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Der Bundesrat Bern, 22. 06. 2017 - Zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) führte der Bundesrat vom Dezember 2014 bis Mai 2015 eine Vernehmlassung durch. Im Zuge der anschliessenden Vertiefungsarbeiten wurde insbesondere der Planungs- und Kompensationsansatz entwickelt, der den Kantonen beim Bauen ausserhalb der Bauzonen mehr Spielraum verschaffen soll. Da dieser Ansatz für die Raumentwicklung ausserhalb der Bauzonen sehr bedeutend ist, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 21. Juni 2017 beschlossen, eine weitere Vernehmlassung zu RPG 2 durchzuführen. Revision raumplanungsgesetz 2 etape.com. Zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) führte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Auftrag des Bundesrats vom Dezember 2014 bis zum Mai 2015 eine Vernehmlassung durch. Der Bundesrat beauftragte das UVEK in der Folge, insbesondere das Thema «Bauen ausserhalb der Bauzonen» zu vertiefen. Im Rahmen dieser Vertiefungsarbeiten sind neue Elemente in die Vorlage RPG 2 aufgenommen worden, die sich nicht unmittelbar aus Anträgen oder Anregungen aus der Vernehmlassung ableiten lassen, jedoch für die Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen teilweise von erheblicher Bedeutung sind.
Und diese Zersiedlung der Landschaft hat enorme Ausmasse: Gegen 400 000 Gebäude stehen heute ausserhalb der Bauzonen, rund 200 000 davon sind Wohngebäude – vorab im voralpinen Raum. Zu viele Gebäude ausserhalb der Bauzone Der nun in die ergänzende Vernehmlassung gegebene Vorschlag ist weder zukunftsorientiert noch genügt er den gesteckten Revisionszielen. Selbst der Erläuterungsbericht zur Vorlage kommt zu diesem Ergebnis. Mit Blick auf das Bauen ausserhalb der Bauzone lehnt der SIA diese Vorlage ab. Er votiert für den sukzessiven Rückbau aller nicht wirklich benötigten Bauten in der Landschaft. Revision raumplanungsgesetz 2 etappe de. Und appelliert mit Nachdruck an den Bund, die gesetzlichen Bestimmungen zu überarbeiten – basierend auf einem Konzept für die zukunftsfähige Entwicklung der Landschaft Schweiz. Dieses muss Aussagen treffen für eine bessere Vereinbarkeit von Landwirtschaft und Landschaftsschutz und eine höhere architektonische Qualität für die künftig ausserhalb der Bauzonen verbleibenden Bauten gewährleisten. Verankerung von Baukultur gefordert Es braucht zwingende eine «strukturierte obligatorische Gestaltungsbegleitung» bzw. ein entsprechender Nachweis im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens.
Die Partei wird sich anlässlich der Detailberatung vertieft eingeben. Nachfolgend finden sich grundsätzliche Anmerkungen. Die Vorlage habe u. a. das Ziel den Föderalismus zu stärken, d. h. vorliegend insbesondere die kantonale Planungshoheit. Leider müssen wir feststellen, dass die Vorlage unter dem Strich mit all seinen Rapportierungs- bzw. Monitoring Mechanismen (Art. 24g, Art. 38b usw. ), seinen Vorschriften zu Rückbauten (bspw. Art. Vernehmlassungsvorlage UREK-S | Revision RPG Etappe 2. 25 Abs. 3 und 4), den drohenden Folgen bei Verfehlung der Stabilisierungsziele (vgl. 38c) starke zentralistische Muster aufweist. Aus Sicht der SVP müsste die vorliegende Revision auch dafür genutzt werden, vermehrt wieder Kompetenzen an die Kantone zu übertragen. Weiter ist im Rahmen der Vorlage dringendst die Festlegung einer Verjährungsfrist für illegale Bauten oder in derselben Thematik eine Delegationsnorm an die Kantone zu prüfen. Die heutige Rechtsprechung führt unter dem Strich zu stossenden, unverhältnismässigen Folgen für betroffene Grundeigentümer (bspw.
Dazu gehört zum Beispiel, störende, nicht mehr genutzte Bauten zu beseitigen. Kantone, die vom Planungs- und Kompensationsansatz Gebrauch machen wollen, müssen im Richtplan die entsprechenden Voraussetzungen schaffen und diese vom Bund genehmigen lassen. In der Baubewilligung für eine konkrete Mehrnutzung muss zudem sichergestellt werden, dass letztere auch tatsächlich kompensiert wird. Eine weitere Neuerung beim Bauen ausserhalb der Bauzonen stellt die Beseitigungspflicht dar: Baubewilligungen für neue zonenkonforme und standortgebundene Bauten und Anlagen sollen nicht mehr «für alle Ewigkeit», sondern nur noch für einen konkreten Zweck erteilt werden dürfen. Fällt dieser Zweck weg und kann für die Bauten oder Anlagen keine andere zonenkonforme oder standortgebundene Nutzung bewilligt werden, müssen sie entfernt werden. Revision raumplanungsgesetz 2 etappe 2020. Diese Regelung zielt darauf ab, den Gebäudebestand ausserhalb der Bauzonen zumindest zu stabilisieren und so zum Schutz des Landwirtschaftslandes beizutragen. Ausserhalb der Bauzonen gibt es heute landesweit rund 590 000 Gebäude, wovon rund 190 000 bewohnt sind.
Mehr und mehr sind aufgrund des Strukturwandels auch Wohnungen für Angestellte notwendig. Aus Sicht der SVP ist daher – ohne den nichtlandwirtschaftlichen Wohnraum zu fördern – innerhalb des bestehenden Volumens von Bauernhäusern und deren angegliederten Ökonomiebauten das zeitgemässe Wohnen zu erleichtern, um so mehr Raum für die Familie, Angestellte und Lernende zu ermöglichen. Daher ist das RPG und die RPV folgendermassen anzupassen: Wohnbauten, welche weniger als 320 Quadratmeter Brutto-Geschossfläche aufweisen, dürfen einmalig um 30% oder maximal 100 m 2 erweitert werden. Ist eine Erweiterung innerhalb bestehendem oder angebautem Gebäudevolumen möglich, darf die Wohnfläche um 60% erweitert werden. Zweite Etappe der RPG-Revision: Bundesrat eröffnet ergänzende Vernehmlassung - UVEK. Die Aufteilung bzw. die Anzahl Wohneinheiten auf der beschränkten Gesamtfläche ist frei wählbar. Eine zeitgemässe, vernünftig angelegte und sichere Verkehrs-Erschliessung darf neu erstellt werden, sofern eine Anbindung an einen bestehenden Verkehrsweg verhältnismässig nahe möglich ist.
Die Stabilisierung der Zahl der Bauten und Anlagen soll primär mittels einer Anreizstrategie gefördert werden. Diese besteht darin, dass für die Beseitigung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen eine Abbruchprämie in der Höhe der Abbruchkosten ausgerichtet werden soll. Für viele Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen hat man bereits Lösungen gefunden! Doch viele Kantone setzen diese nicht um!