Dies gilt deutschlandweit für alle Immobilien, die zur Miete auf mit einem 14- Tage-Einsteigerpaket eingestellt werden. Die Anzeige kann jederzeit mindestens 1 Tag vor Ablauf der Laufzeit gekündigt werden. Ansonsten verlängert sie sich automatisch, bis sie vom Anbieter gekündigt wird. Bei Verlängerung gelten die aktuell gültigen allgemeinen Preise.
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Initiative Offizieller Name Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB Art Merkblatt Level 3 / Sonstige Initiator BaFin Vorgelegt 01. 07. 2020 Dok. -Kürzel Kurzbeschreibung Status Stand Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten. Aktuelle Fassung Finale Fassung 29. 12.
Anzeigeverfahren Auch im Merkblatt zu den Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen findet sich nicht mehr die Aussage, dass im Falle von englischen Unterlagen das zuständige Fachreferat der BaFin auf die Übersetzung verzichten kann. Die BaFin gibt als Zeitrahmen für die Prüfung der entsprechenden Anforderungen vier Monate an. Im Falle von offenen Fragen kann die BaFin die betroffene Person interviewen. Auch das Merkblatt zu den Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen stellt jetzt klar, dass Verfahren, die wegen dauerhafter Verfahrenshindernisse (z. B. Verjährung) eingestellt wurden, im Gegensatz zu vorläufig eingestellten Verfahren nicht offenbart werden müssen. Außerdem sind weiterhin Strafverfahren, die wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) oder unter Auflage (§ 153a StPO) eingestellt wurden, zu erklären. Im Rahmen der Beurteilung von Interessenkonflikten sind Verstrickungen zu Inhabern bedeutender Beteiligungen am anzeigenden Unternehmen als Fälle von Interessenkonflikten erfasst.
Auch soll der Nominierungsausschuss das Verwaltungs-/Aufsichtsorgan bei der Eignungsbewertung der Geschäftsleiter und der Mitglieder des Verwaltungs-/Aufsichtsorgans unterstützen. Bestimmungen und das Verfahren zur Eignungsprüfung sind in einer Eignungsrichtlinie aufzunehmen. Die Kontrolle über die Einhaltung der Eignungsrichtlinien obliegt dem Nominierungsausschuss, der auch Input bei der Erstellung der Eignungsrichtlinien geben soll. Eignungsbewertungen sind vor allem bei personellen Veränderungen der Geschäftsleitung und des Verwaltungs-/Aufsichtsorgans erforderlich. Die Abläufe für die Auswahl und Ernennung von Inhabern von Schlüsselfunktionen sollen in den Eignungsrichtlinien geregelt werden. Im Rahmen der Eignungsbewertung ist die individuelle Eignung der Mitglieder und die Gesamteignung der Geschäftsleitung und des Verwaltungs-/Aufsichtsorgans zu bewerten. Für die individuelle Bewertung kann die Liste von relevanten Fähigkeiten in Anhang III zum Merkblatt zu den Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen verwendet werden.
Damit legt das Merkblatt zu den Geschäftsleitern nun einen verstärkten Fokus auf die fachliche Eignung der Geschäftsleitung in ihrer Gesamtheit. Anknüpfend an das Erfordernis der Gesamteignung der Geschäftsleitung beschreibt das Merkblatt zu den Geschäftsleitern die Pflicht der KWG-Institute, den einzelnen Geschäftsleitern die Einführung in das Amt zu erleichtern und die Fortbildung zu ermöglichen. Zum Zwecke der Beurteilung der Gesamteignung der Geschäftsleitung hat die BaFin eine Eignungsmatrix konzipiert, die die Überlegungen des KWG-Instituts dokumentieren soll. ii. Zuverlässigkeit Im Rahmen der Zuverlässigkeit des Geschäftsleiters nimmt die BaFin in Übereinstimmung mit den Leitlinien die Unvoreingenommenheit ("independence of mind") als wichtigen Umstand für die Zuverlässigkeit des Geschäftsleiters auf. Unvoreingenommenheit bedeutet, dass Geschäftsleiter die innere Stärke haben müssen, sich in Gruppen durchzusetzen und eigene Entscheidungen fällen zu können. Ein Punkt, der gegen die Zuverlässigkeit spricht, ist das Bestehen von Interessenkonflikten des Geschäftsleiters.
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