Steuerberater und Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e. V. ) R onny J asinski 1976 bis 1979 Ausbildung zum Steuerfachangestellten in Duisburg. 1979 bis 1999 Anstellung als Steuerfachangestellter in diversen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien in Duisburg und Oberhausen. 1998 bis 2001 stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates des MSV Duisburg. 1999 Steuerberaterexamen und Bestellung zum Steuerberater durch das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen. Ebenfalls bin ich seit dem 09. März 1999 Mitglied der Steuerberaterkammer und des Steuerberaterverbandes Düsseldorf. Seit Anfang 2000 Sachverständiger der Steuerberaterkammer Düsseldorf vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Seit Dezember 2008 Anerkennung zum Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e. ) Steuerberater und Leiter der Beratungsstelle in Essen D irk K rolzik 1998 bis 2001 Ausbildung zum Steuerfachangestellten in Duisburg. 2003 bis 2005 Ausbildung zum Steuerfachwirt in Essen.
"Die Bezeichnung ""Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV)"" ist als Zusatz zur Berufsbezeichnung unzulässig" Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. 021. 2010 – VII R 24/09 – Der Steuerberater muss nicht nur für seine eigene Kanzlei eine eine GDPdU-Lösung haben, sondern insbesondere seine Mandanten bei ihrer GDPdU-Lösung unterstützen. Die Bandbreite für den Dialog mit seinen Mandanten ist groß und reicht von der einfachen Information bis zur qualifizierten Beratung. Was immer er mit dem Mandanten vereinbart, er sollte es nur auf der Basis eines schriftlichen Auftrages mit genauer Honorarvereinbarung tun. Das Internet bietet für Steuerberaterkanzleien viele neue und kostengünstige Möglichkeiten, um Fachinformationen zu veröffentlichen. Das wichtigste Medium, damit die Informationen von den relevanten Zielgruppen gefunden werden, sind die Suchmaschinen. Über 87% der Internetuser nutzen regelmäßig die Dienste von Google und Co. Nicht nur mit Suchmaschinenoptimierung (kurz SEO = Search Engine Optimization) durch SEO-Spezialisten oder Suchmaschinenmarketing (kurz SEM = Search Engine Marketing) mit Keywords oder Sponsored Links lässt sich die Sichtbarkeit in den Suchmaschinen beeinflussen.
(FH) Matthias Schmidt Mein Schwerpunkt liegt in der professionellen Gebäude-Energieberatung im Alt- und Neubaubereich. Hierzu gehört die Erstellung von individuellen Konzepten zur Herstellung eines EnEV konformen Neubaues bzw. eines "Effizienzhauses" nach den Anforderungen... Eva Lohr Praxis für Psychotherapie Ich habe als Heilpraktikerin auf dem Gebiet der Psychotherapie den Behandlungsschwerpunkt Angsterkrankungen gewählt, also die Therapie von Phobien, Panik etc.. Mit Methoden der Verhaltenstherapie und Gestalttherapie kann Angst als "erlerntes" Verhalten... IPL Studio Dresden - Ihr Studio für dauerhafte Haarentfernung Wir als Kosmetikstudio bieten Ihnen als Fachinstitut die dauerhafte Haarentfernung mit modernsten IPL – Geräten zu Pauschalpreisen. Als Partnerstudio der Firma Beauty Medical Sales garantieren wir Ihnen zuverlässige, qualifizierte und erfolgreiche Behandlungen... Vanessa Spaleck - Praxis für Lebensbalance In meiner Praxis für Lebensbalance begleite ich Dich bei Deiner Entwicklung und zeige Dir mögliche Wege und Richtungen auf.
Klausur (1. Examen) A 1051- Der hinterhältige Makler Rechtsstand: 18. 11. Alpmann Schmidt - Klausur. 2019 Vorschriften: §§ 125, 145, 14 Stichworte: Schwerpunkte: Schuldrecht AT, Schuldrecht BT (Maklervertrag). Abtretungsvertrag (Zustandekommen, Formvorschriften); Maklervertrag (Pflicht zum Tätigwerden beim "Makleralleinauftrag", Provisionsanspruch bei Vertragsschluss mit Makler – unselbstständige und selbstständige Verflechtung; Entfall wegen Verwirkung nach § 654 BGB; Anrechnung alternativer Provision als Schadenskompensation); Schadensersatz (Differenzhypothese, Berücksichtigung fiktiver Umstände, Unmöglichkeit § 251 Abs. 1 Var. 1 BGB, Zurechnung von Pflichtverletzungen bei Käufermehrheit); culpa in contrahendo wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung in contrahendo wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung
Fall 2 – Gebrauchtwagenkauf Hier gibt es die vollständige Lösung zum Fall vom 28. 04. 2016. Dieser Fall beschäftigt sich mit Einzelheiten des Sachmängelrechts beim Kaufvertrag und den Problemen des Verbrauchsgüterkaufs. Falls Ihr mit dem Fall nicht zurecht gekommen seid, könnt Ihr auch erstmal die Übersichten durcharbeiten, die angefügt sind und es dann nochmal versuchen, bevor Ihr Euch die vollständige Lösung anschaut. Schuldrecht bt klausur mit lösung. So habt Ihr einen größeren Lerneffekt. Lösung Fall 2 – Gebrauchtwagenkauf
Inhalt Kaufvertrag und Schenkung Mietvertrag und Leasing Werkvertrag und Reisevertrag Auftrag und GoA Bürgschaft, Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis Ungerechtfertigte Bereicherung Unerlaubte Handlungen Vorteile auf einen Blick alle prüfungsrelevanten Probleme Fälle auf Examensniveau mit Gesetzesänderungen und neuester Rechtsprechung Zur Neuauflage Für die Neuauflage wurden Gesetzesänderungen sowie die neueste Rechtsprechung eingearbeitet. Zielgruppe Für Studierende und Referendare.
00 - 14. 00 Uhr Alle Studierenden (Pflichtfach nach 18 Abs. 2 Nr. 1 c JAPO) lt. Studienplan empfohlen fr das 4. Studiensemester Dienstag, 12. 00 - A 240 Hauptgeb. 15. 2008 140 Hauptgeb. 20. 2009