungsanspruch nicht gepfändet werden. 3. Mitberechtigungsanteil an Forderungen/Rechten Rz. 72 Der Mitberechtigungsanteil an Forderungen und Rechten wird ebenfalls nach §§ 857 Abs. 1, 829 ZPO gepfändet, weil auch hier der Mitberechtigte über seinen Anteil frei verfügen kann ( § 747 BGB). Drittschuldner sind die übrigen Mitberechtigten einerseits und der Schuldner andererseits. Nach Überweisung zur Einziehung ( § 835 Abs. 1 ZPO) kann der Gläubiger die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen ( § 751 S. 2 BGB).
Verschenkt der Erblasser ein Grundstück, kann dem Pflichtteilsberechtigten ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zustehen. Diesen auf Zahlung einer Geldabfindung gerichteten Anspruch kann der Pflichtteilsberechtigte nötigenfalls auch durch Zwangsvollstreckung in das verschenkte Grundstück durchsetzen. Dies bekräftigte der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 4. Juli 2013, Aktenzeichen V ZB 151/12. Möglich sind insbesondere die Eintragung einer Zwangshypothek und die Zwangsversteigerung. Der BGH stellte folgende Leitsätze auf: 1. Der Pflichtteilsberechtigte kann wegen eines Anspruchs nach § 2329 Abs. 1 BGB auch dann in den von dem Erblasser verschenkten Miteigentumsanteil an einem Grundstück vollstrecken, wenn infolge einer Vereinigung aller Miteigentumsanteile in der Hand des Beschenkten Alleineigentum entstanden ist. Der Miteigentumsanteil wird insoweit für den Zweck der Vollstreckung als fortbestehend fingiert. 2. Grundlage für die Eintragung einer Zwangshypothek sind nicht nur unmittelbar auf Zahlung, sondern auch auf Duldung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung lautende Titel.